Zugewinnausgleich: Was passiert nach der Scheidung mit dem Haus?

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Die meisten Ehen sind Zugewinngemeinschaften. Im Scheidungsfall muss das Vermögen über den so genannten Zugewinnausgleich verteilt werden: So wird die Immobilie nach der Scheidung aufgeteilt.

Scheidung: Was passiert mit dem Haus?

Die meisten Ehen werden als so genannte Zugewinngemeinschaften geschlossen. Zum gemeinsamen Endvermögen gehören dann oft nicht nur Geldguthaben oder Aktien, sondern der Güterstand umfasst oft auch eine Immobilie.

Info

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Mit Eheschließung wird diese automatisch zu einer Zugewinngemeinschaft, sofern kein anders lautender Ehevertrag geschlossen wird. Hinsichtlich des Güterstands gilt, dass auch während der Ehezeit dabei eine Gütertrennung vorliegt. Vom während der Ehe erwirtschafteten Vermögens jedes Partners steht bei einer Scheidung dem anderen jeweils die Hälfte des Zugewinns zu. Dies ist der so genannte Zugewinnausgleich.
Dass im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart wird, kommt eher selten vor. Diese besagt, dass alles, was während der Ehe erworben wurde, zum gemeinschaftlichen Vermögen wird. Das kann im Scheidungsfall oft zu Streit führen.

Fall 1: Ein Partner hat das Haus mit in die Ehe gebracht: Was passiert bei der Scheidung?

In diesem Fall ist in der Regel auch nur diese eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und die Immobilie unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich.
Aber: Wird die Immobilie während der Ehezeit saniert und/oder unterliegt sie einer Wertsteigerung, so liegt ein Zugewinn vor, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen werden muss.

Fall 2: Die Immobilie wurde während der Ehe von nur einem Partner erworben

Auch dann, wenn die Immobilie während der Ehe erworben wurde, gibt es Fälle, in denen nur ein Ehepartner Alleineigentümer ist. Dann gilt: Derjenige, der im Grundbuch steht, hat die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie und ist auch der Eigentümer.

Aber auch hier gilt: Im Rahmen des Zugewinnausgleichs muss der andere Ehepartner hinsichtlich des Vermögenszuwachses berücksichtigt werden. Der Nichteigentümer hat zwar keinen Zugriff auf die Immobilie, erhält aber unter Umständen eine Ausgleichszahlung aus dem gemeinsamen Vermögen.

Fall 3: Die Immobilie wurde während der Ehe von beiden Partnern erworben

Sind beide Partner im Grundbuch gleichermaßen oder auch nur anteilig eingetragen, weil die Immobilie während der Ehezeit gemeinsam erworben wurde, gehört das Haus zum Vermögen und soll nach der Scheidung meist aufgeteilt werden. Die Miteigentümerschaft endet mit der Scheidung nicht automatisch und auch geschiedene Eheleute müssen – solange keine andere Regelung gefunden wurde – die Immobilie gemeinsam erhalten und finanzieren. Das geht nach Beendigung der Ehe aber wohl nur in den seltensten Fällen gut.

Sind beide Partner gemeinsam im Grundbuch eingetragen, bestehen grundsätzlich fünf Möglichkeiten, die Immobilie nach der Scheidung aufzuteilen:

Es gibt 5 Möglichkeiten, das Haus nach der Scheidung aufzuteilen:

  1. Das Haus wird von einem Partner übernommen und der andere ausbezahlt.
  2. Das Haus wird gemeinsam verkauft und der Gewinn aufgeteilt.
  3. Das Haus wird auf ein gemeinsames Kind übertragen.
  4. In seltenen Fällen wird Immobilieneigentum in zwei gleichwertige abgeschlossene Einheiten aufgeteilt. Das könnte sich zum Beispiel anbieten, wenn sich ein größeres Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen lässt. In der Fachsprache heißt das Realteilung.
  5. Bleibt die Einigung über die Aufteilung der Immobilie aus, ist die letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie über ein Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert wird.

Eigentumsübertragung und Auszahlung Haus bei Trennung

Zugewinnausgleich, Scheidung mit Haus, Bild einer dreistöckigen Hochzeitstorte, die in der Mitte auseinander bricht und die Figuren von Braut und Bräutigam rutschen ab, Foto: iStock.com / mofles
Steht eine Scheidung an, muss auch die Frage geklärt werden, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Foto: iStock.com / mofles

Herrscht Einigkeit nach der Scheidung, ist eine Eigentumsübertragung einfach durchzuführen. Die Erklärung, dass das Miteigentum der Immobilie aus dem Güterstand an den anderen Partner übergeht, müssen bei gleichzeitiger Anwesenheit beide Partner von einem Notar beurkunden lassen. Danach muss der Übernehmer den vereinbarten Preis an den anderen auszahlen. Dafür lohnt es sich unter Umständen, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, auf dessen Grundlage der Anteil berechnet werden kann. Der Notar kümmert sich dann um die Eigentumsänderung im Grundbuch. Zuvor sollten allerdings der Unterhalt und Zugewinnausgleich geklärt sein, ansonsten drohen später finanzielle Nachteile für beide Seiten:

  • Der Ehepartner, der die Immobilienanteile übernimmt, muss weiterhin keine Miete zahlen, was das verfügbare Einkommen erhöht und damit eine höhere Unterhaltspflicht zur Folge haben kann.
  • Der Ehepartner, der seine Immobilienanteile übergibt, hat eine hohe Summe eingenommen, die ins Endvermögen mit eingerechnet wird.
  • Wichtig für den Übergebenden ist außerdem, dass er vollständig aus der Haftung für einen laufenden Immobilienkredit entlassen wird. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank hierzu, kann der Notarvertrag daher nicht beurkundet werden.

Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

Gibt es keine Einigkeit darüber, wer das Wohneigentum bekommt, oder es gibt nicht die Möglichkeit, dass einer den anderen auszahlt, bleibt oft nur der gemeinsame Verkauf. Nach dem Verkauf wird nach Abzug etwaiger Kosten und Darlehenstilgungen das Vermögen als verbleibender Erlös untereinander aufgeteilt und ausgezahlt.

Dabei muss beachtet werden, dass für die vorzeitige Ablösung eines Kredits unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Handelt es sich bei der Immobilie um ein (vermietetes) Anlageobjekt, ist unter Umständen auch eine Spekulationssteuer fällig. Um sich also vor möglichen teuren Folgen zu schützen, sollte das Paar die Immobilie erst dann verkaufen, wenn wirklich alle finanziellen Faktoren in die Kalkulation einbezogen wurden.

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Bei Scheidung mit Kindern und Haus: Übertragung der Immobilie

Soll die Immobilie im Familienbesitz bleiben, kann die Immobilie auch an ein gemeinsames Kind übertragen werden. Ist das Kind minderjährig, braucht es die Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht.

Achtung: Die Übertragung der Immobilie auf das Kind kann für dieses zu einer Belastung werden, da es als Eigentümer für den Unterhalt aufkommen muss.

Realteilung

Bei der Realteilung wird das Wohneigentum gemäß Wohnungseigentümergesetz (WEG) in zwei baulich voneinander abgeschlossene Einheiten aufgeteilt, was unter Umständen einen Umbau notwendig macht. Voraussetzung ist, dass die Immobilie für eine Aufteilung geeignet ist.

Teilungsversteigerung: Der Mann will das Haus verkaufen, die Frau nicht

Kommt es zu keiner Einigung, weil einer der beiden Partner verkaufen will und der andere nicht, bleibt die Teilungsversteigerung. Einen Antrag darauf kann jeder Ehepartner stellen, der einen Miteigentum an der Immobilie hält. Ausnahme: Hat der andere Partner neben seinem Anteil an der Immobilie kein oder kaum anderes Vermögen, muss vor dem Antrag auf Teilungsversteigerung die Zustimmung des Partners eingeholt werden (§ 1365 BGB), weil ein Ehepartner nur mit Einverständnis des anderen über dessen Vermögen verfügen kann. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, fällt diese Ausnahmeregelung weg.

Die Immobilie der Zugewinngemeinschaft wird bei einer Teilungsversteigerung durch ein Vollstreckungsgericht öffentlich unter den Hammer gebracht. Der Nachteil dabei ist, dass der Verkaufspreis so oftmals hinter dem aus freihändigem Verkauf zurückbleibt. Vom Erlös werden außerdem noch die Gerichts- und Sachverständigenkosten abgezogen.

Anschließend wird vom Gericht ein Teilungsplan aufgestellt, in dem die Ehepartner bestimmen, wie der Erlös aufgeteilt wird. Gibt es auch hier keine gemeinsame Entscheidung, wird die Aufteilung des Betrages gerichtlich festgelegt. Wirtschaftlich gesehen ist die Teilungsversteigerung in der Regel die schlechteste Lösung.

Nur ein Ehepartner steht als Eigentümer im Grundbuch

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört diesem rechtlich die Immobilie allein. „Grundsätzlich kann während der Trennungszeit ein Gericht aber dem Nichteigentümer die Ehewohnung zur Nutzung zuweisen“, erklärt Michaela Leder, Familienrechtsanwältin aus Nürnberg. Das ist dann möglich, wenn dieser Ehepartner für sich und die gemeinsamen Kinder keine bezahlbare Wohnung finden kann.

Doch Achtung: Wenn das Haus während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde, handelt es sich bei dem Vermögenszuwachs um einen Zugewinn und es muss beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Auch dann, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht. Bei einem Ausbau oder einer Modernisierung ist es auch egal, ob das Haus schon vor der Eheschließung im Besitz des Ehepartners war.

Erhält einer der Partner während der Ehe im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung eine Immobilie, so zählt diese zum privilegierten Anfangsvermögen und damit nicht zur Zugewinngemeinschaft. Es fällt nur dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe ausgebaut oder modernisiert worden ist. Diese Wertsteigerung ist beim Zugewinnausgleich zu betrachten.

Beispielrechnung:

Das Ehepaar Meyer hat sich nach der Hochzeit eine Wohnung gekauft. Im Grundbuch eingetragen wurde aber nur der Ehemann. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist die Wohnung abgezahlt und 300.000 Euro wert. Frau Meyer hat während der Ehe ihr Vermögen um 50.000 Euro erhöht. Somit ist der Zugewinn 250.000 Euro. Frau Meyer hat demnach eine Ausgleichsforderung in Höhe von 125.000 Euro.

Scheidung: Darf der Eigentümer das Haus verkaufen?

Auch wenn das Wohneigentum einem Ehepartner allein gehört, so darf er bis zur Scheidung mit diesem nicht einfach machen, was er will. Einem Hausverkauf muss der andere Partner ausdrücklich zustimmen (§ 1365 BGB). Erst nach der rechtskräftigen Scheidung kann der Alleineigentümer auch ohne Zustimmung verkaufen. Außer das Zugewinnausgleichsverfahren wurde vom Scheidungsverfahren abgetrennt und ist noch nicht rechtsgültig beendet. In diesem Fall braucht es auch nach der Scheidung noch die Zustimmung des ehemaligen Ehegatten.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Beim Zugewinnausgleich werden das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt. „Für die Berechnung des Endvermögens ist der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten das entscheidende Datum“, erklärt Michaela Leder, Familienrechtsanwältin aus Nürnberg. Dieser Tag beendet die Ehe. Die Differenz beider Beträge ist der sogenannte Zugewinn, der anschließend zwischen beiden Partnern ausgeglichen werden muss.

Nicht mit in den Zugewinnausgleich zählen:

  • Gegenstände, die gesondert im Zuge der Hausratsteilung betrachtet werden. Dazu zählen neben Möbeln, Elektrogeräten oder Geschirr auch Haustiere.
  • Rentenanwartschaften, die in den Versorgungsausgleich hineinfallen.
  • Wiederkehrende Leistungen, wie Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.

Das Anfangsvermögen einer Zugewinngemeinschaft ist der Vermögensstand nach Abzug möglicher Schulden eines Partners zum Ehebeginn (§ 1374 Absatz 1 BGB). Dazu zählt auch sogenannter privilegierter Erwerb, wie Erbschaften oder Schenkungen – auch wenn ein Partner diese während der Ehe erhält. Ohne einen Beweis über das Anfangsvermögen ist dieses mit Null anzusetzen. Damit würde das Endvermögen komplett als Zugewinn gelten. Für den Nachweis des Anfangsvermögens kann es ratsam sein, eine detaillierte Liste davon anzulegen. Doch auch andere Schriftstücke oder Zeugenbeweise können als Nachweis dienen. Außerdem muss beim Anfangsvermögen der inflationsbedingte Wertverlust einbezogen werden. Dieser ist als Index beim Statistischen Bundesamt geführt.

Berechnung des Zugewinnausgleichs:

Ehegatte 1: Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn 1
Ehegatte 2: Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn 2
Zugewinn 1 – Zugewinn 2 = mögliche Differenz
Differenz / 2 = Zugewinnausgleich

Berechnung (Beispiel):

AnfangsvermögenEndvermögenZugewinnÜberschuss (gesamt)Zugewinnausgleich
Partner 1: 200.000€400.000€200.000€
240.000€

1/2 120.000€
Partner 2: 10.000€50.000€40.000€

Sonderregelung: Vermögensausgleich bei Scheidungen nach DDR-Recht

Wurden die Eheleute bereits in der ehemaligen DDR getraut, so ist der Zugewinnausgleich etwas komplizierter. Denn Eheleute lebten in der DDR in einer sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft. Dabei wurden grundsätzlich alle während der Ehe erworbenen Sachen zu gemeinschaftlichem Eigentum. Ein von einem Ehegatten vor der Eheschließung gekauftes, geerbtes oder geschenktes Grundstück blieb allerdings weiterhin Alleineigentum. Bauten die Eheleute auf diesem Grundstück ein gemeinsames Haus, oder bauten ein bereits bestehendes Haus aus beziehungsweise modernisierten es, änderte dies nichts am Grundbucheintrag – das Haus blieb im Alleineigentum.

Lässt sich ein in der DDR getrautes Paar heute scheiden, ist der Stichtag für das Anfangsvermögen nicht der tatsächliche Hochzeitstag, sondern der 3. Oktober 1990. An diesem Tag trat auch in den neuen Bundesländern das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. Das jedoch würde einen Vermögensausgleich verhindern, insofern der Kauf, der Ausbau oder die Modernisierung noch vor der Wiedervereinigung geschahen. Daher sind in diesen Fällen die Vorschriften des Familiengesetzbuches der DDR über den Vermögensausgleich (§§ 39, 40 Familiengesetzbuch der DDR FGB) auch heute noch anzuwenden, wenn ein Ehegatte bereits in der DDR alleiniger Eigentümer der Immobilie war.

Zugewinnausgleich: Wie wird ein Haus bei Scheidung bewertet?

Der Zugewinnausgleich innerhalb einer Zugewinngemeinschaft ist ein reiner Geldzahlungsanspruch. Die Ehepartner müssen eine Vereinbarung darüber treffen, wie mit dem Zugewinn umgegangen werden soll, um eine Immobilie finanziell aufzuteilen. Wichtig ist es hierbei, zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist.

Laufender Immobilienkredit: Was passiert bei der Scheidung?

In vielen Fällen ist die gemeinsam genutzte Immobilie über einen Kredit fremdfinanziert worden. Hinsichtlich des Darlehensvertrags ist im Scheidungsfall einiges zu beachten:

Gab es einen Alleinverdiener, aus dessen Einkommen die Raten gezahlt wurden, werden die Beiträge des anderen Partners zur Haushaltsführung als gleichwertig angesehen. Nach einer Trennung gibt es keine gemeinsame Haushaltsführung mehr und beide Partner müssen die Raten zu gleichen Teilen zahlen. Zahlt weiterhin nur einer, ist der andere ihm gegenüber ausgleichspflichtig. Auch die Tatsache, dass ein Partner vielleicht nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu hat, reicht laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht aus, dass er aus der Mithaftung für den Kredit entlassen wird (BGH, Az.: XII ZR 10/09). Diese Mithaftung kann aber unter Umständen sittenwidrig sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorhersehbar war, dass einer der beiden Partner finanziell erheblich überfordert sein wird – weil er mittellos ist – aber dennoch auf das Verlangen der Bank den Kreditvertrag mitunterschreiben sollte.

Ein Partner zieht aus: Was passiert mit den Kindern?

Es steht aber jedem natürlich frei, die gemeinsame eheliche Wohnung zu verlassen, um zum Beispiel eine Eskalation zu vermeiden. Sollen Kinder mit ausziehen, braucht es immer die Zustimmung des anderen – das fällt unter das Sorge- und Umgangsrecht.

Achtung

Zahlt ein Ehepartner während der Ehe allein die Raten des Immobilienkredits ab, so kann er nach der Trennung nicht die Hälfte der Zahlungen vom anderen zurückfordern. Erst mit dem Stichtag der Trennung ist der zweite Partner unter Umständen ausgleichspflichtig.

Sind sich die Ex-Partner einig darüber, dass einer aus dem Kreditvertrag herausgelöst wird, bedarf das der Zustimmung der Bank. Da sich deren Position dadurch verschlechtern würde, muss sie nicht zustimmen, dass einer der Partner auch aus dem Kreditvertrag herausgelöst wird. Dann gibt es die Möglichkeit einer Freistellungsvereinbarung. Das ist ein Vertrag unter den Eheleuten, dass der übernehmende Partner den anderen von der Kreditrückzahlung freistellt. Im Verhältnis zum Kreditgeber ändert sich dabei aber nichts – der übergebende Partner bleibt weiterhin in der Kredithaftung, wenn der übernehmende Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Praxis-Tipp

Die Beteiligung an Schulden für Immobilien ist bei einer Trennung sehr kompliziert. In der Praxis werden häufig Fehler gemacht, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf beide Ehegatten haben können. Daher ist es immer ratsam, sich ausführlich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, wie es mit der Schuldentilgung weiter geht.

Trennungsjahr: Wer darf im Haus bleiben?

Ein Ehepartner kann generell nicht vom anderen verlangen, das gemeinsame Wohneigentum – gesetzlich wird von der „Ehewohnung“ gesprochen – zu verlassen. „Unter engen Voraussetzungen kann ich unabhängig davon, ob ich alleine Eigentümer bin oder nicht, die gemeinsame Ehewohnung mir zur Alleinnutzung von einem Gericht zuweisen lassen“, sagt Rechtsexpertin Michaela Leder. Richter fällen diese Entscheidung beispielsweise, wenn häusliche Gewalt ein Thema ist oder wenn extreme Streitigkeiten die Kinder erheblich belasten. Aber auch im Falle von Alkoholmissbrauch, fehlender Rücksichtnahme und das Mitbringen des neuen Partners kann zu einem Verweis aus der ehelichen Wohnung führen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben dabei aber unangetastet. Es wird lediglich eine Regelung für die Zeit des Getrenntlebens bis hin zur Scheidung getroffen.

Ausgezogene Ehepartner: Rückkehr möglich?

Lässt der Partner, der auszieht, seine persönlichen Gegenstände in der Wohnung, besteht ein Anspruch auf Rückkehr. Denn das Verlassen der Immobilie stellt dann ja keinen wirklichen Umzug dar.

Komplizierter wird es, wenn alle persönlichen Sachen mitgenommen wurden. Dann kann derjenige nur dann auch gegen den Willen des anderen wieder einziehen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug seinen Willen bekundet, wieder einziehen zu wollen. Voraussetzung ist dabei, dass die Rückkehr dem in der Wohnung verbliebenen Partner auch zumutbar ist. Andernfalls ist ein Wiedereinzug während der Trennungszeit ausgeschlossen – selbst, wenn es das Alleineigentum des Ausgezogenen ist. Nach Ablauf der sechs Monate darf der in der Wohnung verbliebene sogar die Schlösser austauschen.

Diese Unterlagen zum Haus sollte der ausgezogene Ehepartner haben

Wichtig ist, dass derjenige, der die Wohnung verlassen will, alle Informationen zur Immobilie hat. Denn im Streitfall müssen alle Angaben bewiesen werden können. Deshalb sollte jeder Ehepartner besser von sämtlichen Unterlagen des Wohneigentums wenigstens eine Kopie besitzen. Dazu gehören unter anderem:

Welche Kosten kommen auf den Partner zu, der im Haus bleibt?

Wer in der ehelichen Wohnung bleibt, muss dem ausgezogenen Ehepartner eine Art Miete für dessen Eigentumsanteil zahlen. Das nennt sich Nutzungsentschädigung und gilt nur bis zur Scheidung. Diese muss aber aktiv eingefordert werden, sonst verfällt der Anspruch. Auch kann die Nutzungsentschädigung nicht rückwirkend gefordert werden. Die Nutzungsentschädigung entfällt allerdings, wenn der einkommenslose Partner in der Wohnung bleibt und die gemeinsamen Kinder betreut. „Die Nutzungsentschädigung spielt aber oft keine große Rolle, da diese Frage im Rahmen der Unterhaltsberechnung geklärt wird“, sagt Familienrechtsanwältin Leder.

Dann ist jedoch umgekehrt bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts der Wert des mietfreien Wohnens zu berücksichtigen. Der Wohnvorteil richtet sich nach der ortsüblichen Miete. Nur im ersten Jahr nach der Trennung ist ein angemessener Wohnwert zu berücksichtigen. Damit soll eine eventuelle Versöhnung nicht erschwert werden. Der angemessene Wohnwert richtet sich in dem Fall danach, welche Miete sich der verbliebene Ehepartner leisten könnte, wenn er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen wäre.

Fazit: Immobilienbesitz ist ein guter Grund für einen Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag – so unromantisch er auch sein mag – können Eheleute ihre Vermögensangelegenheiten für die Dauer der Ehe und über ihr Ende hinaus regeln. Damit klärt sich in der Regel automatisch, wer welchen Anspruch auf das Vermögen hat, und wer von wem bei der Scheidung was verlangen darf. Dabei kann beispielsweise eine Immobilie aus dem Zugewinnausgleich herausgestrichen werden. Der Abschluss eines Ehevertrags ist im Zusammenhang mit einer Immobilie also eine Überlegung wert. Denn eine Scheidung ist oftmals ohnehin eine emotionale Angelegenheit. Sind dann schwierige Themen, wie die Trennung des Güterstands schon vorher mit klarem Kopf geklärt, kommt das zum Zeitpunkt der Scheidung beiden Partnern zugute.

Ohne Ehevertrag ist es für das getrennte Paar dennoch ratsam, eine sinnvolle Vereinbarung über die Vermögensgegenstände und den Umgang mit der Immobilie zu treffen – denn es hängt ihr Vermögen daran. Welche der Möglichkeiten die beste ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist es meist sinnvoll, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen und damit einen Schlussstrich unter das gemeinsame Kapitel zu setzen. Im Zweifelsfalle ist es außerdem ratsam, sich von einem versierten Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

FAQ

Hauskauf im Trennungsjahr: Hat der Partner bei der Scheidung Ansprüche auf das Haus?

Entscheidet sich einer der beiden Ehepartner noch während dem Trennungsjahr dazu, eine neue Immobilie zu kaufen, hat der andere zwar keinen Zugriff auf das Haus selbst, doch der Vermögenswert fließt mit in das Endvermögen ein. Selbst, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht.
Ist der Scheidungsantrag bereits zugestellt oder sichert sich der Käufer eine notarielle Verzichtserklärung, wird der Vermögenswert der Immobilie nicht im Scheidungsverfahren bedacht.

Scheidung mit Haus: Kann ich die Auszahlung meines Anteils verlangen?

Keiner der beiden Ehegatte kann den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie oder des eigenen Anteils verlangen. Bereits vor der Scheidung sollten sich die Ehepartner weitestgehend einig sein, wie sie mit dem Güterstand nach Beendigung der Ehe oder einer vorhandenen Immobilie umgehen wollen. Das spart Gerichtkosten und letztlich trägt dies auch zu einem angenehmeren Klima bei. 

Ist die Auszahlung des Hauses bei einer Scheidung steuerpflichtig?

Werden durch den Zugewinnausgleich Vermögenswerte übertragen, können diese steuerpflichtig sein. Etwa bei vermieteten Immobilien kann eine Spekulationssteuer  anfallen, weil es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.

Grundsteuer fällt bei der Übertragung des Hauses auf einen Ehepartner nicht an. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass die Immobilie eindeutig wegen der Scheidung übertragen wird.

Welche Folgen hat eine Trennung oder Scheidung bei einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann schon zu glücklichen Zeiten der Ehe die Besitzansprüche im Fall einer Scheidung regeln. Vor allem bei Ehen, während denen ein Haus angeschafft wird, ist eine Einigung im Vorfeld sinnvoll. Wichtig bei den Regelungen im Ehevertrag ist, dass keiner der beiden Partner übermäßig benachteiligt sein darf.

Darüber hinaus lassen sich im Ehevertrag ganz individuelle Vereinbarungen zur Gütertrennung für den Fall einer Scheidung treffen.

Andreas Steger15.08.2023

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21 Kommentare

Dr Santosh Karupakula am 26.02.2024 12:40

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marcsheppard@me.com am 14.08.2023 09:41

Meine Frau hat 2016 ein Haus gebaut und 2019 mit in die Ehe gebracht. Folgendes haben wir nach der Eheschließung gemacht. Wir haben den Dachboden bezugsfertig gemacht für ein Büro und das erste Kinderzimmer, außerdem haben wir eine Jalousie für das Velux Dachfenster einbauen lassen. Es wurde ein Carport und Gartengerätehaus auf dem Grundstück errichtet und eine PV Anlage auf dem Grundstück errichtet. Fließt das Haus mit in den Zugewinn?

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Sommer am 07.02.2023 09:38

Hallo, zur Zeit wohne ich in unserem gemeinsamen Haus.Nach der Scheidung ist noch nicht klar wer das Haus von uns beiden übernehmen wird . Weil es zur Zeit in meiner Region keine Wohnungen angeboten werden, muss ich nach der Scheidung in unserem gemeinsamen Haus wohnen bleiben und eine Miete an meinen Mann zahlen bis wir uns entschieden haben was mit dem Haus passiert. Wie hoch wäre die Miete die ich zu zahlen habe bei einer ortsüblichen Miete von 1100 Euro? Wird bei der Mietzahlung berücksichtigt, dass ist zur hälflte Eigentümer bin, oder muss ich die volle Miete an ihn zahlen?

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Tom21 am 08.09.2022 16:46

Hallo, ich hab mal eine spezielle Frage.Habe 2020 ein altes Haus gekauft,was ich nach und nach saniere.2021 habe ich meine Frau (philippinisch) geheiratet.Würden Sie mir zu einen Ehevertrag raten.? Da Sie ja sich an der finanziellen Lage nicht beteiligen kann. Mit freundlichen Grüßen Tom

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Gülis am 07.02.2024 18:35

Auf jeden Fall seien sie nicht naive

Morle33 am 06.04.2022 08:27

Guten Tag!

Ich habe eine Immobilie seit 30 Jahren. Vor zehn Jahren habe ich meinen Partner geheiratet. Ich habe also das Haus mit in die Ehe gebracht. Ich habe die Kreditraten zurückgezahlt. Er hat mir jeden Monat 500 € gezahlt. Für Miete beziehungsweise Nebenkosten. Was steht mein Mann nach einer Trennung zu.

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Bibianca am 15.02.2022 08:06

Hallo,

mein Mann und ich sind seit 2010 verheiratet und haben im Juni 2021 einen Kaufvertrag für ein Reihenhaus unterschrieben. Auf Grund der Notwendigkeit eines Aufgebotsverfahrens weil noch Hypothekenpfandbriefe auf dem Grundbuch waren und diese verschollen sind, ist die Zahlung der Bank bisher noch nicht erfolgt. D.h. es existiert bisher nur der Kaufvertrag und der Kreditvertrag.

Mein Mann möchte, dass ich das Haus behalte und er möchte keinen finanziellen Ausgleich dafür da er ja noch nichts bezahlt hat. Wie lässt sich das am sichersten lösen? Auf den Zugewinnausgleich würden wir beide verzichten. Ist das möglich? Und wird bei Scheidung das Haus auf den Streitwert mit angerechnet wenn wir uns beide einig sind, dass wir keinen finanziellen Ausgleich möchten. Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

auf Kommentar antworten

MeineKids am 12.01.2022 17:03

Hallo, ich habe 2013 mit meinem damaligen Mann ein Haus gekauft. August 2019 haben wir uns getrennt. Ich bin mit den Kindern im Haus wohnen geblieben. Seit August 2021 sind wir geschieden. Ich möchte gern das Haus behalten und meinen Ex Mann auszahlen. An der Bank ist noch eine Restschuld aber ich würde ein neues Darlehen bekommen um meinen Mann auszubezahlen. Mit ihm kann man nicht vernünftig reden und lt. Ihm hat er Privatinsolvenz angemeldet und das Haus mit angegeben. Kann nur über seine Hälfte des Hauses bestimmt werden oder auch meine Hälfte. Was kann mir tatsächlich passieren und wie soll ich mich jetzt verhalten?

auf Kommentar antworten

Jörg am 11.11.2021 15:29

Hallo, wenn der Expartner sich vom Ablösebetrag des gemeinsamen Haus auch ein eigenes Haus kauft, muss er sich dann beim Nachehegattenunterhalt auch einen wohnwerten Vorteil anrechnen lassen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.11.2021 07:59

Hallo Jörg,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Frage an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Ella am 12.10.2021 13:17

Vielen Dank für alle Tipps.

Eine komplizierte Frage habe ich zu meiner aktuellen Situation

Ich habe soeben erfahren, dass mein Mann unser Mietshaus verkauft hat und zwar 2019 im Herbst.

Dieses Haus wurde auf einem Grundstück errichtet, was er zum Bau, also während unserer Ehe von seiner Mutter überschrieben bekam.

Das Haus ist in unserer Ehe vollständig abbezahlt worden.

Ich stehe aber nicht mit im Grundbuch.

Wir haben keinen Ehevertrag

Was habe ich jetzt zu beachten.

Ich finde es sehr merkwürdig, dass es jetzt geschehen ist. Immobilien zu verkaufen in diesen unsicheren Tagen und ohne Not.

Auf meine Frage, wo der Erlös jetzt gelandet ist, gibt es nur schwammige Aussagen.

1.Durfte er es ohne mich zu informieren verkaufen

2. kann er das Geld selbstbestimmt ausgeben und damit auch meinen Zugewinn verschwinden lassen?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 14.10.2021 08:50

Hallo Ella,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Heideblick am 13.09.2021 21:36

Ich bin geschieden und habe meiner Frau einen größere Geldsumme, mit der sie einverstanden war, für unserer gemeinsames Haus ausgezahlt. Ich bin jetzt alleiniger Eigentümer der Hauses und wollte es aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen verkaufen. Hat meine Frau nach über einen halben Jahr noch Anspruch auf einer AusgleIchzahlung, wenn ich das haus zu einen höheren Preis verkaufen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.09.2021 16:56

Hallo,

wenn sie Ihre Frau bereits ausgezahlt haben, dürfte Sie keinen weiteren Anspruch mehr haben. Wir bitte sie aber, juristischen Rat einzuholen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

hardy19 am 24.05.2021 01:58

hey ,alle die Sorgen haben Zwecks Beziehung und natürlich Restsorgen Haus + Eigentum ,,wie es weiter gehen soll". Der Kommentar von Herrn Leon63 ist nicht ganz übel formuliert ,da ich ein großes Problem habe würde es gern auch veröffentlichen ,aber um eine Antwort zu bekommen,, Sie sollten ein Anwalt einschalten in Ihrer Angelegenheit ,dann brauche ich keine Beratung Ihrerseits und kann gleich zum Anwalt gehen. Es wäre Sinnvoll ,, wir geben Ihnen ein Hinweis /Tipp schauen Sie im § so und so , .

nun ok erstmal und warte auf Anwort

auf Kommentar antworten

Margaretha am 29.11.2023 14:27

Das sehe ich auch so .Dann kann man sich gleich vom Anwalt beraten lassen.


immowelt Redaktion am 25.05.2021 12:53

Hallo hardy19,

da wir allerdings keine ausgebildeten Juristen sind und gerade auch bei Scheidungen so viel reinspielt, können wir oftmals nur auf einen Fachanwalt verweisen. Wenn es einen passenden Paragrafen gibt, der uns bekannt ist, dann geben wir den auch mit auf den Weg. Eine Rechtsberatung können wir aber schlichtweg nicht leisten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

leon63 am 24.05.2021 01:26

Hallo ihr gemeinsamen Problenkunden ! Also Sie haben ein richtiges Problem teilweise ,welches auch unterstützt werden sollte ,aber leider wird es von der Redaktion abgeschmettert und man erhält eine Antwort ???????????????? ,, möchten bitte eine Fachanwalt zur m Rat holen . So ein schmarn dann kann ich gleich zum Anwalt gehen und nicht hier veröffentlichen um eine ungeklärte Antwort zu bekommen .

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.05.2021 12:48

Hallo leon63,

wir bedauern, dass sie verärgert sind. Jedoch können und dürfen wir nun einmal keine Rechtsberatung leisten. Wir sind eine Redaktion und keine ausgebildeten Juristen. Es bleibt uns also oftmals keine andere Möglichkeit, als auf einen Fachanwalt zu verweisen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Frau Lisa am 20.05.2021 17:26

Mein Freund kauft das Haus seines Opa für einen geringen Preis ab, der Opa möchte das ich im Falle einer Trennung/Scheidung von meinem Zugewinn absehe, da sonst mein Freund das Haus verkaufen müsste.

Wie kann man regeln, dass ich mein Geld was ich über die Jahre wohlmöglich beisteuere wieder zurück bekomme?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.05.2021 12:46

Hallo Frau Lisa,

das kann über einen Ehevertrag geregelt werden. Dieser kann jederzeit geschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich da von einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

JL am 05.05.2021 11:28

Wir sind geschieden und meine Frau verklagt mich auf Zugewinnausgleich.

Die Immobilie wurde vor der Eheschließung von den Eltern meiner Frau an sie überschreiben. Wir haben während der Ehe einen Kredit aufgenommen, um die Geschwister auszubezahlen.

Ich habe die Immolilie in 2-jähriger Eigenleistung renoviert und modernisiert. Inzwischen habe ich einen Besitzanteil zu 25% an der Immobilie.

Meine Frau gibt nun in ihrem Anfangsvermögen den Wert der Immoblie einschließlich dem Anteil der Geschwister an, außerdem noch mögliche Mieteinnahmen der Eltern, die bis zum Tod ebenfalls die Immoblie bewohnten.

Meine Fragen wären:

Kann ich meine Eigenleistung im Zugewinn geltend machen?

Wird im Zugewinn berücksichtigt, dass wir während der Ehe einen Kredit aufnahmen, um die Geschwister auszuzahlen und um das Haus zu modernisieren?

Wenn die möglichen Mieteinnahmen durch die Schwiegereltern rechtlich beim Zugewinn anerkannt werden, steht mir da ein Anteil zu?

Vielen Dank! J.L.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 06.05.2021 10:05

Hallo J.L.,

mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen/Ihren Scheidungsanwalt wenden, die können wir nicht im Detail beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Palinka_1991 am 09.11.2020 00:17

Hallo,

meine Frau und ich haben uns am 1. Juli 2019 getrennt. Trennungsjahr ist nun um. Ich kann eln Anfangsvermögen zum Tag der standesamtlichen Hochzeit von ca. 30000 € in Form von Sparbüchern nachweisen. Von diesem Geld sind aber nur noch ca 6000 € da. Den Rest haben wir in der Ehe ausgegeben. Habe ich jetzt ein Anfangsvermögen von 6000 € oder von 30000 €.

Frage 2:

Wann solle ich einen Zugewinnausgleich beantragen? Vor Scheidung oder nach der Scheidung?

Geschieden slnd wir noch nicht.

Wir haben eine gemeinsame Immobilie. Wenn ich diese übernheme und meine noch Frau auszahle, muss ich ja keine Miete für eine Wohnung zahlen. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus den ich für 2 Kinder zahlen muss? Ich verdiene 1850€ netto.

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immowelt Redaktion am 09.11.2020 09:05

Hallo Palinka_1991,

mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen/Ihren Scheidungsanwalt wenden, die können wir nicht im Detail beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

BetrogenerEhemann71 am 03.11.2020 11:26

Hallo, wie verhält es sich hier: Ich war bereits vor der Eheschließung im Alleinbesitz eines 2 Fam. Hauses. Sämtliche Modernisierungsmaßnahmen des Hauses wurden auch vor der Ehe getätigt, während der Ehe (15 Jahre) wurden keine Renovierungen vorgenommen. Nun möchte meine Nochehefrau im Scheidungsverfahren Zugewinn vom Haus. Sicherlich hat sich das Haus als solches nicht wertsteigernd entwickelt, aber das Grundstück ist erheblich an Wert gestiegen. In ihrem Bericht lese ich nur etwas im Bezug auf die Immobilie, jedoch ist hier auch das Grundstück zu betrachten. Meine konkrete Frage nun: Hat sie Anspruch auf die Hälfte des während der ehe gestiegenen Wertes des Grundstückes? Danke vorab für eine Auskunft. Gruss A.E

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immowelt Redaktion am 04.11.2020 11:51

Hallo A.E,

das ist eine grundsätzlich nicht einfach zu klärende Frage. Wird die Immobilie vor Gericht vom Grundstück getrennt angesehen oder nicht? Das muss indem Fall ein Scheidungsanwalt klären. Wir können Ihnen da leider keine Hilfestellung leisten.

Beste Grüße


soicowboy am 04.11.2020 18:40

Das Grundstück wird nicht separat betrachtet, da Grundstück und Haus "untrennbar" miteinander verbunden sind.

Bewertet wird das gesamte Objekt.

Deshalb braucht man einen Ehevertrag, bevor die Frau Schwanger ist.

Peitz am 29.09.2020 10:04

Hallo,

eine Frage wir haben uns während der Ehe ein Haus gebaut ich habe alle Vertäge alleine unterschrieben zahle allles alleine ab stehe alleine im Grundbuch. Die Aussenanlagen kamen bis zu einem Jahr später hinzu hier weiss man nicht mehr wer wieviel bezahlt hat gibt keine Rechnungen. Wie sieht das im Scheidungsfall aus

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soicowboy am 04.11.2020 18:43

ohne Ehevertrag - schlecht.


immowelt Redaktion am 29.09.2020 15:20

Hallo Peitz,

aus der Ferne können wir Ihren Fall nicht bewerten. Wir empfehlen Ihnen sich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen.

Bitte verstehen Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Engelhardt am 02.09.2020 19:05

Hallo,

meine Eltern haben mir 1998 ihr Haus überschrieben, so dass ich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehe. Das Haus war zum damaligen Zeitpunkt vollständig saniert und ausgebaut. Im Jahr 2002 habe ich geheiratet und meine Frau ist mit in das Haus eingezogen ,ohne dass sie ins Grundbuch eingetragen wurde. Meine Eltern haben bis 2006 ebenfalls mit in dem Haus gewohnt. Seit 2018 leben wir getrennt und meine Frau ist ausgezogen. Bauliche Veränderungen oder Ausbau wurden während der Ehezeit nicht durchgeführt. Die Veränderungen beschränkten sich lediglich nach dem Tod meiner Eltern auf eine Badsanierung (andere Fliesen und Wanne) sowie die Anschaffung einer neuen Küche. Diese Veränderungen sehe ich als Modernisierungen an, welche

sich unter Rechnungsvorlage beziffern lassen. Jetzt fordert der gegnerische Anwalt die Erstellung eines Gutachtens zur Bestimmung des Verkehrswertes während der Ehezeit. Darf sich der Zugewinnausgleich hier nicht nur auf die Modernisierungsmaßnahmen beschränken?

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immowelt Redaktion am 04.09.2020 10:22

Hallo,

in den Wert einer Immobilie fließen viele Faktoren ein. So muss beispielsweise auch die Inflationsrate einberechnet werden, die Wertsteigerungen des Grundstücks und vieles mehr. Sie sollten sich deshalb von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Hofmann am 31.08.2020 12:26

Hallo,

ich habe 2000 ein Haus für (360000 DM) 1800000 Euro gekauft.2009 habe ich geheiratet,2019 dann getrennt,jetzt möchte meine noch Frau einen Zugewinnausgleich.Die Gegenseite rechnet jetzt mit 180000 Euro Wert zum Tag der Hochzeit und einen Wert von 2800000 Euro zum Scheidungsantrag.

Kann das möglich sein?

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eltorin am 01.09.2020 10:16

Hallo,

entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Kaufes, sondern der Zeitpunkt der Eheschließung: 2009. Da kann das Haus mehr oder weniger wert sein.

Wenn es zum Beispiel im Jahre 2009 240000 Euro wert war und 280000 Euro zum Scheidungsantrag, dann wären nur 40000 Euro zu teilen.


immowelt Redaktion am 01.09.2020 17:23

Hallo Herr Hofmann, der Zugewinnausgleich ist die Hälfte der Wertsteigerung zwischen Hochzeit und Scheidung. Wenn das Haus tatsächlich den Wert hatte und heute hat, wie die Gegenseite angibt, sind 100.000 Euro zu teilen, 50.000 Euro müsste ihre Exfrau demnach erhalten. Sie können aber ebenfalls Experten zu Rate ziehen, um sich abzusichern, ob die genannten Summen stimmen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Hofmann am 01.09.2020 18:08

Die Frage ist nur was der Wert zum Zeitpunkt der Hochzeit war. 180000€ waren 9 Jahre früher und auch nur der Kaufpreis


immowelt Redaktion am 02.09.2020 08:35

Hallo Herr Hoffmann,

wir können Ihnen leider nicht sagen, welchen Wert die Immobilie zu diesem Zeitpunkte hatte. Es scheint allerdings sehr unwahrscheinlich zu sein, dass er sich erst nach der Hochzeit gesteigert hat. Hier fehlt beispielsweise die Einberechnung der Inflationsrate über den Zeitraum von 9 Jahren.

Liebe Grüße

immowelt Redaktion

Maunanier am 08.06.2020 21:34

Guten Tag, ich bin mit meinem Mann in Trennnung. Wir besitzen ein Grundstück in der Größe von 23000 m² unteranderem auch unseren Schrottplatz mit auf diesem Gelände. Der Schrottplatz Exestiert seit 2011 und 2012 sind mein Mann und ich zusammen gekommen. Ich arbeite seither in unserem Betrieb als Angestellte. 2014 Haben wir geheiratet und dann das Grundstück gekauft, er steht alleine im Grundbuch. Wir möchten ca 5500m² von dem Grundstück verkaufen damit er mich mit auszahlen kann_ so sagt er. Wir haben einen gemeinsammen Anwalt für die Scheidung weil wir uns einig waren.

Meine Frage ist, wenn die Scheidung vollzogen ist aber das Teilgrundstück noch nicht verkauft ist habe ich bedenken, das er mich wirklich auszahlen wird.

Ausserdem ist gibt es einen Interessenten, der das ganze Grundstück samt Firma kaufen möchte. In diesem Fall währe die Summe um ei zehnfaches höher als die Summe die ich bekommen soll. Wie kann ich mich absichern- oder was sollte ich beachten?

Mit freundlichen Gruß

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immowelt-Redaktion am 10.06.2020 07:36

Hallo Maunanier,

für die Zeit während der Ehe liegt eine Zugewinngemeinschaft vor, sofern kein anderslautender Ehevertrag geschlossen wurde. D.h., Vermögen, das während der Ehe gemehrt wurde, wird nach der Scheidung aufgeteilt. Da wir den Wert des Grundstücks nicht kennen, können wir hier freilich keine konkrete Aussage treffen, der Zugewinn steht Ihnen aber unabhängig davon zu, ob das Grundstück oder Teile davon veräußert werden. Vielleicht kann das der gemeinsame Scheidungsanwalt berechnen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Alex am 19.05.2020 20:54

Sehr geehrte Redaktion,

ich möchte Ihnen folgenden Sachverhalt schildern. Ich benötige Ihre Ratschläge und Beratung. Ich bin seit 2019 nach ausländischem EU-Recht geschieden. Wir haben gemeinsame 2 Kinder. Die Ex-Frau und die Kinder leben derzeit in der gemeinsamen Immobilie. Während der Ehe haben wir gemeinsam mit Exfrau ein Haus mit der Finanzierung gekauft. Die Exfrau ist auch im Grundbuch eingetragen. Das Haus ist noch nicht abbezahlt. Die Kreditraten zahle ich weiter. Während der Trennung musste ich durch Erpressung der Exfrau ihren Anteil von Kreditraten übernehmen und zahle immernoch weiter. Sie hatte bisher keine Ratenzahlungen für die Banken geleistet. Nach der Trennung und Scheidung ist leider die Kommunikation zwischen mir und Exfrau nicht mehr möglich. Ich konnte bisher mit ihr außergerichtlich nicht einigen. Ich habe über Anwältin mehrere Angebote gemacht, Bisher war erfolglos. Sie will diese Immobilie unbedigt verkaufen. Aber ich möchte soweit wie möglich diese Immobilie behalten.

Wenn man mit Exfrau nicht einigen kann, welche Möglichkeiten sehen Sie? Unser Kreditvertrag für das Haus läuft bis Ende 2021. Für die Verlängerung des Vetrages benötigt man ihre Zustimmung. Ich würde den Kredit weiter zahlen. Aber kann die Bank ohne ihre Zustimmung für Verlängerung des Vertrages nicht akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Alex

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immowelt-Redaktion am 20.05.2020 11:53

Hallo Alex,

wenn der Darlehensvertrag auf beide Eheleute läuft, müsste auch die Prolongation von beiden unterschrieben werden. Wenn abzusehen ist, dass es wegen des Rosenkriegs nicht dazu kommt, sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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