Steuern sparen: Geld zurück für Putzhilfe, Handwerker und Modernisierung

Ob Makler, Vermieter, Mieter oder Eigentümer: – ihnen gewährt der Fiskus rund um die Immobilie jede Menge Steuererleichterungen. Hier finden sie die passenden Steuertipps.

Steuern sparen, Foto: jolopes - fotolia.com

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht – sie bietet aber auch die Chance, vom Fiskus Geld zurückzubekommen.  Auch Mieter sowie Makler und Kapitalanleger können von Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich profitieren.

Dabei ist das deutsche Steuerrecht in vielerlei Hinsicht nicht besonders transparent. Umso wichtiger ist es für Immobilieneigentümer, Käufer, Verkäufer, aber auch Mieter, sich über die wichtigsten Steuersparmöglichkeiten zu informieren. Insbesondere wer plant, eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben, sollte zwar auf jeden Fall auch einen Steuerberater hinzuziehen – hilfreich ist es aber in jedem Fall, sich vorab einen Überblick über die verschiedenen Steuersparmöglichkeiten zu verschaffen.

So sparen Makler Steuern

Unabhängig davon, ob ein Makler angestellt oder selbständig ist, kann auch er in vielen Fällen Steuern sparen – beispielsweise, indem er den Steuerfreibetrag nutzt. Hinzu kommen zahlreiche Möglichkeiten zur Abschreibung – beispielsweise für beruflich genutzte Arbeitsgeräte wie Notebooks, aber auch für Büromöbel, Datenträger, Kaffeemaschinen oder Telefone. Für solche Abschreibungen hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vorgesehen.

Steuern sparen für Vermieter

Wer eine Immobilie vermietet, muss seine Mieteinnahmen versteuern – dazu kommen Reparaturkosten, Fahrtkosten und die Grundsteuer. Im Gegenzug gewährt der Fiskus Vermietern aber die Möglichkeit, einige Posten von der Steuer abzusetzen. Das gilt beispielsweise für die Kosten für Immobilienanzeigen, den Makler sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie. Auch Kosten für die Handwerker können Vermieter steuerlich geltend machen.

Übrigens: Wenn Vermieter für ihre Wohnung einen neuen Mieter suchen, lohnt es sich dafür einen Makler zu beauftragen, denn er kennt den Markt und findet den richtigen Mieter. Und: Auch die Maklercourtage kann von der Steuer abgesetzt werden.

Aufpassen müssen Vermieter allerdings, wenn Sie eine Mietwohnung vergünstigt, zum Beispiel an Angehörige, vermieten. Wenn die Miete deutlich unterhalb des ortsüblichen Niveaus liegt, können sie Steuervorteile nur noch anteilig geltend gemacht werden.

Wie Mieter Steuern sparen

Ob nun haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung: Auch Mieter können einiges von der Steuer absetzen.  Wer von zu Hause aus arbeitet oder aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls einen Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurückgewinnen. Das Gesetz sieht hier verschiedene Varianten vor.

Steuertipps für Käufer und Immobilieneigentümer

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft oder baut, profitiert steuerlich von der Absetzung für Abnutzung (Afa). Dabei gibt es unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten für Alt- und Neubauten sowie für Denkmalimmobilien.

Für nicht denkmalgeschützte Altbauten und Neubauten, die vermietet werden, gelten dabei vergleichsweise geringe Abschreibungssätze, die allerdings über einen sehr langen Zeitraum in Anspruch genommen werden können. Zeitlich befristet gibt es übrigens zusätzlich eine Sonder-AfA für neu geschaffenen Wohnraum, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Richtig hohe Abschreibungssätze gelten dagegen für Denkmalschutzimmobilien. Hier können die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung auch in einem vergleichsweisen kurzen Zeitraum abgeschrieben werden.

Von der Steuer absetzen können auch diejenigen, die eine Wohnung oder ein Haus ausschließlich als Eigenheim nutzen. Sie können unter anderem bei einer Reihe von Dienstleistungen sowie ihrem Arbeitszimmer Steuern sparen.

Wer seine Immobilie an die Nachkommen weitergeben möchte, kann außerdem dafür sorgen, dass seine Kinder oder Enkel dabei ordentlich Steuern sparen: Indem sie die Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenken und sich im Gegenzug ein Wohnrecht einräumen lassen.

Markus Grundmann08.07.2015

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