Lesermeinungen:
Für den einen Genuss, für den anderen widerlicher Qualm. Rauchen im Mietshaus ist oft ein Streitthema. Dabei müssen Nachbarn so manches dulden, aber nicht alles.
Der Nachbar raucht wie ein Schlot, das Treppenhaus stinkt wie ein Aschenbecher – Zigaretten sind in vielen Mietshäusern ein Problem. Einerseits ist Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, auf der anderen Seite steht das Gebot der Rücksichtnahme auf die Mitmenschen. Mieter und Vermieter, die sich von Zigarettenrauch gestört fühlen, können sich unter Umständen wehren.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, sich in der in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse eine Zigarette oder eine Pfeife anzuzünden und diese zu rauchen (BGH, Az.: VIII ZR 124/05). Das gilt, sofern nichts Gegenläufiges vereinbart ist, der Zustand der Wohnung dadurch nicht erheblich verschlechtert wird (BGH, Az.: VIII ZR 242/13) und der Mieter seine Mitmieter mit dem Rauchen nicht wesentlich beeinträchtigt. Einfach verbieten darf der Vermieter das Rauchen in der Wohnung also nicht.
Aber es gilt ebenso das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Die persönliche Freiheit des Mieters, zu rauchen versus das Recht der Nichtraucher und Mitmieter auf körperliche Unversehrtheit. Darum muss der Mieter zumutbare Maßnahmen ergreifen, um andere möglichst nicht oder wenig zu stören, zum Beispiel durch regelmäßiges Lüften. Auch kann von einem Kettenraucher etwas mehr Rücksicht gefordert werden, wenn sein Nachbar Asthmatiker oder Allergiker ist und das Passivrauchen dessen Zustand verschlimmern könnte. Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter dann das Rauchen in der Wohnung verbieten.
Das Rauchen kann in den Gemeinschaftsflächen des Hauses verboten werden, also etwa:
Möglich ist das über das Anbringen von Verbotsschildern oder eine entsprechende Vereinbarung in der Hausordnung, die zum Beispiel das Rauchen im Treppenhaus untersagt.
Was der Vermieter noch in der Hausordnung regeln darf, steht in unserem Artikel.
Ein über die Gemeinschaftsflächen hinausgehendes Rauchverbot, das für die eigene Wohnung gilt, ist laut Bundesgerichtshof nur möglich, wenn dies als individuell ausgehandelte Vereinbarung im Mietvertrag steht (Az.: VIII ZR 37/07).
Unwirksam ist dagegen eine vorformulierte Klausel, die das Rauchen verbietet – sprich: Wer einen Mietvertrag vorgelegt bekommt, in dem Rauchen verboten wird, kann diesen getrost unterschreiben. Daran halten muss er sich nicht.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes muss der Qualm nicht mehr geduldet werden, wenn er objektiv als „wesentliche Beeinträchtigung“ zu werten ist. Der Betroffene hat dann einen Unterlassungsanspruch (Az.: V ZR 110/14). Im konkreten Fall hatten Mieter in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses gegen die Mieter im Erdgeschoss geklagt, da sie mehrmals täglich auf dem Balkon rauchten. Durch den aufsteigenden Tabakrauch fühlten sie sich gestört und forderten, den Zigarettenkonsum zumindest stundenweise zu verbieten.
Für eine solche unwesentliche Geruchsbelästigung hätten die Nachbarn laut Urteil aber nur dann Abwehransprüche, wenn dadurch die Gesundheit gefährdet würde. Das ist beim Rauchen im Freien eher unwahrscheinlich und müsste darum durch die Mieter nachgewiesen werden.
Selbst wenn der Rauch eine wesentliche Beeinträchtigung ist, kann laut BGH niemals ein vollständiges Rauchverbot erteilt werden. Es können aber feste Zeitfenster festgelegt werden, in denen stundenweise rauchen erlaubt oder verboten ist. Zwei Beispiele aus der Rechtsprechung:
Dieses Vorgehen nennt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, einen Kompromiss:
„Einerseits haben Mieter das Recht, ihre Wohnung frei von Belästigungen durch Tabakrauch nutzen zu können. Andererseits haben Mieter auch das Recht, ihre Lebensbedürfnisse in ihrer Wohnung zu verwirklichen, und hierzu kann auch das Rauchen gehören.“
Durch die Vereinbarung konkreten Rauchzeiten hofft er, dass das Verhältnis von Nichtrauchern und Rauchern in Mehrfamilienhäusern befriedet werden kann.
Der Mieter hat bei einer erheblichen Einschränkung, etwa weil der Nachbar sehr stark raucht unter Umständen das Recht die Miete zu mindern. Um wie viel, das hängt stark vom Einzelfall ab.
In Berlin beispielsweise hat ein Mann seine Miete um zehn Prozent gekürzt, weil der Nachbar unter ihm mehrmals pro Stunde auf dem Balkon rauchte und der Qualm ständig in die Wohnung des Mannes zog (LG Berlin, Az.: 67 S 307/12). Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters, da alle seine Fenster nach hinten raus liegen – wie auch der Balkon des rauchenden Nachbarn. So habe der betroffene Mieter laut Gericht in den Sommermonaten deshalb nicht mehr lüften können.
Hier erklären wir, wann Gestank ein Grund zur Mietminderung ist und wie Mieter die Miete richtig mindern.
Wenn ein starker Raucher auszieht, hinterlässt er oft Spuren in der Wohnung. Vermieter können dafür aber nur in bestimmten Fällen Schadensersatz vom Mieter fordern: Wenn durch das exzessive Rauchen eine Substanzbeschädigung der Wohnung eingetreten ist, sodass sich die vergilbten Wände und der Zigarettengeruch durch bloßes Streichen und Tapezieren nicht beseitigen lassen (BGH, Az.: VIII ZR 37/07). Möglich ist eine Schadensersatzforderung auch, wenn der Mieter ein vertraglich vereinbartes Rauchverbot verletzt. Beides ist aber selten der Fall.
Abgesehen davon ist der Mieter nur nach den allgemeinen Regeln verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Das heißt: Nur, wenn die Wohnung bereits zu Mietvertragsbeginn in einem renovierten Zustand war (BGH, Az.: VII ZR 185/14 u.a.) und er durch eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Wer also ohnehin in der Streich- und Tapezierpflicht ist, muss auch die nikotingelben Wände der Raucherwohnung überstreichen. (BGH, Az.: VIII ZR 124/05).
Hier nachlesen, wann eine Renovierungsklausel gültig ist.
Nein. Einem Mieter kann wegen Rauchens auf dem Balkon, dem Garten oder in den privaten Räumen nicht gekündigt werden. Das Rauchen stellt weder für eine ordentliche Kündigung (§ 568 BGB), noch für eine fristlose Kündigung (§ 569 BGB) einen hinreichenden Grund dar.
Unter Umständen wäre eine Kündigung dann rechtlich vertretbar, wenn ein Mieter sein Fehlverhalten trotz Abmahnung nicht ändert. Beispielsweise, wenn der Mieter gegenüber seinen Nachbarn rücksichtslos ist und diese unzumutbar beeinträchtigt. Dies zu beweisen, fällt in der Regel jedoch schwer.
Einen solchen Fall hatten Gerichte vor einigen Jahren zu klären: Dem Mieter wurde gekündigt, weil er nicht ausreichend gut lüftete und durch die nicht geleerten Aschenbecher Zigarettengestank ins Treppenhaus gelangte. Aufgrund der erheblichen Geruchsbelästigung wurde der Mieter abgemahnt. Nachdem sich nichts änderte, wurde die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen. Da der Mieter nicht auszog, hat der Vermieter eine Räumungsklage gestellt. Das Amtsgericht hat dieser stattgegeben, das Landgericht die Berufung des Mieters zurückgewiesen und damit die Räumungsklage bestätigt. Mit der Begründung, dass durch den Mieter der Hausfrieden stark gestört wird. Der Bundesgerichtshof sah dies im Anschluss jedoch anders (Az. VIII ZR 186/14). So musste der Fall erneut vom Landgericht geprüft werden. Mit dem Ergebnis, dass der Mieter in der Wohnung wohnen bleiben durfte (LG Düsseldorf Az.: 23 S 18/15). Die Kündigung war nicht rechtmäßig erfolgt. Das Rauchen in der Wohnung sei kein vertragswidriger Gebrauch, heißt es in der Begründung.
Nein, solche Fragen werden von Datenschützern als unzulässig erachtet. Vermieter dürfen nur Fragen stellen, die das Mietverhältnis in irgendeiner Form betreffen könnten – die persönlichen Interessen oder Lebensgewohnheiten des Mieters gehören in der Regel nicht dazu. Stellt der Vermieter dennoch eine unzulässige Frage, so müssen Mieter darauf nicht wahrheitsgemäß antworten – und dürfen sogar lügen.
Isabel Naus15.08.2023immoNutzer87 am 12.08.2023 09:10
Ich möchte darauf hinweisen, dass ihre Ausführungen im Abschnitt " Kann der Vermieter wegen Rauchen kündigen?" keineswegs dem Inhalt des von Ihnen zitierten BGH Urteils entsprechen (BGH, Az.: VIII ZR 186/14). Tatsächlich hat das BGH in diesem Urteil die Revision des Beklagten bestätigt und das Urteil des LG Düsseldorfs aufgehoben: Der rauchende Mieter durfte vorerst in seiner Wohnung bleiben und weiterhin rauchen. Die Angelegenheit wurde dann zur Neuverhandlung ausgegeben. Das Ergebnis der Neuverhandlung: Der Mieter darf in der Wohnung bleiben und weiterhin rauchen. Seitens des rauchenden Mieters lag kein "schuldhaftes" Verhalten vor und es ging von seinem Rauchverhalten keine "nachhaltige Störung des Hausfriedens" aus (vgl. dazu LG Düsseldorf, Urteil v. 28.9.2016, 23 S 18/15).
auf Kommentar antwortenimmoNutzer87 am 12.08.2023 09:28
*der BGH muss es natürlich heißen ;)
immowelt Redaktion am 15.08.2023 09:02
Hallo immoNutzer87,
vielen Dank für den Hinweis, da hat sich leider ein großer Fehler eingeschlichen. Wir haben die entsprechende Stelle angepasst.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
ratlos am 07.06.2023 08:44
Würgereflex = wenn es sich ja "nur" um Zigaretten handeln würde. Unter mir wohnt ein Pärchen, die Schichtdienst arbeiten. Die Schlafzimmer haben auch eine große Tür mit Zwangsbelüftung zum Balkon. Ich werde regelmässig nachts wach und darf im Schlafzimmer ekligen Essgeruch (was um alles in der Welt wird dort "gekocht"?, Zigarettenrauch oder den süssen Gerucht irgendwelcher Substanzen miterleben. Die haben schon längst verdaut bzw. sich zur Ruhe begeben, aber in meiner Wohnung hängt stundenlang der Gestank. Da nutzen leider auch keine Duftsprays :(
auf Kommentar antwortenWerner am 27.10.2022 12:19
möchte doch mal kurz darauf hinweisen, daß Rauchen in der Mietwohnung zum üblichen Gebrauch einer Wohnung zählt. Um den aufgezeigten Problemen aus dem Weg zu gehen (laufende Belästigung, strittige Renovierungskosten) kann/ sollte man das vertraglich ausschließen. z.B. indem man vertraglich ausdrücklich eine "Nichtraucher-Wohnung" vermietet und das Rauchen im Gebäude und auf den Balkonen ausschließt. Das schließt zwar Probleme nicht aus, macht aber die rechtliche Situation deutlicher.
auf Kommentar antwortenIchhabe keinen Benutzernamen am 27.07.2022 21:54
Ehrlich gesagt. Ich habe keine Lust mehr zu leiden unter Zigarettenrauch, Raucher können von mir aus Rauchen bis der Quälm aus den Ohren kommt das ist mir total egal Ich w i l l endlich ein Zuhause das ganz frei ist von Zigaretten Qualm. Wer gibt mir ein Rauchfreies zu Hause , Warum gibt es keine Nichtraucherhäuser. Wenn es sie gäbe, wäre das Problem gelöst und alle wären zufrieden, Mein Gott wann gibt es endlich Verantwortliche die das befürworten und nicht so einen langen Schmus machen weil im Grundgesetz steht auch das ich auf körperliche und seelische Unversehrtheit ein Anrecht habe. Ich fühle mich Körperlich verletzt wenn ich Rauch in meiner Wohnung hinnehmen muss, Ich w i l l da wohnen wo das kein Problem darstellt. Ich habe keine Lust mehr zu diesem Thema suche nur jemand der mir ein Rauchfreies Zuhause bietet. Ich habe noch andere Interessen die wichtig sind, . Ich w i l l mich nicht mehr mit Rauchern und deren Problemen beschäftigen, ich will mich nicht mehr von solchen Menschen krank machen lassen versteht das irgendjemand will nur ein rauchfreies Zuhause mit viel frischer Luft, und bezahlbar sollte es sein
auf Kommentar antwortenDieter am 15.09.2023 18:03
Sie haben vollkommen Recht . Der Nichtraucher muss geschützt werden , und nicht der Raucher .
ich habe keinen Benutzernamen am 27.07.2022 21:10
Wer ist Eno ?? solch unverschämte Äuserungen und Beleidigungen kranker Menschen
ist wirklich ein no go Aber was hast du geschrieben ßß das hat mein Intesse gefunden Du schreibst von Nichraucherhäuser. das klingt sehr gut . Ich suche schon lange danach merkwürdiger weise bis heute nichts gefunden. Nichts lieber als das würde sofort in so ein Haus einziehen vorausgesetzt . Die Wohnungen dort sind bezahlbar,
wäre mal nett von dir einpaar Adressen zu erhalten.
auf Kommentar antwortenhabe keinen Nutzername am 27.07.2022 20:29
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wende mich heute einmal an Sie in meiner Not
Ich wohnte bis 2020 in einem Hochhaus, ständig rauchte immer mal jemand vom Balkon
Ich bin Allergiker und habe Athma Bronchiale, schlechte Lungenfunktion, durch Staubmilben allergie und hauptsächlich durch Zigarettenrauch, Meine Atemwege sind sehr in Mitleidenschaft gezogen, bisher noch kein Medikament gefunden was wirklich hilft oder Linderung bringt.Kortison ist ebenfalls für mich nicht vertäglich
Ich habe viele Jahre dort gewohnt , den Balkon konnte ich kaum nutzen, da immer wieder jemand anders sich eine Zigarette anzündete. Ausserdem zog der Rauch in meine Wohnung , was bei mir sofort Hustenreiz und Husten , bis hin zur Atemnot auslöste . Habe versucht ein wenig Verständnis zu bekommen und eine Lösung zu finden. Aber Fehlanzeige. Ich wurde beleidigt und ins lächerliche gezogen.
Da es mir auf meiner Arbeitsstelle ähnlich erging, fuhlte ich mich immer mehr beengt
Dann kam eine kleine Wende , Ich habe einen Hund bekommen, mit ihm war ich dann viel unterwegs.Leider ist er am 5,5,2020 eingeschläfert worden.
Ich bin inzwischen in Rente, Da sich der Zustand in meinem zu Hause nicht änderte
wollte ich nur noch weg . Ich fand eine Einrichtung für betreutes Wohnen bzw wohnen mit Service und weil dort alles neu saniert wurde sah ich meine Chance endlich rauchfrei wohnen zu können.
Ich fragte den Vermieter. Wie es in dem Haus mit dem Rauchen gehandhabt wird
meinte er wieso, Ich erklärte ihm meinen Gesundheitszustand und das ich mich schon bei geringen Mengen Von Zigarettenrauch, gestört bzw, gequält fühle
Der Vermieter sagte dann . Liebe Frau Gnörich wir machen hier alles neu, sie werden hier , kein Problem mit Zigarettenrauch haben. Wir im Büro rauchen auch nicht.
Ok , Ich glaubte ihm und zog mit freudiger Erwartung in diese Einrichtung ein
letztes Jahr, wurde ich immer wieder durch das Altenheim das an meine Wohnung grenzt, mit Rauch belästigt, Und durch die Tagesklinik hier im Haus,
Da der Rauch nur in meine Küche zog, hab ich dann halt zwischendurch die Balkontüre geschlossen, Seit diesem Jahr sind immer mehr Mieter eingezogen, die aber rauchen
schräg unter mir raucht jemand öfter und das zieht ins Schlafzimmer, Auf meinem Flur
sind 3 Raucher , dann das Altenheim die Tagesbetreuung usw, es zieht sich wieder bei mir zu. Inzwischen hat sich der chronische Husten wieder eingestellt. Und ich bekomme keine Ruhe bin manchmal so verschleimt das ich kaum noch Stimme habe
und habe Angst das mein Zustand wieder wie früher zu Dauerzustand wird
Letztes Jahr war das erstemal, das es mir gut ging . Ich hab mich gefreut das dies kein
Thema für mich sein würde. Es geht nicht um e i n e n Nachbarn sondern um die gesamte Situation in der ich mich befinde, Ich habe nur den Wunsch mich endlich zu Hause wieder wohl zu fühlen, Dieses Versprechen wurde mehren Bewohnern gemacht
Ich habe an den Verantwortlichen eine Mail geschrieben. Leider ist er in Urlaub
kommt erst am 15. 8. wieder.
Ich würde am liebsten weg rennen
aber wohin. Warum ist es nicht Möglich, Einrichtungen und einpaar Häuser nur für Nichtraucher zur Verfügung zustellen. Damit sie auch wieder eine Wohnqualität haben
ich glaube das käme gut an. Was ist so schwer daran Menschen wie mir , ich bin bei weitem nicht die Einzigste, soetwas zur Verfügung zu stellen. In Holland soll das erste
Nichtraucherhaus fertiggestellt worden sein. Warum müssen Menschen wie ich ständig gequält werden, Sorry so empfinde ich es, Habe deshalb unter Mobbing ud Einsamkeit gelitten.Ich möchte wenigstens die letzten Jahre meines irdischen daseins
in Ruhe und zufriedenheit genießen , nach dem ich 46 Jahre gearbeitet habe, Oder hab ich das nicht verdient. Ich bin ja nicht die Einzigste, Ich fühl mich zunehmend Ohnmächtig dieser Situation ausgeliefert. Ich will nur einigermassen Frische Luft einatmen. Es kann doch nicht angehen das Menschen leiden müssen , nur damit andere Ihre Sucht befriedigen können. Bitte helfen Sie mir. Weiß nicht wie lange ich das noch aushalten kann, meine Frage habe ich das Recht auf dieses Versprechen das mir gegeben wurde, zu bestehen, Wie und was sollte ich tun um endlich dem erzwungenen Passivrauchen zu begegnen
in dieser Wohnung
auf Kommentar antwortenManuel am 20.08.2022 22:30
Hallo,
Ich wünsche dir alles gute und das alle deine Raucher Kollegen aus ziehen. Ich wünsche dir das alles besser wird und du wieder Atem oder ein gutes Medikament findest das alle Störfaktoren ausmerzt. Ich bin mir sicher das es bald besser wird und du immer genau zufällig zu den Zeiten da bist, wo immer dann genau zufällig kein Raucher ist.
Falls nicht kannst du gegen so eine „Mündliche Vereinbarung“ -in Schrift Form- oder auch -gerichtlich- vorgehen! Du könntest mit dem Chef sprechen und eine Verlegung beantragen in eine Ecke, in der niemand Raucht. Ich würde an deiner Stelle nebenbei alles in Schriftform fest halten und wenn nötig mit Gericht drohen bzw. wirklich zur Polizei gehen und den Fall „zur Anzeige bringen“, du musst dich nur immer wieder auf diese „Mündliche Vereinbarung“ beziehen. Da hast du gute Chancen!
Ich hoffe das es dir bald wieder besser geht
Liebe Grüße
Rauchfrei am 22.01.2023 18:05
Liebe Frau ohne Benutzername,
ich kann es gut verstehen, ich vermiete ein Mehrfamilienhaus und möchte keine Mieter die rauchen.
Die Gesetzgebung ist leider nicht für "gesund leben"
Trotzdem werde ich an Raucher nicht vermieten! Wer eine Wohnung ohne Qualm möchte, bitte schreiben! Es kann nicht sein, das Nichtraucher diskrimimiert werden.
Karin kl am 25.07.2022 20:54
Mein Nachbar raucht im heizraum und das stündlich trotz mehrfacher Beschwerde beim Vermieter passiert nichts was kann man tun
auf Kommentar antwortenKDF am 23.06.2022 00:04
Unser Mieter hat mündlich mit uns vereinbart, nicht in der Wohnung oder auf dem Hof neben unserem Küchenfenster zu rauchen. Wieso steht das ungesunde Gewohnheitsrecht eines Mieters über dem berechtigten Recht des Vermieters, vor dem ständig mit Zigarettenkippen gefüllten Blechtopf auf dem äußeren Fensterbrett und den ständigen Rauchgestank geschützt zu sein? Unser Mieter sitzt den ganzen Tag während seiner Home-working vor dem geöffneten Stubenfenster und ist Kettenraucher. Die Kippen stehen dann auf dem Fensterbrett und strahlen ekelhafen Rauchgestank aus einem 3/4-ltr-Gefäß, dass wochenlang bis an den Rand gefüllt dort steht, bis es dann mal entsorgt wird!
auf Kommentar antwortenAfzali Ahmad am 26.05.2022 13:52
Nein. Muss mann nicht in der Wohnung rauchen. Dass ist nicht gut für Kinder und für Gesundheit..
Wir sind eine sehr ruhige Familie. Wir rauchen nicht und wir haben keine Haustiere..
auf Kommentar antwortenIch habe keinen Benutzernamen am 27.07.2022 20:38
Genau Sie haben vollkommen Recht. Ich leide schon seit vielen Jahren an Atemwegserkrankungen , nur weil ich oft gezwungen bin Passiv zu Rauchen,
das heißt wenn andere rauchen und ich dem nicht ausdem Weg gehen kann
Wenn ich rauchende Eltern sehe die sich ihrem Kind mit Zigarette nähern sprech ich sie an und frage was sie eigentlich da tun. Ich sage ihnen was ich denke, auch wennes ihnen nicht gefällt steter Tropfen höhlt den Stein
Afzali Ahmad am 25.05.2022 21:22
Ich habe alles gelesen .und war richtig.
Ich suche 3 Zimmer Wohnung . Und ich arbeite als Sicherheit..
auf Kommentar antworteneono am 25.05.2022 13:54
Ach du lieber Himmel - da kommen die Allergiker, die Asthmatiker und Wahn-Einbildungskranke
die Dinge sehen/hören die nicht da sind. Angeber und Gelangweilte die nur auf Krach aus sind.
z.B. Neubau 5 Etagen meist Ferienwohnungen, umgeben von viel Grün - in einem "viel zu ruhigen"
sehr kleinen Dorf 450 E. Zur Südseite Küche und Wohnzimmer mit großem Südbalkon mit Rolladen.
Nordseite Schlaf-Kinderzimmer mit dicken Holzläden vor den Isolierfenstern
Ich sah im Wohnzimmer gern die halbe Nacht noch fern - rauchte in meinem Schlafzi nie. Wozu auch?
Wenn ich schlafen gehen wollte, ging ich schlafen. Ansonsten war ich im Wohnzimmer.
Doch meine neuen Nachbarn über mir konnten leider "nicht schlafen", weil der Zigarettenrauch
von meinem Wohnzimmer (Fensterläden/Rolladen) aus der Wohnung anscheinend entwich/entfleuchte
um das Haus herum schlich und eine Etage höher in die Schlafzimmer eindrang.
Sie sagten es nicht, vermutlich meinten sie: sie werden die Türen in ihre 75qm Wg geöffnet halten
dann zieht der Rauch in ihr Schlafzimmer und von da zu uns hoch - o.ä.
Ich weiß nicht, ob und was die gerochen haben. Fraglich ob das meßbar ist ...
Von meiner nie geraucht habenden Mutti wußte ich, dass sie merkte, wenn die Nachbarn unter ihr
das Küchenfenster geöffnet hatten, weil deren Zigarettenrauch eine Etage höher wahrzunehmen war.
Sie erklärte mir auch, wenn sie von mir ein Paket erhalten hatte, dass "die ganze Wohnung 8 Tage
nach Rauch gerochen" hätte. Sie erzählte. Sie war nicht böse, kein böser Charakter.
Aber ich fürchte: Sehr empfindliche Menschen sollten in ein Nichtraucherhaus ziehen.
Und bitte vorher genau Ausschau halten - nach Vögeln - mögen Sie Krähen? Elstern? aber keine
Tauben? Dann fragen Sie nach derzeitigen oder ehemaligen Taubenschlägen. Ab und zu gurren Tauben,
sie unterhalten sich, sie fliegen auch schon mal im kleineren oder größeren Schwarm hoch - Flügelschlag
Nach Hunden fragen, die bellen könnten, krähenden Hähnen,
Nachts leise klingenden Kirchenglocken
Weiden - Kühen - bimmelnden Kuhglocken,
Glas-Abfallcontainern ...
und Sportplätzen...
Kein Anspruch auf Vollständigkeit der möglichen Ärgernisse für Mieter oder Käufer
auf Kommentar antwortenNixraucher am 28.09.2022 14:11
Was Sie hier von sich geben, ist eben der Kern des Problems: die Rücksichtlosigkeit, Überheblichkeit und maßloser Egoismus der Raucher. Wenn Sie rauchen wollen, bitte, nehmen Sie Ihre Kippen und gehen Sie irgendwo hin, wo es niemanden stört. Ich kann mit meinem Balkon nirgendwo hin und ich sehe es nicht ein, warum ich mir mein Leben vom Rhythmus Ihrer Sucht diktieren lassen soll. Oder würde es Ihnen gefallen, wenn ich alle 45 Minuten auf Ihrem Balkon grille oder in Ihre Wohnung käme, um meine Flatulenzen loszuwerden?
Frischluft am 25.10.2022 08:32
Vielen Dank eno!
Toll, dass du unser Sozialsystem mit deinen Steuern auf Tabakwaren so unterstützt,
auch mutig von dir, zu rauchen - vielleicht gehst du mit deiner widerlichen Angewohnheit einfach nur in den Wald und belästigst damit niemanden (Waldbrandgefahr beachten) oder ziehst nach China (dort ist Rauchen noch sehr schick und angesehen!).
Ich wünsche dir ein langes, Lungenkrebs freies Leben aber bitte gestatte deinen Mitbewohnern auch, dass sie bei dir stündlich bei dir klingeln um dir ins Gesicht zu furzen - das wäre doch nur gerecht.
Ich wohne nicht in deiner Nachbarschaft, bedauere aber
Helga Müller am 02.02.2022 14:14
Der Mieter unter uns raucht nachts auf der Innenliegenden Toilette. Trotz nachträglich vom Vermieter eingebauter Lüftung am Lüftungsschacht, dringt der Rauch in unsere Toilette und der kalte Rauch ist ekelig. Darauf angesprochen sagteman mir: Ach es ist so schön wenn ich beim Schei... eine rauchen kann. Jetzt haben sie bei sich renoviert und schonen die eigene renovierte Wohnung. Geraucht wird jetzt auch tagsüber in dem Toilettenraum. Wie können wir uns dagegen wehren.
auf Kommentar antwortenEhresmann Monika am 02.12.2021 23:25
Die Mieter mir gegenüber rauchen wie Schlote. Lüften kaum. Der Qualm bleibt leider nicht im Treppenhaus. Zieht bei mir in alle Zimmer. Habe COPD. Tag u. Nacht geht das so. Oft hauptsächlich nachts. Eine ganz schlimme Beeinträchtigung. DiUnmögliche Situation. Anstatt auf dem Balkon ab und an zu qualmen, nur in der Wohnung. Lüften???
Nur hinter geschlossenem Rolladen die Tür. Einfach unmöglixh
auf Kommentar antwortenKrake am 28.10.2021 14:10
Rauchende Nachbarn sind das LETZTE! Punkt. Unter mir sind seit Neuestem auch Raucher eingezogen. Alle Wohnungen haben Balkone nur unsere Seite nicht, aus verschiedenen Gründen und trotzdem ziehen diese Idioten in eine Wohnung OHNE Balkon und rauchen jetzt zum Fenster raus. Permanent. Die Seite ist eine Westseite, das heißt, dass der Wind meistens leicht gegen das Haus drückt und den Rauch zu 100% in meine Wohnung drückt, selbst, wenn ich nur ne Sekunde das Fenster aufmache, stinkt es bestialisch. Ich kann die Küche nicht mehr nutzen, kann nie das Fenster offen lassen, um zu lüften weil es ständig stinkt. Raucher sind zum Kotzen [...], ich möchte den scheiß Rauch nicht eintatmen müssen.
[Kommentar von der Redaktion gekürzt, bitte achten Sie auf unsere Kommentarrichtlinien]
Saba am 26.05.2022 05:22
Genau meine Meinung und der Vermieter lässt die Miete nicht kürzen, weil sich sonst noch keiner beschwert hat. Kunststück, wenn die meisten Raucher sind.
Genau am 10.11.2021 22:03
Amen
furin am 13.08.2021 14:42
Nachdem ich nur kurze Zeit nach Einzug wieder eine neue Wohnung suchen musste, weil auf dem Balkon unten ca. 60 Zigaretten pro Tag gequalmt wurden, sehe ich das Thema nicht mehr gelassen. Hat mich viel Zeit, Arbeit und noch mehr Geld gekostet. Diese "Genussmenschen" nehmen ihren Gestank nicht mehr war und andere Menschen sind ihnen eh wurscht. Ich kann deren Stink auf der Straße ca. 30 - 50 Meter weit riechen.Vermieter sollten entweder Nichtraucher oder die Drogentypen bevorzugen und das vorher klarmachen.
auf Kommentar antworteneono am 25.07.2021 19:23
Vermieter dürfen aber von vornherein schreiben/sagen, dass sie nur
Nichtraucher wollen - "keine Raucher!"
Damit entfällt eine unzulässige Frage.
Was aber, wenn Jemand später dann doch anfängt zu rauchen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.07.2021 15:43
Hallo Eono,
das kommt auf den Mietvertrag an. Ein generelles Rauchverbot in der Wohnung ist nicht zulässig, da Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung gilt. Möglich sind aber individuelle vertragliche Vereinbarungen, die das Rauchen einschränken oder auch komplett untersagen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Niemand24 am 27.06.2021 01:30
Es IAT bemerkenswert, was Non Rauchernnerbeten und abverlangt wird. Bedenkt man Nichtraucher heute immer noch alte Autos fahren und das bedingt sogar dürfen. Hier wird die Gessundheit der Mitmenschen sehr stark beeinträchtigt. Interessieren tut keinen der Nichtraucher. Randbemerkung: Ich bin Raucher und fahre Fahrrad und ÖNV.
Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terasse oder im eigenem Kellerraum soll eingeschränkt zum Wohle der Nichtraucher? Ich lach mich weg.
Ich wohne in einer Eckwohnung in der 1.Etage. Unter mir, neben mir wird fleissig auf Terasse und Balkon gegrillt, zwischendurch hört man Sishageräusche. Ist das Rücksicht?
auf Kommentar antwortenhua56 am 16.08.2021 09:08
Was sind denn "Sishageräusche"?🤔
Ilona Feine ilofein) am 24.06.2021 21:08
In einer Nebenwohnung mit 3 Personen wird von früh 05.00 Uhr bis nachweislich je nach Schicht bis früh am anderen Tag bis 02.00 Uhr ständig geraucht wird.Kann meinen Balkon nicht nutzen, atme jede Nacht die Rückstände ein, habe früh das Gefühl, als ob ich Rauschgift genommen habe.Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, bin krank geworden, Asthma bronchiale. Mir geht es schlecht. Rauchen von 3 Personen insgesamt 20 h/ pro Tag, das ist Sucht und hält niemand aus. Wo gibt es eine Möglichkeit fas einzuschränken, bin 78 Jahre, vor 6 Monaten eingezogen, bin krank, und schaffe nur noch meine nötigste Arbeit.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 25.06.2021 15:32
Hallo Illona Feine ilofein,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
eono am 27.07.2021 07:27
Man sollte Probewohnen - einführen.
eono am 27.07.2021 07:32
Sie könnten ausziehen und sich eine andere Wohnung suchen -
in einem Nichtraucherhaus - das gibt es.
Vermieter suchen explizit Mieter/innen die nicht rauchen.
eono am 27.07.2021 07:56
Asthma ist eine Krankheit. Die ich bei immer Nichtrauchern nicht verstehe.
Besonders bei Frauen nicht, die sehr wahrscheinlich nie im Straßenbau -
Teeren, oder im Tiefbau (Kohle etc) tätig gewesen sind.
Ich kenne Hausfrauen/Mütter (im Nikotinfreien Haushalt) Halbtagssekretärinnen
die sich so aufführen - und nie husten - dass ich geneigt bin, diese Diagnosen
anzuzweifeln. Zumindest verstehe ich es nicht.
Es kann ja sein, aber vielleicht verlagert ich nur ein ganz anderes Problem
auf ein Organ - wenn es röntgenlogisch nachweisbar ist.
Vielleicht in früheren Jahren zu wenig Sport/Gymnastik gemacht ... ?
Van Kroenen am 11.06.2021 18:39
Mein Obermieter scheint in seiner Wohnung eine Shisha-Bar zu betreiben -- jedenfalls liegt der Geruch geschlagene 24 Stunden massiv im Treppenhaus und zieht durch jede Ritze. Dabei ist nicht mal der Geruch das eigentliche Problem, sondern mein Asthma. Da wird das Atmen gerade im Sommer zu einer echten Herausforderung.
auf Kommentar antwortenAntischnullerersatz am 05.06.2021 00:49
Bin Nichtraucher und der Rauch von zwei kettenrauchenden Nachbarn zieht direkt in mein Appartement. Von früh morgens bis teilweise spät am Abend (ca. 22.30 Uhr). Ich rieche den frischen Rauch und das häufig stundenlang im 5-10-Minuten-Takt, zeitweise gar richtig ununterbrochen, so dass ich bereits mit Asthma und verstärkten Migräneanfällen zu kämpfen hatte und mich deshalb auch schon mal in der Arbeit krankmelden musste. Also, fasse zusammen - love it - leave it or change it - .Love it: Wenn es mich gesundheitlich nicht so beeinträchtigen würde und so extrem stinken würde, wäre es mir egal. .... leave it: einen Umzug kann ich mir nicht leisten - die Mieten sind mittlerweile doppelt so teuer, würde meinen Job riskieren und in meinem Alter auch so schnell keinen Job mehr finden, außerdem gibt es keine Gewähr für rauchfreie Wohnungen, weil jederzeit der nächste Raucher als Nachbar(in) einziehen könnte ... bleibt nur "change it"... Wer schon mal versucht hat, mit Kettenrauchern vernünftig zu reden, kennt das Ergebnis. Das Problem habe ich - nicht sie. Also berührt es sie nicht und ich ernte nur ein gelangweiltes und müdes Lächeln, Ausreden und Lügen. So, wie noch "change it"? - Wohnung abdichten - hier durfte ich mich belehren lassen, dass das per se gar nicht möglich sei, weil überall, wo Luft durchkommt, kommt auch der Rauch durch und wenn ich alles so abdichte, dass weder Luft noch Rauch mehr durchkommen, ersticke ich. Wunderbar! Dennoch... kann meinen Stursinn auf mein Alter schieben und unternahm Versuche, mich darüber schlau zu machen, wie sich eine Wohnung trotzdem abdichten lässt. Türen, Steckdosen, Rohrleitungen, Haarrisse... keine Ahnung. ... kann ja nicht mal genau orten, wo der Rauch überhaupt herkommt - jedenfalls nicht über den Balkon oder das Fenster. War stundenlang draußen auf dem Balkon und roch nur ganz selten (1-2 mal innerhalb von ca. 5 h ) mal etwas Rauch, wenn jemand zufällig vorbeiging und die Windrichtung passte... aber jedenfalls nicht ununterbrochen oder im 5-10-Minuten-Takt. Rauch dringt auch in meinen Wohnraum (der 1-Zimmer-Wohnung!), wenn ich ansonsten alle Fenster und Türen geschlossen habe. Das Haus ist wohl aus den 70er Jahren - Decken und Wände schließe ich fast aus. Über das Treppenhaus in meinen Flur und in meinen Wohnraum... keine Ahnung, über irgendwelche Leitungen? Strom? TV-Antenne o.ä.? Könnte m.E. sein. Sicherungskasten? Lüftungsschacht / Lüftung im Bad? Es gibt so viele Möglichkeiten und immer wieder, wenn ein Schwall Rauch daherkommt, fetze ich los und schnuppere wieder an irgendwelchen Steckdosen, Ritzen o.ä. ... und treibt mich schier in den Wahnsinn. -> irgendwelche Tipps und Anregungen? Mietminderung ist eine Möglichkeit, macht mich aber nicht gesünder.
auf Kommentar antworteneono am 27.07.2021 07:39
Nachts lüften
und tagsüber spazieren gehen - etwas anderes machen z.B. Museen besuchen etc
Sich nicht auf Gerüche in der Wohnung konzentrieren,
sondern sich andere außenhäuslichen Interessen zu wenden.
Wer nur in der Wohnung sitzt, wird verrückt.
Egal ob es Gerüche sind, Kochen, Abwässer, Dusch/Baden, Nikotin, Sisha ...
oder eigener oder der Wahnsinn Anderer die Dinge sehen/hören/riechen
die nicht sind - was zu Klopf/Poltergeisterei führt
oder sonstigen unangenehmen Auffälligkeiten - Frechheiten.
Oder: Vögel/Tauben mit Körnern versorgen auf der Fensterbank ...
Der Möglichkeiten sich zu ärgern oder für Ärger zu sorgen gibt es viele.
Manche wohnen gar nicht mehr, die gehen auf Weltreise.
eono am 30.04.2021 14:48
Im Artikel wird erwähnt, dass das Mauerwerk substantiell geschädigt werden kann, durch Rauchen.
Die Leute versuchen heutzutage - auch die Gerichte - aus allem Geld zu schlagen.
Dass Mauerwerk durch Niktotin (oder außen durch Tauben) beschädigt werden kann, ist: Unsinn. Bleiben wir in der Wohnung:
Auf den Tapeten ist meist mehrere Lagen (mindestens 2x) Farbe - die ist schon mal sehr dick.
Die Tapeten selbst, sind in aller Regel auch sehr kräftig. Darunter ist Kleister ... dass sich dadurch auch noch Nikotin - ist zumindest fraglich. Wenn das Papier runter und weg ist, dürfte kein Geruch sein.
Ich würde erst einmal sämtliche Tapetenlagen entfernen. Dann würde ich die Wand mit Wasser einsprühen und gut lüften - möglichst im Sommer und die Fenster geöffnet halten - trocknen lassen.
Dann: Einen Nichtraucher in der Wohnung schnuppern lassen.
Ggf. sich in einem Maler-Lackierergeschäft erkundigen/Bauhaus etc. was man sonst noch machen könnte, wenn und falls. Das hängt davon ab. (Vielleicht ist da irgendwo Schimmel - dann muss man
mit Fungiziden ran ... ) M.E. hat man den Geruch raus, wenn das Papier entfernt ist.
Das heisst: Der Bodenbelag spielt auch noch eine Rolle. Teppichböden müßten richtig mit Teppich-
Reiniger gereinigt werden. (Nach 10 Jahren darf die der Vermieter m.W. erneuern.)
Hat man ihn selber gelegt, muß man ihn entfernen. (Sowieso).
Sollte unversiegeltes Parkett/Holzböden verlegt sein - dann muß man womöglich raschen -
sich erkundigen. Frisches Holz das noch nicht versiegelt werden durfte/darf muß der Mieter mit
Stahlwolle bearbeiten/ab raschen. - (Aber nach 2-3 Jahren wird es m.W. versiegelt (Firma).
Dann genügt vorsichtig feucht wischen mit Parkettpflege. Gut lüften.
Alle anderen Beläge entsprechend der Gebrauchsanweisung reinigen. Gut lüften.
auf Kommentar antwortenWOLKE am 25.09.2021 09:11
Frage mich nur warum Vermieter mindestens ca. 4.000€ ( Neutapezirren und streichen einer 50qm Wohnung in einer Großstadt) dafür zahlen soll, wenn z. B. Raucher-Mieter schon nach 2-3 Jahren ausziehen. Da ist 2 Jahre Nettoverdienst schon mal weg.
eono am 25.09.2021 18:33
@Wolke
Warum der "Vermieter"?
Wenn der Mieter eine neu tapezierte/renovierte Wohnung bezieht,
dann: Muss er sie bei Auszug ebenfalls neu tapezieren/renovieren.
Oder: Mit dem Nachmieter absprechen - ob dieser die Wohnung so wie ist übernehmen will.
Oder: Ober bisherige Mieter nur die Tapeten entfernen soll (und sonst alles reinigen mus).
Manchmal kündigt der Vermieter an: Malerarbeiten erforderlich - seitens des neuen Mieters.
Das kann dieser dann tun oder nicht. Er kann es zunächst lassen wie es ist, später übertünchen
und erst wenn er sicher ist, dass er da wohnen bleibt richtig seinem Geschmack entsprechend
renovieren und sich richtig einrichten.
Ein Mieter muss weder tapezieren noch möblieren. Er kann seine Sachen hin stellen u. wieder gehen.
Oder praktisch nur zum duschen, schlafen und sich umkleiden in dieser Wohnung aufhalten.
Der Vermieter stürzt sich gewöhnlich nur in Unkosten, wenn er im größeren Rahmen saniert.
eono am 30.04.2021 14:20
Der Beitrag und die ersten Kommentare sind aus 2019.
Inzwischen ist es so: Dass Raucher in ihren Wohnungen rauchen sollten - die können sie ggf renovieren.
Und frische Luft tankt man am Besten am geöffneten Fenster und auf dem Balkon, der Terrasse.
Tief ein-und tief ausatmen wann immer sich die Gelegenheit dazu ergibt.
Denn: In den Städten darf man sich ja hin/wieder/wechselnd nur mit Maske sehen lassen.
Und damit geht einfach das Atmen nicht richtig.
auf Kommentar antworteneono am 29.04.2021 13:55
Das Gericht in Dortmund mit dem "Zeitfenster" 1. Beitrag oben (Eingeschränktes Rauchen)-
klingt ja sehr schlau. Ungefähr so: Wir haben grad nicht viel zu tun, sie können gern öfter kommen.
Für 250.000 E Streitwert lohnt es sich für den Nachbarn als auch für die Gerichtskasse (darf ich doch
annehmen?)
Wie sollen denn die Raucher beweisen, dass sie sich an die vorgegebenen Zeiten gehalten haben?
Sowieso seltsame Regelung: Damit verpflichtet das Gericht den Nichtraucher auch nur zu bestimmten
Zeiten auf der Terrasse zu sitzen. Von 21-3 Uhr nicht. Da rauchen die drüben draußen auf der Terrasse.
Hoffentlich fragte das Gericht vorher nach den ungefähren Schlafenszeiten der Beteiligten.
auf Kommentar antworteneono am 29.04.2021 04:58
Ich weiß nicht, es gibt so viele Dinge, die einen ärgern, die auch schaden z.B. Lärm -
in meiner Studienzeit, Stadtmitte und 1.500 lärmmachende Fahrzeuge in einer Stunde inkl. Straßenbahn alle 2-5 Minuten mal in der mal in der anderen Richtung.
Und Gerüche, die Frage ist: Was unangenehmer ist - Zigarettenrauch von außen -
wogegen ich mich schützen kann - in meiner Wohnung.
Oder z.B. durch die Wände die Rufe der Nachbarin,
die Geräusche der Toilette - unklar ob von oben oder der Nachbarwohnung
durch die Lüftung die Gerüche von einer Toilette oder nach Benutzung derselben
Ein Appartementhaus/ Seniorenappartement.
Allein die Vorstellung/der Gedanke sich mal Besuch einzuladen - entfiel.
Ich zog wieder aus und weg.
auf Kommentar antworteneono am 29.04.2021 02:02
"Mietminderung" weil der Nachbar raucht, dessen Balkon auf derselben Hausseite ist, wie die Fenster
desjenigen, der deshalb weil der Nachbar auf dem Balkon "ständig raucht", nicht mehr lüften könne.
Das halte ich für Quatsch. 1. raucht kein Mensch "ständig"!
2.. kann man Immer lüften auch nachts. Wenn der Nachbar schläft und nicht auf dem Balkon raucht.
3. Weht der Wind nie in derselben Richtung.
4. regnet, schneit es auch, oder ist zu warm - so dass der Nachbar nicht auf dem Balkon rauchen will.
5. Kann man sich anpassen - mal kürzer oder länger lüften - die Fenster schliessen, wenn einem der
Rauch zu nahe kommt. Was übrigens nicht immer der Fall ist. Oder nicht immer bemerkt wird.
6. Geht es z.B. um das eigene Küchenfenster - und kocht man gerade, hat man eigene Gerüche
die alles übertönen. Auch der Zigarettenrauch aus einer anderen Wohnung oder dem Balkon.
7. In größeren Mietshäusern 12Parteien+ geht es normalerweise um Kochgerüche im Treppenhaus
der verschiedenen Nationalitäten. -
Gestern kam ich zurück. Ich dachte, jmd wäre in meiner Wg gewesen, eingebrochen, die/der Zwiebeln
gegessen hätte. Wollte mich gerade aufregen - da ging ich ins Wohnzimmer um das Fenster zu
schliessen. Da erst am geöffneten Fenster stellte ich die verschiedenen Zwiebelgerüche roh,
gedünstet, gebraten uva. fest. Es kam von draußen rein. Ich schloß schnell das Fenster.
Die fangen z.Zt. alle so ziemlich zur selben Zeit an zu kochen: Ramadan.
auf Kommentar antwortenMarv Marv am 25.07.2021 02:03
Also ich habe unter meinem Schlafzimmerfenster direkt ein raucherzimmer meines Nachbarn. Und nein es funktioniert nicht mit dem Lüften. Zieht der Rauch in meine Bude dann steht er auch dadrin. Es ist halt nervig wenn man im Sommer abends pennen will und man noch nicht einmal bei 30.grad das Fenster öffnen kann, weil irgendeiner meint in seiner Bude rauchen zu müssen, als gäbe es kein morgen mehr. Wobei ich sagen muss, sein Balkon liegt ca. 2 Zimmer neben an..
Tom am 30.04.2021 12:32
zu Punkt 1 und 2 Es gibt Kettenraucher das habe ich selbst erlebt da kann man zu keiner Zeit lüften,
und denen macht es auch nichts aus wenn es Regnet, Schneit oder Hagelt
eono am 28.04.2021 23:42
Das ist doch Unsinn. Wer nicht raucht, nie geraucht hat - nimmt immer Zigarettenrauch wahr.
Im 1. Stock - egal ob in der Küche vom geöffneten/gekippten Küchenfenster von unten oder sonst ...
Wenn eine rauchende Tochter ihrer Mutter ein Paket schickt, "dann riecht die Wohnung eine ganze Woche nach Rauch!" sagt die Mutter.
Es gibt auch Verrückte: Eine alleine in Parterre rauchte zwar, hatte aber nachts ihre Rollladen und
Fensterläden geschlossen. In ihrem Schlafzimmer Nordseite rauchte sie nicht. Im Wohnzimmer Südseite schon." Trotzdem konnten die Nachbarn über ihr - "nachts nicht schlafen" Nordseite - weil sie nachts
noch fern sah im Wohnzimmer, Südseite wo ebenfalls alles geschlossen war.
Als Gericht würde ich sowas überhaupt nicht annehmen. Die Leute bilden sich soviel ein - auf allen Ebenen, dass es unhaltbar und nicht nachvollziehbar ist. In allen Bundesländern - sie tun einfach so,
als kennten sie einen. Wechselt man das Bundesland und dann ins 3-4-5- fällt es sehr auf, wie die alle sind. Wie die sich über alles her machen - wie nach dem Krieg 1945/48 ff "Und alles soll was sein."
auf Kommentar antwortenHildegard Mayer am 29.04.2021 10:31
Es ist kein Unsinn! Es ist eine Belästigung und eine gesundheitliche Gefährdung. Ich bin Raucher gewesen, aber habe genau aus diesem Grund aufgehört. Jetzt rieche ich den Rauch durch die Aussenlüftung ebenso wie die Abluft im Bad. Wenn meine unteren Nachbarn die Türe in den Hausflur öffnen stinkt das ganze Treppenhaus. Man nennt das auch Aerosole. Ich finde es eine Rücksichtslosigkeit wenn Raucher nicht wenigstens auf e-Zigaretten umsteigen. Besser wäre es aber, sie würden sich zusammen nehmen und endlich aufhören zu rauchen. Das täte ihnen auch gut und allen wäre geholfen. Soviel Einsicht erwarte ich nunmal von einem Erwachsenen und es wäre ein tolles Beispiel für die Jugend.
Hildegard Mayer am 28.04.2021 11:57
Es sterben jährlich mehr Menschen an Rauchen und passives Rauchen als an Covid19. Es sollten deshalb Raucher in Mehrfamilienhäusern das Rauchen verboten werden. Wenn sie unbedingt rauchen müssen, so doch wo sie niemanden damit schädigen können.
auf Kommentar antwortenQwffgvcgc am 04.06.2023 01:24
Ihr Kommentar finde ich sehr bedenklich, wo fangen Verbote an und wo enden sie schließlich. Heute Raucher und morgen?? Könnte auch sein das das in ferner Zukunft Diskussion gibt, wann wer Dusche darf ( Geruchsbelästigung ). Unsere Gesellschaft wird immer egoistischer und neue Sündenböcke werden gesucht, meist eine Minderheit wie zum Beispiel die Raucher. Ich finde persönlich man soll leben und leben lassen.
Und man kann mit den Betroffen Rauchen ruhig und sachlich reden und sein Standpunkt erläutern. Nicht sich auf der Plattform auskotzen und Bestätigung suchen für seine Ansichten.
Eberhard haberlach am 28.04.2021 11:50
Thema Rauchverbot.
jeglicher Artikel, die sich mit dem Rauchen befassen sind leider unvollständig. steht ist nur von Wand-und decken Anstrich die Rede. das ist abernicht alles. Bei exzessivem Rauchen sind ebenfalls betroffen: sämtliche Innentüren, Fensterrahmen deren Rollo Gurte, Einbaumöbel, die zum Inventar gehören. Es ist im wesentlichen nicht der sichtbare Rauch, sondern vielmehrdie Ablagerungen, die sich im Laufe von Jahren auf den Einrichtungen niederlegen, wobei sich weiße Türen und Fensterrahmen sichtbar verfärben. bei farbigem Mobiliar erinnert nur der Geruch daran, den man nur mit einer Ozonbehandlung raus bekommt( teuer). Auch wenn der Mieter Ihnen nicht sagen muss, dass er Raucher ist sensibilisieren Sie Ihren Geruchssinn bei der Besichtigung. ein exzessiver Raucher verbreitet stets kalten Nikotingeruch auch wenn er nicht raucht.
auf Kommentar antworteneono am 28.04.2021 23:47
Ija - ein Raucher muss mehr putzen, waschen, lüften lüften lüften -
öfter tapezieren, lackieren als Andere.
Das stimmt schon.
Simone T. am 07.02.2021 15:30
Sehr geehrte immowelt-direktion,
Mein Mann und ich sind beide Raucher. Er ist allerdings nur am Wochenende da.
Wir rauchen ausschließlich in der Küche oder auf dem Balkon und das max eine halbe Schachtel.
Jetzt (nach 8 Jahren) sagen unsere Obermieter (beides Exraucher), dass es stinkt. Wir Lüften regelmäßig und rauchen bei offenem Fenster.
Leider ist mit den Beiden nicht zu reden (was wir schon mehrfach versucht haben).
Vor einiger Zeit hatten wir einen Fwuerwehreinsatz im Haus, wegen des Verdachts auf Gasaustritt. Die hat sich nicht bestätigt. Es wurde uns von der Feuerwehr mitgeteilt, dass es sich um einen sogenannten stillen Abfluss handelt, der bei Feuchtigkeit so riecht. Uns wurde von der Mieterin unterstellt, dass wir Tote Ratten oder ähnliches Getier im Keller hätten. Wir haben den gesamten Kellerraum abgesucht und nichts gefunden!
Seit dem haben unsere Mitmieter im Kellergang einen automatischen Duftspender angebracht, welcher den ganzen Kellergang mit dem Duft (blumig schwerer Duft) überflutet.
Wir haben den Mietern ein Schreiben zukommen lassen, in dem wir Sie auffordern den Spender abzunehmen bzw gern in Ihrem Keller auf zu hängen.
Seit dem eskaliert die Situation immer mehr. So dass ich mir von beiden Vorwürfe wie "es stinkt" oder "wir wären unsauber/dreckig" unterstellen lassen muss.
Welche rechtlichen Mittel haben wir? Denn ausziehen möchten wir auch nicht, auf Grund der Nähe zu meinen Eltern (beide über 65).
Vielen Dank im Voraus!
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 08.02.2021 07:49
Hallo Simone,
der Qualm vom Rauch kann die Wohnqualität für Nichtraucher schwer beeinträchtigen. Allerdings ist das kein Grund zur Verunglimpfung oder zur Installation eines automatischen Duftspenders in Hausflur oder Keller. In dem Fall müssen Sie sich an den Vermieter wenden, beim Thema Rauch können sie beispielsweise feste Uhrzeiten ausmachen. In dieser Zeit können ihre Mitmieter die Fenster geschlossen lassen, so dass kein Rauch in deren Wohnung ziehen kann.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Massimiliano Heidemann am 24.12.2020 12:38
Sehr geehrt Herr Kay Warnecker,Präsident Von Haus &Gründ in Deutchland,ich bin verstand ich wohne in Stuttgart und Seit 3 Monate wohne in meine Wohnung eine Raucher das ist sehr schwehr für mich weil ich habe keine Zigaretten in meine ganze Leben Geraucht ,jetz für mich ist zu vielen weil meine kleine Kinder muß mit herträge aber als ich ihn kenne lerne habe was ganz andere Theme ich habe sofort zu ihn gesagt das Die Rauchen haben Kalte füße deshalb ich gebeten habe den wenn eine Rauche bitte auf den Balkon oder auf seine zimmer Fenster :Herr Antwortete ja Nartürlich jedemal Herr Rauchen in volle Zimmer und diese Rauchen kommt in die ganze Wohnung Inhaus was soll ich Machen???? ich mochte gerne ihn zu künnigung darf ich ?herr ist unter Karitas sozialamnt zu ihn betzhlen alles und ich mochte mit meine kopf frei sein weil ich fahrer ein 40 tonne ins Vernverkher jede wochen diese wohnung stank und ist wirklich Unartleglischen Situatione ich bitte ihne um eine Ruckmeldungen bei mir ich Grße Sie Voraus und ich wünche ihne eine froie Weinachte und Neue jahre zu ihne ihr Familie Viele Grüße Bleibe Gesunde.Massimiliano Heidemann.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 28.12.2020 16:13
Hallo Herr Heidemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir sind nicht ganz sicher, ob wir sie richtig verstanden haben.
Das Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann dem Mieter i.d.R. nicht verboten werden. Allerdings gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. So wie Sie es schildern, scheint das bei Ihren Mitbewohnern nicht so ganz angekommen zu sein. Vielleicht können Sie über den Vermieter auf die rauchenden Mieter so einwirken, dass Sie nicht mehr beeinträchtigt werden.
Beste Grüße
immowelt-Redaktion
AlexB am 01.08.2020 10:20
Und wie ist das, wenn man in einem Reihenendhaus wohnt, und der Nachbar Pfeife raucht auf der Terrasse, so dass man selber nicht mehr auf der Terrasse sitzen kann, weil der Qualm rüberzieht?
auf Kommentar antworteneono am 29.04.2021 00:03
Sich eine Liste machen, was man alles an Nachbarn nicht will - als da wäre ... ... ... ... ... ... ....
und dann sich ein neues /anderes Haus suchen, die Liste nicht vergessen.
Oder: Sich einfach ablenken.
Oder: Aufpassen, wann der raucht - und sich für die Zeit/en außer Haus Interessen suchen
Oder: Fenster und Terrassentür schliessen und Mittagsschlaf o.ä. machen/oder fernsehen.
Oder: Sich einen Hund anschaffen und immer dann schnell das Haus verlassen Gassi gehen.
Oder: Mit einer geöffneten Plastiktüte raus auf die Straße in Bussen, Bahnen fahren - danach die Tüte
verschliessen und den Nachbarn das nächste Mal wenn er pafft, besuchen gehen - mit Blumen
die Tüte mit Viren unbemerkt ausschütten. - Aber schnell - sonst ist er immun.
Bzw. Wie lange wohnen Sie denn schon zusammen? Ist das ein Racheakt weil vor Jahren/Jahrzehnten ...?
Bernd am 30.07.2020 16:49
Was ist, wenn der Mieter in der Wohnung unter mir mit hoher regelmäßigkeit illegale Substanzen raucht, und der eindeutige, sehr unangenehme Geruch zu mir in die Wohnung dringt? Beweisbar wäre es sicher nur mit ener Laborprobe und hohem technischem Aufwand, es beeinträchtigt aber ungemein, sogar bis in die Nachtstunden.
auf Kommentar antwortenGemeni1994 am 16.08.2020 19:23
Einfach mal nicht zu deutsch sein, und das Gespräch suchen mit dem Mieter.
Immer gleich Drohen, ist die falsche angehensweise. Eventuell weiß der unter dir gar nicht, das es dich so sehr stört.
AH. am 02.08.2020 12:16
Polizei einschalten?! Ist schliesslich illegal.... viel Erfolg!
Ben Sassi am 30.07.2020 15:36
Das rauchen soll über all verboten werden, da das mitrauchen ist ja schon gegeben. und ob man will oder nicht der nicht raucher raucht mit. Der ist gerade mit gefangen mit gehangen.
auf Kommentar antwortenraspelkurz am 29.07.2020 12:39
meine nachbarn unter mir dampfen,der rauch steigt dann zu mir in die 1.etage von 2 personen da bin ich manchmal richtig eingenebelt,bis jetzt habe ich noch nichts gesagt wirhaben ein gutes verhältnis,aber es nervt der rauch
auf Kommentar antwortenFrank am 29.07.2020 20:02
Was sollen wir sagen, wohnen im dritten Stock mit Balkon, und die ganze Nachbarschaft Grillt. Im Sommer lüften bei einer Dachwohnung ! Fehlanzeige.
Im Sommer über 28 Grad und das als Neubau noch. Kühlschrank fliegt ständig der FI raus.
Absynth am 30.07.2020 04:07
das kann kein Rauch sein, das ist Dampf. Das kann natürlich auch störend sein.
Maria-Luise am 19.11.2019 10:57
Ich musste die alten Wohnung wegen lange Geruchsbelästigung "Shisha" vom Nachbar ausziehen und die neuen Wohnung passiert es dasselbe. Heute leide ich an schwere Trauma. Im Winter leide ich mehr daran, die Fenster stundenlang offen lassen. Ich lese nur noch vom Rauchen Beschwerden, aber nicht vom Shisha Beschwerden. Man kann nicht immer wieder eine neue Wohnung suchen. Ich weiß es nicht mehr, was ich mache soll.
auf Kommentar antwortenHoschina am 25.10.2020 10:21
Oh mein Gott - ich wäre über Shisha Geruch erfreut - um einiges besser zu erraten als der Gestank von Ekeltabak und gepanschten Gras ;(
Glaubensbruder am 26.09.2019 06:27
Meine Untermieter sind beide sehr starke Raucher. Wenn man an der Wohnungstüre vorbei läuft riecht man den Rauch. Da man nicht normal mit Ihnen Reden kann, ist ein Austausch nicht möglich! Die Frau hat MS, er hat Bandscheibenvorfall, und sie meinen immer im Recht zu sein. Der Vermieter hält eher zu ihnen, als zu uns. Da das Schlafzimmer genau unter unserem Sohn seinem Zimmer liegt muss er immer bei gekipptem Fenster die rauchige Luft einatmen. Sie rauchen beide auch im Bett und wenn ich was sage werde ich ausgelacht. Soll ich mir wegen ihnen eine neue Wohnung suchen?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 26.09.2019 11:12
Hallo Glaubensbruder,
das Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann dem Mieter i.d.R. nicht verboten werden. Allerdings gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. So wie Sie es schildern, scheint das bei Ihren Mitbewohnern nicht so ganz angekommen zu sein. Vielleicht sollten Sie den Vermieter schriftlich dazu auffordern, auf die rauchenden Mieter so einzuwirken, dass zumindest im Treppenhaus keine Rauchfahnen mehr sind.
Beste Grüße
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