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Zigarettenqualm, Müllgeruch oder Grillgestank: Nicht jeden Geruch muss der Mieter dulden. Wann eine Mietminderung wegen Geruchsbelästigung möglich ist und was Mieter dabei beachten müssen.
Geruchsbelästigung in der Mietwohnung: Hol dir hier unsere Mietminderungstabelle und erfahre, um wie viel du deine Miete mindern darfst.
Ob Gestank ein Mangel an der Wohnung ist, der zur Mietminderung berechtigt, hängt von mehreren Aspekten ab.
Mikio-André Frischhut, Rechtsanwalt für Mietrecht in Nürnberg, nennt mehrere Faktoren, die Gestank zum Mietmangel machen: „Intensität, Häufigkeit und Dauer“. Das persönliche Empfinden eines Menschen spiele dabei aber keine Rolle.
Der einmalige Geruch von Schweißfüßen berechtigt noch lange nicht zur Mietminderung. Laut Gesetz darf der Mieter nur dann die Miete mindern, wenn er wegen Gestank seine Wohnung nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann (§ 536 BGB). Wenn das zutrifft, liegt ein Mangel an der Wohnung vor.
Die erste Frage bei Gestank ist: Haushaltsüblich oder nicht? Gerüche, die durch haushaltsübliche Tätigkeiten entstehen, muss der Mieter in aller Regel dulden, haushaltsunüblichen Gestank eher nicht.
Müffelnd, beißend, herb oder doch eher faulig: Geruchsbelästigung kann verschiedene Ursachen haben. Ist der Gestank aber unzumutbar, hat der Mieter diese Möglichkeiten:
Wenn der Nachbar ständig auf dem Balkon raucht, kann das für den Mieter zur Belastung werden. Ärgerlich ist das besonders dann, wenn er direkt im Stock über dem qualmenden Nachbarn wohnt.
Diese Rechte hat der Mieter: Zwar darf der Mieter seinem Nachbarn das Rauchen nicht verbieten, doch gegenseitige Rücksichtnahme gilt für beide Seiten – so heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zu Rauchen in der Mietwohnung. Frischhut erklärt: „Der Mieter darf rauchfreie Zeiten fordern und der Nachbar und er müssen sich auf eine Zeitfenster-Regelung einlassen.“ Wenn der Nachbar sich nicht an diese Regelung hält, kann demnach eine Mietminderung berechtigt sein.
Der eine lässt sein Essen immer anbrennen und der nächste kocht stets mit so viel Knoblauch, dass das ganze Wohnhaus danach riecht.
Diese Rechte hat der Mieter: Viele Gerichte beurteilen Kochen als „sozialadäquaten Vorgang“, daher entscheiden sie bei Essensgerüchen meist zu Gunsten des Kochs, sogar bei umstrittenen Zutaten wie Knoblauch. Frischhut sagt: „Bei haushaltsüblichen Gerüchen ist die Schwelle ziemlich hoch. Da muss die Fritteuse fast 24 Stunden täglich in Betrieb gehalten werden, damit der Geruch einen Mangel darstellt.“
Geht der Geruch von einem Gewerbetrieb in der Nähe ausgeht, so gilt: An eine Fleischerei, Gasstätte oder Bäckerei dürfen nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden, wie an private Haushalte. Auch wenn das Bratfett bis in die Wohnung riecht: Wenn die Gaststätte schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages da war, muss der Mieter den Gestank in der Regel dulden (§ 536b BGB).
Manche Mieter erklären den Sommer zur Dauergrillzeit. Doch nicht jeder erträgt den Geruch von brutzelndem Schweinefleisch und auch der beißende Grillrauch sorgt häufig für Ärger unter Nachbarn. Kein Wunder, dass das Thema Grillen die Gericht häufig beschäftigt.
Diese Rechte hat der Mieter: Zunächst einmal lohnt ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. Dort ist nämlich häufig geregelt, dass das Grillen auf dem Balkon nur eingeschränkt erlaubt oder ganz verboten ist. Daran muss sich der Mieter in aller Regel auch halten, da ihm sonst eine Abmahnung oder gar eine Kündigung seitens des Vermieters droht. Insbesondere der Grillgestank, der entsteht, wenn ein Holzkohlegrill verwendet wird, wird meist nicht geduldet.
Gibt es in Hausordnung und Mietvertrag keine Regelungen zum Grillen, dürfen Mieter theoretisch auf ihrem Balkon und auf ihrer Terrasse machen, was sie wollen – es gilt aber immer das Gebot der Rücksichtnahme. In gewissem Rahmen müssen Mieter Grillgerüche hinnehmen, Mietminderungen wegen Grillgeruch ist nicht möglich.
Im Treppenhaus sammelt sich der Gestank des ungeduschten Nachbarn, es riecht nach Urin oder gar nach Verwesung.
Diese Rechte hat der Mieter: Geruch aufgrund von mangelnder Hygiene könne ein Grund zur Mietminderung sein, so Frischhut. „Dieser Geruch ist nicht haushaltsüblich.“ Jedoch seien die Gerichte mit der Höhe der Mietminderung sehr zurückhaltend. Frischhut nennt ein Beispiel: In einem Streitfall in Berlin beklagte sich die Nachbarin über die extremen Körpergerüche sowie Geruchsbelästigungen im Hausflur durch Hundeurin und sich zersetzendem Hausmüll. Der Gestank war so intensiv, dass das Treppenhaus nur mit Geruchsschutz betreten werden konnte und bis in die Wohnungen hinein drang. Das Erstaunliche: „Das Gericht urteilte mit einer Mietminderung von höchstens zehn Prozent.“
nach obenWenn der Nachbar seinen Müll nie rausbringt, riecht das irgendwann auch der Mieter in der Nebenwohnung. In anderen Fällen müffelt die Mülltonne des nächsten Supermarkts bis in die Wohnung.
Diese Rechte hat der Mieter: Wenn Müll intensiv stinkt und bis in die Wohnung des Mieters zu riechen ist, kann das laut Frischhut ein Grund zur Mietminderung sein. Der Vermieter muss dann dafür sorgen, dass die Geruchsquelle beseitigt wird.
Direkt neben der Mietwohnung entsteht ein neuer Großparkplatz. Wegen des Abgasgestanks fällt die Freude bei den Mietern trotz neuer Parkmöglichkeiten oft eher mäßig aus.
Diese Rechte hat der Mieter: Hier gilt es laut dem Experten abzuwägen, für wen der Parkplatz gebaut wird: „Dass sich jemand wegen dem eigenen Parkplatz beschwert und die Miete mindern will ist unwahrscheinlich.“ Grundsätzlich sei eine Mietminderung wegen Abgasen jedoch denkbar.
Wenn der Parkplatz vor dem Mieter da war, konnte der Mieter vom Abgasgestank wissen und muss ihn in der Regel dulden (§ 536b BGB). Anders kann die Lage sein, wenn der Parkplatz neu gebaut wird und der Mieter nichts vom kommenden Gestank wusste: In einem Einzelfall lag dieser in unmittelbarer Nähe zu Wohnzimmer, Schlafzimmer und Terrasse der Mieterin, so die Belästigung durch Lärm und Abgase eine Mietminderung rechtfertigte (AG Spandau 6 C 526/99).
Bei Schmuddelwetter riecht es im Treppenhaus nach dem nassen Hund des Nachbarn. Hält er sich keinen Hund, sondern ein Frettchen, so kann der Geruch sogar noch intensiver sein.
Diese Rechte hat der Mieter: Der Mieter hat hier nur im Extremfall ein Recht zur Mietminderung, so Frischhut: „Solange es nicht Fäkal- oder Uringeruch ist, der Gestank vorübergehend und die Tierhaltung zulässig, muss der Mieter das dulden.“ Zudem seien Hunde und Katzen übliche Haustiere, ein bisschen Geruch von nassem Hund oder alter Katze muss der Mieter also hinnehmen.
Bei Frettchen läge der Fall anders: „Das ist eine völlig andere Geruchsintensität, gerade bei nicht kastrierten Tieren.“ Im Einzelfall urteilte ein Gericht, ein Frettchen sei kein Haustier, da es normalerweise außerhalb der Wohnung gehalten werde. Daher sei es nicht ungewöhnlich, wenn von ihm unzumutbare Gerüche ausgehen (AG Köln 201 C 457/87). Gerade bei unüblichen Haustieren kann also eine Mietminderung wegen Gestank berechtigt sein.
Eine Mietminderung ist nicht nur wegen Geruchsbelästigung zulässig, sondern auch wegen anderer Mängel, zum Beispiel wegen Schmutz und Dreck, Lärm, einer defekten Heizung oder Hitze.
Wird der Mieter durch Gestank auf unzumutbare Weise in seiner Wohnung einschränkt, so kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gestank stark, häufig und andauernd auftritt.
Doch der Mieter darf bei Geruchsbelästigung nicht sofort die Miete mindern. Erst muss er seinem Vermieter den Gestank unverzüglich als Mangel melden (§ 536c BGB). Dazu schreibt der Mieter ihm eine Mängelanzeige , in der er den Gestank beschreibt und dem Vermieter eine Frist setzt, bis wann dieser Geruch beseitigt sein soll. Erst nach Ablauf der Frist darf der Mieter die Miete mindern.
Hol dir hier unser kostenloses Musteranschreiben für eine Mängelanzeige als pdf.
Hat ein Vermieter von einem Mieter eine Beschwerde über einen Nachbarn erhalten, so darf er den Hinweisgeber nicht zwingend geheim halten und muss dem betroffnen Mieter sagen, wer sich beschwert hat – vorausgesetzt die Beschwerde war nicht anonym. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann das Auskunftsinteresse der angezeigten Person dem Geheimhaltungsinteresse des Hinweisgebers überwiegen (BGH, Az.: VI ZR 14/21). Davon ist beispielsweise dann auszugehen, wenn der gegebene Hinweis nicht der Wahrheit entspricht.
Dazu, wie viel Mietminderung angemessen ist, gibt es keine gesetzlich festgelegten Zahlen. Wenn der Mieter die Miete mindern will, sollte er sich zur Sicherheit vom Fachanwalt oder beim Mieterbund beraten lassen.
Wichtig: In manchen Fällen steht dem Mieter keine Mietminderung zu, etwa dann, wenn er bereits bei Abschluss des Mietvertrages von der Geruchsquelle wissen konnte: Ein Mieter, der neben einer Gaststätte einzieht, kann wissen, dass von dort Essensgerüche herüberziehen. Darum muss er den Geruch hinnehmen.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Mieter sich das Recht zur Mietminderung bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrages vorbehält (siehe § 536b BGB).
Gestank beweisen
Bei immer wieder auftretenden Geruchsbelästigungen reicht eine Beschreibung des Sachmangels als Beweis (BGH VIII ZR 155/11). Laut Jens Hermann, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, beschreibt der Mieter dazu die Art des Gestanks, wann, wie oft und wie intensiv er auftritt und wie lange er dauert. Gerade bei subjektiven Mängeln wie Gestank empfiehlt er, zusätzlich die Aussagen von Zeugen einholen.
Malibu am 08.06.2023 20:59
Hunde kiten und pinkeln in anliegenden Wald
Seniorenanlage
Vermieter unternimmt nichts
Wie gehe ich vor...
Rollstuhlpflichtig
auf Kommentar antwortenNadine89 am 19.09.2022 22:29
Hallo wir sind im November 2021 in eine neu renovierte Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung war alles gut. Nach ca 1,5 Wochen bewohnten Zustand fiel uns ein Fäkaliengestank im Badezimmer auf. Wir informieren die Vermietung (Antwort: lüften Sie und die Wohnung wurde neu gemacht). Im Winter öffnen ja ok aber den ganzen tag das Fenster offen lassen ging nicht. Es stank so stark das einem übel wurde. Man konnte die Tür nixht offen lassen und hielt sich die Nase zu beim Toiletten Gang. Wir standen regelmäßig in Kontakt mit der Vermietung. Im juni kam eine fima umd schaute sich alles an. Dort hies es es fejlt eine enzlüftung am rohr. 2 monate später am 02.08.22 kam dann wieder die firma u setzte ein lüftungsrohr ein.
Nun der Sommer ist vorbei die Fenster können nicht länger Tag und Nacht offen bleiben... der Gestank bleibt weiterhin und das extrem.
Die neue Dusche ist zu niedrig das jedesmal wenn jmd aufs WC geht das Wasser aus dem traps gezogen wird. Und das stinkt
Jetzt habe ich es zum wiederholten Male angesprochen und bekam von der Vermietung die Antwort: Bitte lasden Sie nach jedem wc Gang etwas Wasser in den duschabfluss laufen.
Die Firma kommt irgendwann ein 3. Mal vorbei u setzt eine neue lüftungsklappe ein (um die zwischenwand zu belüften)
Was kann ich tun ?
Meine Wohnung stinkt wenn die Badezimmer Tür offen steht , man bekommt brechreiz beim betreten des Badezimmer (wenn Fenster zu)
Ich schäme mich wenn Gäste kommen für den Gestank.
auf Kommentar antwortenPaul am 05.07.2022 08:24
Ich wohne seit 2014 september in meiner Einraumwohnung kurz nach der Renovierung hat es begonnen ein unangenehmer Geruch stechend und beißend da habe ich den Hauswart angerufen und gebeten mit mir die Ursache zu suchen er war der Meinung das geht ihm nichts an da habe ich die Wohnungsverwaltung angerufen und da kam die Vermieterin mit ihre Sekretärin und waren der Meinung es ist nicht so schlimm da habe ich einen um einen Handwerker gebeten der mir verweigert wurde 2020 hatte ich ein Wasserbruch im Bad Frischwasser Trinkwasser der Schaden wurde behoben aber der Gestank ist noch schlimmer geworden ich habe die Wohnungsgesellschaft angeschrieben und die reagiert gar nicht es ist unmöglich in der Wohnung so wohnen bzw zu schlafen zu 90% halte ich mich nur auf dem Balkon auf wer hat schon mal sowas selber erlebt und wie ist er vorgegangen
auf Kommentar antwortenY95 am 23.05.2022 14:50
Hallo, unter mir befindet sich ein Pakistanisches restaurant mit einer Ablüftungsanlage über das Dach, jedoch zieht der Geruch in meine Wohnung und auch in die Wohnungen über mir (Curry, chemisches zeug etc.) was tun?
Danke im voraus!
auf Kommentar antwortenAnna1888 am 24.10.2021 07:30
Wir haben die Wohnung 3 mal mit dem Vermieter besichtigt- alles gut!
Jetzt beim Einzig stinkt sie KOMPLETT nach giftigen Chemikalien!
Ich reiße im Oktober alle 6 Fenster auf, dennoch bekommen mein Mann und ich: Halsschmerzen, Husten, laufenden Augen, Kopfweh!
Der Vermieter schreibt nicht zurück, dabei war er früher immer bestens per WhatsApp erreichbar!
Sowas verursacht Krebs und wir müssen wieder ausziehen! Habe sooo Angst!
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 25.10.2021 11:23
Hallo Anna1888,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Luckynindia am 27.07.2021 14:43
Hallo,
in unsere Hausflur stinkt es EXTREM nach einer verwesenden Ratte, die wohl im Keller seit Monaten liegt. Der Vermieter reagiert in keinster Weise auf unsere (alle Mietparteien haben immer wieder reklamiert und beschwert) Briefe, Mails etc.
Kann man in einem solchen Fall mindern?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 29.07.2021 17:08
Hallo Luckynindia,
in dem Fall können Sie, sofern Sie das Problem eben nicht selbst verursacht haben, die Warmmiete anteilig mindern um den Prozentsatz, zu dem die Wohnung nicht vertragsgerecht nutzbar ist und für jeden Tag, an dem der Zustand vorliegt. Über so einen Anteil ist man sich entweder mit dem Vermieter einig oder er wird im Streitfall vom Gericht bestimmt. Da man das vorher nicht weiß, kann man stattdessen auch die Miete erst mal unter Vorbehalt zahlen und ankündigen, dass man einen entsprechenden Minderungsprozentsatz zurückzufordern gedenkt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Josefine am 18.10.2020 13:54
Hallo,
aus medizinischen Gründen nehme ich DMSO, was einen starken unangenehmen Körpergeruch verursacht, der nichts mit mangelnder Körperhygiene zu tun hat.
Vor zwei Wochen haben sich meine Nachbarn erstmals beschwert, dass es in ihrer Wohnung deshalb unerträglich stinke und ich umgehend "damit aufhören müsse", da der Geruch durch die Wand käme.
Ich habe nun meine Dosis um 90% (!) reduziert und nehme 2 Mal pro Woche nur 5 ml. Seitdem geht es mir jedoch leider auch viel schlechter.
Trotzdem beschweren sich meine Nachbarn und drohen mir mit "einer anderen Kommunikationsform", wenn der Geruch nicht innerhalb von sieben Tagen verschwunden ist.
Wie schätzen Sie dies Situation ein, kann es sein, dass ich das Medikament wegen Geruchsbelästigung nicht nehmen darf?
Mit vielem Dank für Ihre Antwort!
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.10.2020 14:14
Hallo Josefine,
die Intensität des Geruchs können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Aber grundsätzlich kann Ihnen nicht verboten werden, ein notwendiges Medikament zu nehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten könnnen und dürfen. Wir empfehlen sich hierbei von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein rechtlich beraten zu lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Butch am 04.10.2020 18:10
Hallo. Gibt es Informationen zu Schimmel im Keller? Uns wurde beim Einzug vor 3 Jahren nicht gesagt, dass es im Keller feucht ist. Nun haben wir Schimmel an Möbel und die Kleider haben Schimmel und stinken.
Als ich den Vermieter drauf ansprach vor 1 Jahr meinte er, dass das Kellerabteil nicht da ist für die Lagerung. Auf die Frage „für was denn sonst?“ bekam ich keine Antwort....
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 05.10.2020 15:36
Hallo Butch,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir den konkreten Einzelfall aus der Ferne nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, die Situation am besten durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht einschätzen zu lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Christian am 29.09.2020 21:49
Hallo,
gibt es Erfahrungen zum Gestank von Misthaufen im städtischen Bereich?
Im Nachbargarten werden diverse Hühner & Hasen gehalten, der Misthaufen befindet sich seit einem knappen Jahr ca 8m von der Fensterfront unserer Wohnung entfernt. Ein Lüften ist teils nicht möglich ohne den 'Geruch' in der Whg zu haben.
Der Nachbar zeigt sich für Gespräche nicht zugänglich & die Vermieter sind mündlich informiert aber bisher ist keine Änderung des Zustandes eingetroffen. Was wäre in diesem Fall zu empfehlen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 02.10.2020 14:13
Hallo Christian,
aus der Ferne können wir Ihre Situation nicht beurteilen, Erfahrungen haben wir diesbezüglich auch nicht.
Grundsätzlich darf der Mieter bei Geruchsbelästigung nicht gleich die Miete mindern. Nachdem Sie den Gestank bereits beim Vermieter als Mangel gemeldet haben, erstellen sie ihm jetzt am besten eine Mängelanzeige, in der Sie den Gestank beschreiben. Setzen Sie ihm eine Frist, bis wann dieser Gestank beseitigt sein soll.
Wenden Sie sich für eine rechtssichere Beratung allerdings an einen Fachanwalt oder einen Mieterbund, denn wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Kaveh am 23.09.2020 20:13
Ich miete eine Wohnung, aber wegen Corona trugen ich und der Vermieter, der Vormieter und die anderen Besucher eine Maske. Als ich in die Wohnung einzog, stellte ich fest, dass jeder Teil davon nach Zigarette riecht und die Wohnung nicht gereinigt wurde. Sie können überall Haare finden. Ich habe die Wohnung gereinigt, aber es kam ein schlimmeres Problem. Das Bad riecht sehr schlecht. es scheint, dass der Geruch von den Rohren kommt und es von abwasser ist. Ich habe es die Vermieterin bereits zweimal per E-Mail und Nachricht in WhatsApp mitgeteilt, aber sie hat mir nicht geantwortet. was soll ich machen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 24.09.2020 08:19
Hallo Kaveh,
aus der Ferne können wir Ihnen schlecht sagen, was sie tun sollten. Aber wir können Ihnen ihre Rechte kurz erläutern.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache - die Wohnung - instand zuhalten. Eine defekte Abwasserleitung müssen sie deswegen dem Vermieter sofort in Form einer "Mängelanzeige" mitteilen, damit er zeitnah eine Reparatur durchführen lassen kann. Für diese muss er dann auch aufkommen.
Geschieht dies nicht, und der Geruch ist so enorm, dass sie sich massiv davon belästigt fühlen, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen. Dafür sollten Sie einen Zeugen benennen können, der den Geruch schriftlich bestätigt.
Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile: Das Landgericht Berlin bestätigte beispielsweise in einem Urteil vom 1.3.2018 (Az.: 67 S 342/17) eine Mietminderung der Gesamtmiete um 10 Prozent für den gesamten Zeitraum des bestehenden Mangels. Indem Fall waren es sogar 11 Monate.
Bevor sie es aber überstürzen sollten Sie die Miete unter "Vorbehalt zahlen", und zunächst die von Ihnen genannten Frist in der Mängelanzeige abwarten.
Beste Grüße
Ella am 15.09.2020 01:35
Hallo!
Die Nachbarin unter mir benutzt sehr exzessiv Bodyspray, womit sie gegen 5:30Uhr in der Früh anfangt, meistens wache ich dann leider schon davon auf, weil mir auch kurz darauf so übel wird von dem Geruch, dass ich das Fenster schließen muss. Dieser Geruch schleicht sich leider durch jeden Tag, sobald ich mein Schlaf- oder Wohnzimmer-Fenster öffne zieht der Bodyspraygeruch in meine Wohnung und ich muss meine Fenster wieder schließen. Frische Luft bekomme ich daher selten in meine Wohnung. Auch zieht dieser Geruch durch ihre geschlossene Wohnungstür, sodass das gesamte Treppenhaus nach dem Bodyspray riecht. Auf eine freundliche Anmerkung diesbezüglich, reagierte meine Nachbarin nicht und auch mein Vermieter hat sich noch nicht auf die Mängelanzeige gemeldet.
Dies ist nun wahrlich nicht die „klassische Art“ von Geruchsbelästigung, daher meine Frage: Ist eine Geruchsbelästigung durch übermäßige Bodyspray-/Parfumnutzung auch ein Grund für eine Mietminderung?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 16.09.2020 08:11
Hallo Ella,
von welcher Art der störende Geruch ist, ist an sich nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass die Grenze des Zumutbaren überschritten wird. Inwieweit das bei Ihrem Fall zutrifft, können wie nicht beurteilen. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Martina K. am 21.07.2020 19:38
Hallo - wir haben ein großes Geruchsproblem. Ein vier Parteien Miethaus, jede Ebene wird von einer Familie bewohnt.
Die Parterrewohnung (100qm) wird von zwei jg. Männern bewohnt, die zeitgleich bis zu fünf Hunde beherbergen, obwohl der Mietvertrag nur zwei ausweist. Der Dauerarbeitslose Mann schläft tagsüber, die Hunde sind wie auch immer ruhig gestellt und kommen nur selten eine kurze Runde raus. Manchmal werden die Tiere vom Balkon an der Strippe in den Mietergarten zur Notdurft geschickt. Urin wird oft im Treppenhaus verloren. Es riecht erbärmlich wenn sich Fenster oder die Wohnungstür öffnen. Wir halten dann im Treppenhaus die Luft an und müssen alle Fenster schließen. Dazu wird oft und oft sehr spät frittiert, was zusätzlich zu extremen Geruchsbelastungen führt. Manchmal werde ich bei geöffnetem Fenster nachts von diesem Gestank, einer Mischung aus Tierhaltung und Fritteuse, wach. Das zieht dann nicht ab, weil die Fenster geschlossen und nicht geöffnet werden können. Das ist eine endlose Belastung. Den Balkon können wir nur nutzen, wenn mal eine Geruchslücke ist, ebenso die Fenster. Das Thema ist bekannt, Freunde, Hauswart und Familie erleben es oft mit. Es mindert ganz stark das Wohlgefühl. Die beiden weiteren Mietparteien, zwei alleinstehende Damen, sind nicht so in Mitleidenschaft gezogen. Eine Mieterin leidet seit vielen Jahren an Geruchsverlust, die andere bewohnt die Dachwohnung ohne Balkon und bekommt den Gestank nur im Treppenhaus mit.
Wir sind ratlos, was können wir tun?
Martina
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.07.2020 15:19
Hallo Martina,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie können Ihren Vermieter auf die Geruchsbelästigung hinweisen, indem Sie ihm eine Mängelanzeige schreiben und auffordern, diese zu beenden. Zudem können Sie, wenn Sie durch Gestank auf unzumutbare Weise in Ihrer Wohnung einschränkt werden, unter Umständen die Miete mindern oder einbehalten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gestank stark, häufig und langandauernd auftritt, wie es bei Ihnen ja der Fall zu sein scheint.
Einen Überblick, wie Sie genau bei Mängelanzeige und Mietminderung vorgehen können, finden Sie hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/maengelanzeige-maengel-richtig-anmahnen.html
Bitte verstehen Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Sollten Sie diese benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Gina am 15.06.2020 11:47
Hallo,in unserem Haus wohnen sehr viele alte Mieter da die Wohnungen altersgerecht sind,der Pflegedienst im Nachbarhaus ansässig ist und wir einen Fahrstuhl haben.Als ich einzog wohnten z.B. auch junge Leute mit Kind in dem Haus.Ich konnte also nicht davon ausgehen,dass ich mit Geruchsbelästigung durch Exkemente rechnen muss.Seit zwei Jahren ertrage ich den Gestank der durch den Lift von Paterre bis in den 2.Stock zieht.Nun habe ich den Vermieter informiert und darum gebeten den Tisch und die Stühle im Flur im Eingangsbereich zu entfernen,da dort die alten Ladys immer zum Schwatzen sitzen und der Gestank von dort ausgeht.Die Antwort des Vermieters:Ich solle noch andere Bewohner finden die das stört, denn ich bin die Einzige.Ich bin wohl die Jehnige die noch ihre Sinne beisammen hat wie hören,sehen und riechen.Die Anderen riechen das nicht mehr,oder sind geruchsblind oder benutzen nur noch den Hintereingang.Müssen meine Gäste und ich diesen fürchterlichen Gestank im Flur weiterhin hinnehmen.Für Lösungsvorschläge wäre ich dankbar.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 22.06.2020 08:41
Hallo Gina,
Geruchsbelästigung aufgrund von mangelnder Hygiene kann ein Grund zur Mietminderung sein. Jedoch seien die Gerichte mit der Höhe der Mietminderung sehr zurückhaltend. Wenn sich die anderen Mieter jedoch nicht gestört fühlen, kann es sein, dass auch Sie die für Sie unangenehmen Gerüche akzeptieren müssen. Führen Sie ein Gespräch mit dem Vermieter, vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Olivo am 08.06.2020 13:36
Guten Tag, wir wohnen im 1. OG, Neubau (Baujahr 2018), der Müllraum (von Außen zugänglich, keine Luftfilter, Gittertür) befindet sich direkt unter unserer Wohnung. Bei Temperaturen über 10/15 Grad kommt es, je nach dem wie der Wind steht oder überhaupt Wind weht, regelmäßig zu Müllgeruch, der deutlich auf dem Balkon wahrnehmbar istl. Wird es noch wärmer, ist der Balkon wegen des Gestanks nicht wirklich nutzbar. Lüften ist dann auch nicht mehr möglich, da der Gestank auch in die Wohnung zieht. Was kann ich tun (Abstellen des Mangels durch Vermieter/Mietminderung)?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 09.06.2020 09:38
Hallo Olivo,
sofern eine Beeinträchtigung nicht nur unerheblich ist, kann ein Mangel vorliegen, den der Vermieter beseitigen muss, bzw. bei dem eine Mietminderung mölglich wäre.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Kumpel am 23.05.2020 14:46
Meine Nachbarin, sie ist auch gleichzeitig unsere Hausmeisterin hier im Haus, besprüht ihre Blumen, die sie für sich eingepflanzt hat, vor meinem Fenster alle zwei Tage mit Knoblauch Jauche. Ich wohne in einer Keller Wohnung und die Blumen u. Rosen stehen genau vor meinem Fenster. Jetzt will sie noch mehr Rosen vor dem Fenster pflanzen. Sie will es auch nicht unterlassen. Ich muss die Fenster schliessen, weil dieser Geruch unerträglich ist. Vorallem jetzt im Sommer und bei der Hitze. Kann ich diesen Gestank als Mietminderung geltend machen? Danke schonmal im vorraus.
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 25.05.2020 12:06
Hallo Kumpel,
aus unserer Sicht müssen Sie das nicht hinnehmen. Sofern die Beeinträchtigung nicht nur unerheblich ist, kann dies u.U. auch eine Mietminderung rechtfertigen. Um das Problem zu lösen, sollten Sie sich aber nicht an die anscheinend uneinsichtige Hausmeisterin, sondern direkt an den Vermieter, bzw. Verwalter wenden, der dann der Hausmeisterin untersagen kann, Ihre Wohnung zuzustinken.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Brieffreund am 17.05.2020 18:18
Mein Trinkwasser roch nach Einbau einer Entkalkungsanlage stark modrig, war 9 Monate lang ungenießbar. Stellt das einen Mangel dar, der vom Vermieter behoben werden muss?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 18.05.2020 11:27
Hallo Brieffreund,
ja, das kann, wenn es die Erheblichkeitsgrenze überschreitet, ein Mangel sein, den der Vermieter beseitigen muss. Sie hätten dies ihm allerdings am besten schon gleich nach Auftreten mitteilen sollen.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Pius am 08.04.2020 10:54
Wir haben folgendes Problem :
Wir leben in einer großen Dachgeschosswohnung in eine Art WG mit insgesamt 4 Menschen auf 120 qm . Jeder hat sein eigenes Zimmer und Badezimmer/ Küche und WC wird gemeinsam genutzt. Nun haben wir einen Mieter dabei, der wohl nur noch eine Niere hat und sein Urin wird in einem Katheter in einen Beutel umgeleitet . Dieser Mensch hält diese Angelegenheit aber absolut nicht sauber , sodass JEDEN Tag, wenn er gegen Mittag seinen Urin ausleert ein sehr sehr extremer Geruch entsteht und sich im gesamten Hausflur verbreitet . Er sprüht gelegentlich Deo Spray, aber das bringt lediglich für ein paar Minuten etwas . Der Geruch ist sehr extrem und im Sommer ist das ganze kaum auszuhalten . Grund dafür besteht darin , das er allgemein ein sehr dreckiger Mensch ist und sein Zimmer ebenfalls sehr stark riecht . Auch geht dieser Mensch nicht duschen oder sonstiges und wenn er durch den Flur geht , folgt ihm eine „Duftwolke“ die sehr extrem ist. Die Vermieterin wohn eine Etage darunter und denkt nicht daran ihn zu kündigen, weil sie diesem Geruch nicht ausgesetzt ist und nur an die Miete denkt . Wir haben uns mehrere Male beschwert, aber ohne Erfolg . Was können wir tun ?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 08.04.2020 12:22
Hallo Pius,
hier stellt sich zunächst die Frage, in welcher Konstellation der Mietvertrag gestaltet ist: Handelt es sich um einen Hauptmieter und mehrere Untermieter oder wurde mit allen Mietern gemeinsam ein Vertag abgeschlossen? In der Haupot-/Untermieterkonstellation wäre es Sache des Hauptmieters, sich um das Fehlverhalten des Untermieters zu kümmern, da der Hauptmieter rechtlich die Stellung des Vermieters (an die Untermieter) ist. Wenn allerdings alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, dürften ebenfalls wohl keine Ansprüche gegen/an den Vermieter bestehen, denn wenn alle Mieter im Vertrag stehen, haften diese gesamtschuldnerisch. Und das bedeutet, das eben kein Mangel vorliegt, sondern dass die gesamtschuldnerisch haftende Mietergemeinschaft diesen verursacht (auch wenn es nur eine Person ist). Zudem müsste das Ausmaß der Müffelei durch den Mieter schon gewaltig sein, damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die eine Kündigung rechtfertigt. Bei einem gesamtschulderischen Mietvertrag ergäbe sich in dieser Konstellation jedoch folgendes Problem: Es kann nicht einzelnen Mietern gekündigt werden, sondern nur allen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Pius am 08.04.2020 15:44
Die Wohnung wird von der Vermieterin so vermietet das jede einzelne Person 1 Zimmer angemietet hat . Es besteht somit keine Bedarfsgemeinschaft . Wir , die anderen 3 Mieter haben ein großes Problem mit dem Jenigen, der so heftig riecht, sodass auch schon lautstark gestritten wurde . Nun wollen wir, die 3 Mieter wissen , ob wir die Miete reduzieren können oder gar mit Kündigung drohen können, falls der Jenige der so heftig riecht nichts an seinem Leben ändert. Wir müssen tagtäglich unter diesem Gestank leiden und wissen nicht mehr weiter ....
Pius am 08.04.2020 15:45
Jeder einzelne Mieter hat einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer und der Mitbenutzung der anderen Räume .
Immowelt-Redaktion am 09.04.2020 08:43
Hallo Pius,
hier handelt es sich also um die eher seltene (weil oft für Mieter und Vermieter nachteilige) Konstellation, dass die WG-Zimmer einzeln vermietet wurden. Grundätzlich wäre dann eine Mietminderung möglich, wenn ein Einzelmieter einen Zustand verursacht, den man im mietrechtlichen Sinne als Mangel bezeichnen kann. Im konkreten Fall könnte es allerdings schwierig werden, etwaige Ansprüche durchzusetzen. Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn ein Mangel objektiv erheblich ist. Subjektiv und auch nachvollziehbar ist, dass die mangelhafte Körperhygiene des Mitmieters lästig ist; allerdings haben wir noch nie von einem Urteil gehört, das Mietern eine Mietminderung wegen mangelnder Körperhygiene eines Hausbewohners zuspricht. Natürlich kann es sein, dass die Beeinträchtigungen ein so hohes Maß erreichen, dass sie nicht hinnehmbar erscheinen; allerdings dürfte es hier schwierig sein, dies zu belegen in der Hinsicht, dass es auch Gerichten nachvollziehbar erscheint, dass hier ein Mangel vorliegt. Jenseits juristischer Erwägungen würden wir raten, hier auf der zwischenmenschlichen Ebene allen Beteiligten (Vermieter, Stinkermieter) mit Nachdruck die sich aus der Situation ergebende Belastung darzulegen, um zu einer Besserung zu gelangen. Wenn das nichts hilft, dürfte es ratsam sein, sämtliche Vorkommnisse genau zu dokumentieren, um bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung nicht in Beweisnot zu kommen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Reni am 04.04.2020 13:37
Seit Juni 2019, räuchert die Mieterin, unter mir, mit starken Rauspray, in allen Räumen, rund um die Uhr. Es kommt bei mir stark durch durch die Wände und ich habe Asthma, bin 70 Jahre und erhebliche gesundheitliche Probleme. Es stinkt auch zu ihrer Vorsaltüre raus. GGG sagt, sie darf das. Ich weiss nicht wohin. Schlafe ab heut im Auto. Wieviel darf ich Miete kürzen? Ende Juli zieh ich aus.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.04.2020 11:20
Hallo Reni,
Geruchsbelästigungen können, auch wenn sie von einem anderen Mitmieter verursacht wurden, ein Grund für eine Mietminderung sein. Die höhe der möglichen Minderung lässt sich pauschal nicht beurteilen, da es hier darauf ankommt, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung ist. Im Zweifel sollten Sie vor Ort einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Panda am 23.01.2020 11:36
Panda 23.01.2020
Liebes Immowelt-Team,
Im Rahmen einer Modernisierung wurde in unserer Toilette mit Bad, ohne Fenster das Lüftungsgitter mit zwei Zugbändern zum Öffnen und Schließen am Lüftungsschacht entfernt und von Elektrikern eine Lüftung eingesetzt, die nur bei Feuchtigkeit die Lüftungsschlitze frei gibt. Es soll laut Vermieter eine energetische Maßnahme sein, damit keine Wärme entweicht. Nun ist mir aber aufgefallen, dass die Lüftungsschlitze bei Gestank bzw. abgeschlossenem „Großen Geschäft“ geschlossen bleiben und so für Geruchsbelästigung in der Wohnung sorgen, zumal die Toilettentür unten Lüftungsschlitze hat. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Panda
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 24.01.2020 12:06
Hallo Panda,
zwar ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn der Vermieter Maßnahmen zur Energieeinsparung unternimmt. Wenn sich dadurch allerdings eine Verschlechterung der Mietsache ergibt, muss der Mieter dies nicht unbedingt hinnehmen, bei nicht unerheblichen Einschränkungen/Mängeln ist ggf. sogar eine Mietminerung und ein Beseitigungsanspruch gegeben. Allerdings kommt es freilich auch auf das Ausmaß der EInschränkung an, so dass wir dies aus der Ferne nicht abschließend beurteilen können. Am sinnvollsten dürfte es sein, dem Vermieter das Problem zunächst (schriftlich) zu schildern, vielleicht gibt es ja eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu beseitigen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
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