Förderungen für den Hauskauf & Hausbau: Eigenheim kaufen, bauen, renovieren
Wer sich ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss viel Geld in die Hand nehmen. Von staatlicher Seite gibt es jedoch finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und andere Arten der Subvention. Ein Überblick.
Die Immobilie muss dem Sparer gehören und er muss sie auch selbst als Hauptsitz nutzen
Die Immobilie befindet sich innerhalb der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum
Für den Bau oder Kauf sind nachweislich Kosten angefallen, es handelt sich also nicht beispielsweise um ein Erbe
Welche Konditionen gelten?
Jährliche Grundzulage von 175 Euro für all jene Sparer, die mindestens 4 Prozent ihres Jahreseinkommens in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen, bei verheirateten Paaren sind es 350 Euro
Jährliche Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für alle späteren Jahrgänge
Einmalige Zulage von 200 Euro für Personen, die den Wohn-Riester-Vertrag unter 25 Jahren abschließen
Mit dem Wohnraumförderungsgesetz fördert der Staat den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtem Bauland – speziell für einkommensschwache Familien.
Wer profitiert von der Wohnraumförderung?
Einkommensschwache Haushalte
Alleinerziehende
Ältere Menschen
Menschen mit Behinderung oder andere hilfsbedürftige Personen
Welche Konditionen gelten?
Einkommensgrenze: 12.000 Euro bei Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro bei Zweipersonenhaushalt, plus 4.100 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person, plus 500 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind
Vom Bund vorgegebene Einkommensgrenze gilt nur als Basis, die Bundesländer können diese den örtlichen Begebenheiten anpassen
Kosten für den Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, Planung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater und Nachhaltigkeitszertifizierung
Nicht förderfähig sind der Kauf eines Grundstückes, die Umschuldung eines bestehenden Kredits, ein bereits begonnenes Projekt sowie der Bau/Kauf einer Ferienimmobilie
Wer wird gefördert?
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro für Familien mit einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere
Welche Konditionen gelten?
Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
Zinsbindung bis zu 10 Jahren
Effektiver Jahreszins zwischen 0,01 und 0,75 Prozent
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kindern, die bis 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Anträge sind nur noch bis Ende 2023 möglich.
Nur wenigen bekannt, aber durchaus lohnend: Auch die katholische und evangelische Kirche hilft Familien beim Hausbau und der Baufinanzierung. Hauptsächlich erfolgt die Förderung durch das Vergeben eines Grundstücks mit Erbbaurecht: Die Familie darf dann auf einem Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt die Anschaffungskosten, sodass mehr Eigenkapital für den Hausbau verfügbar ist. Das hat aber auch Nachteile.
Ähnlich der KfW-Bank gibt es auch auf Länderebene Förderbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf des Eigenheims gewähren. Je nach Bundesland sind die Förderungsbedingungen verschieden. Mehr Informationen zu ihren Förderungsmöglichkeiten finden angehende Eigenheimbesitzer auf der Seite ihrer jeweiligen Landesbank. Der Förderantrag selbst wird in der Regel beim Landratsamt oder bei kreisfreien Städten beim jeweils zuständigen Referat gestellt.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Kommunen, die den Erwerb von Wohneigentum durch Zuschüsse, Vergünstigungen oder Darlehen fördern – und damit auch den Zuzug in ihre Region. Mehrere hundert Kommunen bieten Förderungsmöglichkeiten an: Hier lohnt es sich, einmal bei der eigenen kommunalen Behörde nachzufragen.
Förderungen für Bestandsimmobilien
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
Was wird gefördert?
Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen
Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung – Achtung: Wärmepumpen und solarthermische Anlagen werden über das KfW-Programm 261 gefördert
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Welche Konditionen gelten?
Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren
Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
Zinsbindung bis zu 20 Jahren
Effektiver Jahreszins ab 4,72 Prozent
Kredithöchstbetrag von 150 Millionen Euro je Vorhaben
Bundesförderung energieeffizienter Gebäude – BEG (BAFA)
Was wird gefördert?
Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – kurz BEG – ist eine Zusammenfassung früherer Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung besteht aus 3 Teilprogrammen:
Wohngebäude (BEG WG)
Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Dazu gehören unter anderem:
Je nach Einzelmaßnahme gelten unterschiedliche Konditionen.
Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA)
Was wird bezuschusst?
Von Experten durchgeführte Energieberatungen
Wer wird bezuschusst?
Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Nießbrauchberechtigte
Mieter und Pächter
Welche Konditionen gelten?
Bezuschusst werden 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten
Einmalige zusätzlicher Zuschuss für WEG in Höhe von 500 Euro bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Altersgerecht umbauen (KfW 159)
Was wird gefördert?
Baumaßnahmen an der Immobilie, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz verbessert wird
Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
Wer wird gefördert?
Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungsgenossenschaften
Bauträger und Wohnungsunternehmen
Welche Konditionen gelten?
Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
Zinsbindung bis zu 10 Jahren
Effektiver Jahreszins zwischen 2,66 und 3,34 Prozent
Das hängt vom Förderprogramm ab. In vielen Fällen können die Gelder aus den verschiedenen Programmen miteinander kombiniert werden. Manche Programme schließen das jedoch auch aus. In den Richtlinien der jeweiligen Förderung kann die Kombinationsmöglichkeit in Erfahrung gebracht werden.