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- CO₂-Steuer wird erhöht
- Mehrwertsteuer für Gas wird vorzeitig angehoben
- Energiepreisbremse vor dem Ende?
- Heizungsgesetz tritt in Kraft
- Immobilienmakler müssen sich bis 2024 bei der FIU registrieren
- Kabel-TV-Anschluss: Mieter zahlen ab Juli 2024 selbst
- Neue Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohner
- Etat für Wohngeld gekürzt
- Kommt die degressive AfA als steuerlicher Turbo?
- Kommt KfW-Förderprogramm zur Umwidmung von Gewerbeimmobilien?
- Wohn-Riester ab 2024 für energetische Sanierung nutzbar
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CO₂-Steuer wird erhöht
Die CO₂-Steuer für Heizöl, Gas und Diesel wird in Deutschland zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro je Tonne erhöht. In den Jahren 2022 und 2023 betrug die Steuer 30 Euro je Tonne CO₂. Aufgrund der Energiekrise wurde die Erhöhung für 2023 ausgesetzt.
Mehrwertsteuer für Gas wird vorzeitig angehoben
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird ab Januar 2024 wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent angehoben. Die ursprünglich geplante Erhöhung zum April 2024 wird damit vorgezogen.
Die Wirtschaft kritisiert diese Entscheidung, da sie zu einer weiteren Belastung für Unternehmen und Haushalte führen würde. Die Energiepreise seien bereits stark gestiegen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde diese Belastung noch verschärfen.
Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Erhöhung mit der Entwicklung der Gaspreise. Die Preise seien in den letzten Monaten wieder gesunken, so dass die ursprünglich geplante Entlastung nicht mehr erforderlich sei. Das betrifft über Umwege auch Mieter mit Fernwärme, wenn die Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Energiepreisbremse vor dem Ende?
Die Energiepreisbremsen, die Strom- und Gaspreise in Deutschland deckeln, laufen vermutlich zum Jahreswechsel aus. Die ursprünglich geplante Verlängerung bis März 2024 wird aus Spargründen wohl nicht umgesetzt – noch ist die Entscheidung aber nicht offiziell. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds fehlen mehrere Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2024. Die Verlängerung sollte Haushalte und Unternehmen vor den stark gestiegenen Energiepreisen schützen.
Heizungsgesetz tritt in Kraft
Das neue Heizungsgesetz tritt 2024 in Kraft und soll bis 2045 die Umstellung aller Heizungen auf erneuerbare Energien erreichen. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regelung ab Januar 2024. Ausnahme sind Neubauten in Baulücken. In Städten mit einer Bevölkerung von über 100.000 Menschen ist der Stichtag der 30. Juni 2026. In kleineren Städten der 30. Juni 2028.
Wenn eine alte Heizung noch funktioniert oder repariert werden kann, darf sie weiterhin genutzt werden. Die Kosten für eine neue Heizung müssen zunächst von den Gebäudebesitzenden getragen werden.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Vermieter können diese Kosten auf die Mieter umlegen, wenn die neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Die Umlage darf dabei maximal 80 Prozent der Mehrkosten betragen.
Immobilienmakler müssen sich bis 2024 bei der FIU registrieren
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriert zu sein. Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Portal der FIU und ist kostenfrei.
Die Registrierung von Immobilienmaklern soll dazu beitragen, dass die FIU verdächtige Transaktionen besser erkennen und verfolgen kann. Dazu müssen Immobilienmakler bei der Registrierung Angaben zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen machen.
Immobilienmakler, die sich nicht registrieren, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden und strafrechtlich verfolgt werden.
Kabel-TV-Anschluss: Mieter zahlen ab Juli 2024 selbst
Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern haben bald freie Wahl beim Kabelanschluss. Bislang mussten sie für den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss zahlen, auch wenn sie ihn nicht nutzten. Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde jedoch zum 1. Dezember 2021 abgeschafft.
Nach der Übergangsphase müssen sich Mietende ab Juli 2024, die weiterhin Kabel-TV nutzen möchten, selbst um einen Anschluss kümmern. Für den alten Anschluss müssen sie nicht mehr aufkommen. Vermieter müssen ihre Sammelverträge frühzeitig kündigen.
Neue Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohner
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser ist bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen bindend. Für Vermieter bedeutet das, dass sie bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen. Sie müssen also ihre Mieten an die Marktsituation anpassen. Für Mieter bedeutet die Mietspiegelreform, dass sie bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen besser geschützt sind. Sie können sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen und müssen nicht mehr zu hohe Mieten akzeptieren.
Die Mietspiegel werden von den jeweiligen Städten erstellt. Die Mietspiegelreform soll dazu beitragen, die Mieten in Deutschland zu stabilisieren. Sie soll aber auch für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Konkrete Auswirkungen der Mietspiegelreform sind noch nicht absehbar. Es wird erwartet, dass die Mieten in den meisten Städten weiter steigen werden.
Etat für Wohngeld gekürzt
Mit der Wohngeldreform von 2023 sollte es mehr Menschen ermöglicht werden, Wohngeld zu erhalten. Für 2024 gibt es trotz Inflation weniger Wohngeld zu verteilen. Der Bundes-Haushaltsentwurf sieht mit 2,42 Milliarden Euro rund 500 Millionen Euro weniger als 2023 für Wohngeld vor. Das liegt zum Beispiel daran, dass 2024 kein weiterer Heizkostenzuschuss II ausgezahlt werden soll. Außerdem werde „ein leichter Rückgang der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erwartet“, sagt ein Sprecher des Bundesbauministeriums auf immowelt-Anfrage. Gründe seien die Anpassung des Bürgergeldes sowie steigende Renten und Löhne. Letzteres führe dazu, dass für einen Teil der Haushalte der Wohngeldanspruch erlösche.
Kommt die degressive AfA als steuerlicher Turbo?
Investoren, die eine neue Immobilie bauen möchten, sollen ein neues Steuer-Instrument erhalten, das sie der enormen Zinsbelastung entgegensetzen können. Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA). Sie wurde Oktober 2023 zunächst wiederbelebt und soll bis September 2029 gelten. Aktuell blockiert der Bundesrat nach dem Klimafonds-Urteil das Wachstumschancengesetz und damit auch die geplante Einführung der degressiven AfA.
Die degressive AfA ist wie ein steuerlicher Turbo für die Kosten des Hauses. Anstatt die Kosten über die Jahre gleichmäßig abzuschreiben, erlaubt die degressive AfA in den ersten Jahren mehr von den Kosten steuerlich geltend zu machen. Das senkt die zu zahlenden Steuern. Investoren hätten besonders am Anfang des Immobilienprojekts mehr Geld auf der Habenseite und dadurch mehr finanziellen Spielraum für weitere Investitionen.
Kommt KfW-Förderprogramm zur Umwidmung von Gewerbeimmobilien?
Die Bundesregierung sieht in der Umwidmung von Gewerbeimmobilien in Wohnimmobilien ein großes Potenzial. Bis 2026 könnten so deutschlandweit bis zu 235.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Dies wäre kosten- und ressourcensparender als Neubauten zu errichten.
Um diese Entwicklung zu fördern, will die Bundesregierung ein zusätzliches KfW-Förderprogramm in Höhe von 480 Millionen Euro auflegen, wie auf dem Wohnbaugipfel im September in Aussicht gestellt wurde. Mit den Mitteln sollen der klimafreundliche Umbau von Gewerbeimmobilien gefördert und der Leerstand beseitigt werden.
Wohn-Riester ab 2024 für energetische Sanierung nutzbar
Eigentümer von Wohnimmobilien können ab dem 1. Januar 2024 ihr Wohn-Riester-Guthaben für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe, die Dämmung von Dach, Wänden und Keller sowie der Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen.
Um das Guthaben für die energetische Sanierung nutzen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Immobilie muss selbst genutzt werden.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.