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Die Kaltmiete ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Wohnungssuche, denn sie ist das Preisschild der Wohnung. In diesem Ratgeber erfährst du alles über Definition und Berechnung der Kaltmiete. Außerdem: Diesen Verhandlungsspielraum haben Mieter bei der Höhe der Kaltmiete.
Kaltmiete bezeichnet den Teil der Miete, der ausschließlich für die Nutzung der Wohnfläche bezahlt wird – ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr. Die Kaltmiete legt der Vermieter auf Grundlage des Mietspiegels fest. Sie ist das Preisschild einer Wohnung und ergibt sich aus Wohnfläche und Quadratmeterpreis:
Kaltmiete = Wohnfläche in Quadratmeter x Preis pro Quadratmeter
Kaltmiete wird auch als Nettomiete oder Grundmiete bezeichnet.
Kaltmiete ist die Grundmiete für die Wohnfläche: Dies ist der Betrag, den Mieter für das Recht zahlen, die Wohnung oder das Haus zu bewohnen. Es deckt die reine Raumnutzung ab.
In der Kaltmiete nicht enthalten sind sämtliche umlagefähige Nebenkosten wie zum Beispiel:
Gut zu wissen: Wenn du die umlagefähigen Nebenkosten zur Kaltmiete addierst, erhältst du die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt.
Die Berechnung der Kaltmiete ist einfach: Multipliziere die Wohnfläche in Quadratmetern mit dem Preis pro Quadratmeter. Das Ergebnis ist die monatliche Kaltmiete:
Kaltmiete = Wohnfläche in Quadratmeter x Preis pro Quadratmeter
Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung verlangt ein Vermieter eine Kaltmiete von 8,70 Euro pro Quadratmeter.
Kaltmiete = 90 qm * 8,70€/qm = 783€
Der Vermieter bietet die Wohnung in unserem Beispiel für 783€ Kaltmiete pro Monat zur Miete an.
Die Höhe der Kaltmiete können Vermieter nicht willkürlich festlegen, denn sie sind durch den Mietspiegel an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden und kann durch die Mietpreisbremse gedeckelt sein. Im Rahmen dessen beeinflussen folgende Faktoren die Höhe der Kaltmiete:
Wenn du bei der Kaltmiete sparen willst, musst du bei den oben genannten Faktoren meist Abstriche machen. Aber Vorsicht: In einer Wohnung mit schlechter Energieeffizienzklasse kommen in der Regel höhere Nebenkosten für die Heizung auf dich zu, was zu einer höheren Warmmiete führt.
Achte bei der Wohnungssuche also auf den Energieausweis im Exposé, um deine Betriebskosten so gering wie möglich zu halten.
Eine allgemeine Faustregel besagt, dass nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufgewendet werden sollten. Dieser Richtwert soll sicherstellen, dass genügend finanzieller Spielraum für andere Lebenshaltungskosten sowie zum Sparen und für Freizeitaktivitäten bleibt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese 30-Prozent-Regel nicht für jeden gleichermaßen anwendbar ist:
Tipp: In der Wohnungssuche von immowelt kannst du unter Filter deine minimale und maximale Kaltmiete angeben. So werden dir nur Wohnungen angezeigt, die für dein Budget in Frage kommen.
Obwohl die Kaltmiete oft als festgesetzt erscheint, gibt es Spielraum für Verhandlungen. Zum Beispiel eine gute Vorbereitung oder das Aufzeigen von Vergleichsmieten können den Vermieter dazu bewegen, die Kaltmiete zu senken.
In der Praxis sind dem Verhandlungsspielraum bei der Kaltmiete aber Grenzen gesetzt. Vor allem dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und es nicht selten bis zu 100 Interessenten für eine Wohnung gibt, wird der Vermieter bei der Höhe der Kaltmiete kaum mit sich reden lassen.
Die Kaltmiete darf der Vermieter in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erhöhen. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, unter denen eine höhere Kaltmiete zulässig sein kann:
1. Staffelmiete oder Indexmiete: Wenn im Mietvertrag eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde, kann die Miete entsprechend den dort festgelegten Bedingungen automatisch angepasst werden.
2. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete: Der Vermieter kann die Kaltmiete erhöhen, wenn diese unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hierfür muss der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen stellen, das bestimmte formale Anforderungen erfüllt:
Die Kaltmiete darf aufgrund der Kappungsgrenze innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 Prozent – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 Prozent – steigen. Außerdem muss die Miete seit der letzten Erhöhung oder zu Beginn des Mietverhältnisses mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein.
Achtung: In Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Kaltmiete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Beispiel: Ein Vermieter darf die Kaltmiete um 15 Prozent erhöhen, um sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.
Nettokaltmiete neu = 783€ + 15% = 900,45€
Der Mieter zahlt eine neue Kaltmiete in Höhe von 900,45 Euro anstatt bisher 783 Euro, die mindestens 3 Jahre nicht weiter erhöht werden darf.
3. Modernisierungsmaßnahmen: Nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die Miete erhöhen. Bis zu 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden. Der Vermieter muss die Modernisierung mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen und nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen die Mieterhöhung begründen.
Beispiel: Ein Vermieter gibt in einem Mehrfamilienhaus 80.000 Euro für eine bessere Dämmung und neue Fenster aus. Bei 8 Mietparteien sind das 10.000 Euro pro Wohnung, wovon der Vermieter 800 Euro (8 Prozent) auf die jährliche Kaltmiete jedes einzelnen Mieters umlegen darf. Im Monat also rund 67 Euro.
Nettokaltmiete neu = 783€ + 67€ = 850€
Der Mieter zahlt eine neue monatliche Kaltmiete von 850 Euro statt bislang 783 Euro. Allerdings wird er im Gegenzug durch die bessere Dämmung und neue Fenster vermutlich Heizkosten sparen.
Achtung: Bei allen Mieterhöhungen muss der Vermieter bestimmte Fristen und Formvorschriften beachten. Wenn Mieter die Zulässigkeit einer Erhöhung der Kaltmiete anzweifeln, sollten sie sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt wenden.
Die Kaltmiete ist im Mietvertrag als der Teil der Miete definiert, der ausschließlich die Nutzung der Wohnfläche abdeckt, ohne die Nebenkosten oder Betriebskosten zu berücksichtigen.
Die gesetzliche Regelung zur Kaltmiete findet sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB enthält allgemeine Vorschriften zum Mietrecht, die sich auf den Wohnraum beziehen. Insbesondere die §§ 535 ff. BGB befassen sich mit Mietverhältnissen. Die Kaltmiete selbst wird im Gesetz zwar nicht explizit als solche bezeichnet, aber die Regelungen umfassen die Pflichten des Vermieters und des Mieters, einschließlich der Vereinbarungen über die zu zahlende Miete.
Ja, die Mietkaution wird in Deutschland auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) darf die Höhe der Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Dabei ist zu beachten, dass es sich um die reine Kaltmiete ohne die Nebenkosten handelt.
Kaltmiete ist der Grundbetrag, den der Mieter für die Nutzung der Wohnfläche ohne Nebenkosten bezahlt.
Warmmiete hingegen umfasst die Kaltmiete und zusätzlich die Nebenkosten.
Nettokaltmiete entspricht der Kaltmiete und bezieht sich ebenfalls auf den reinen Betrag für die Nutzung der Immobilie ohne Nebenkosten. Der Zusatz "Netto" betont die Abgrenzung zu den Betriebs- oder Nebenkosten, die zusätzlich anfallen.
Bruttokaltmiete umfasst die Kaltmiete beziehungsweise Nettokaltmiete plus die Neben- oder Betriebskosten, mit Ausnahme der Heizkosten und gegebenenfalls weiterer umlagefähiger Kosten, wie Warmwasserkosten.
Die Höhe der Kaltmiete, die bei Bezug von Bürgergeld übernommen wird, hängt von mehreren Faktoren ab: darunter der Wohnort, die Größe der Wohnung und die Anzahl der im Haushalt lebenden berechtigten Personen. Die Kosten der Unterkunft werden grundsätzlich in "angemessener Höhe" übernommen.
Adelheid am 11.10.2024 14:54
Darf der Vermieter den Parkplatz und Abstellraum in die Kaltmiete einbeziehen?
Wenn ja, wie sieht es bei Mieterhöhung aus.
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