Die 9 wichtigsten Mieterpflichten

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Mieter haben Rechte, aber auch Pflichten. Diese Mieterpflichten sollten sie beachten, damit das Mietverhältnis reibungslos abläuft. Die neun wichtigsten Mieterpflichten im Überblick.

1. Mietkaution zahlen

Gleich zu Beginn des Mietverhältnisses steht der Mieter in der Pflicht, eine Mietkaution zu zahlen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Deren Höhe beläuft sich auf maximal drei Monatsmieten. Allerdings muss der Mieter die Kaution nicht zwingend auf einmal zahlen. Er hat das Recht, diese in den ersten drei Mietmonaten in gleichen Raten an den Vermieter zu überweisen.

Link-Tipp

Was Vermieter mit der Kaution machen dürfen und worauf Mieter bei der Rückzahlung achten sollten, haben wir auf unserer Themenseite zur Kaution zusammengefasst. Hier informieren wir auch über eine Alternative zur normalen Mietkaution, der Mietbürgschaft.

2. Pünktlich Miete zahlen

Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, regelmäßig und pünktlich seine Miete und die Nebenkosten – sofern vereinbart - zu zahlen. Spätestens am dritten Werktag eines Monats muss der Mieter die Überweisung bei seiner Bank anweisen (BGH VIII ZR 222/15).

Verletzt er hier seine Pflichten, muss er im schlimmsten Falle mit der fristlosen Kündigung rechnen: Diese kann der Vermieter aussprechen, wenn der Mieter zweimal hintereinander die Miete nicht oder nur zum Teil zahlt und der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt. Oder dann, wenn in einem längeren Zeitraum ein Mietrückstand aufläuft, der mehr als zwei Monatsmieten beträgt. Auch wer fortwährend unpünktlich die Miete zahlt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen.

3. Mängel melden

Ein Mieter hat nicht nur das Recht, dass der Vermieter Mängel beseitigt, sondern auch die Pflicht, Mängel zu melden. Macht er das nicht, und es entstehen deshalb Folgeschäden, kann er unter Umständen sogar zu Schadensersatz verpflichtet sein.

Link-Tipp

Wie Mieter ihren Vermieter korrekt auf Mängel hinweisen, haben wir in diesem Artikel zur Mängelanzeige zusammengefasst.

4. An die Hausordnung halten

Mieterpflichten, Lärm, Foto: BalanceFormCreative / stock.adobe.com
Zu den Mieterpflichten gehört auch Rücksichtnahme - Lärm ist zu vermeiden. Foto: BalanceFormCreative / stock.adobe.com

Zu den Mieterpflichten gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme. Insbesondere beim Thema Lärm sollten Mieter dies beherzigen. Es gibt kein Recht, ab und an laut zu feiern und auch Musik in Disco-Lautstärke ist nicht akzeptabel. Kinderlärm müssen die Mitbewohner allerdings in der Regel erdulden.

Auch in anderer Hinsicht gilt es, auf die Belange der anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen: So ist zum Beispiel das Treppenhaus kein Ort, um Unrat aufzubewahren. Besonders schwere Verfehlungen können auch hier eine Kündigung zur Folge haben.

Link-Tipp

Von Kehrwoche bis Duschverbot - Mieter können zu so einigem verpflichtet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was in der Hausordnung stehen darf und welche Regelungen Mieter nicht hinnehmen müssen.

5. Heizpflicht

Mieter haben nicht nur das Recht auf eine funktionierende Heizung, sondern die Pflicht, diese auch zu betreiben. Denn bildet sich wegen einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung Schimmel, oder friert gar ein Rohr ein, muss der Mieter im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.

6. Untermieter oder Umbauten: Vermieter fragen

Der Mieter kann in seiner Mietwohnung nicht in allen Belangen schalten und walten, wie er möchte. Will ein Mieter beispielsweis größere Ein- und Umbauten in der Wohnung vornehmen, so darf er das nur mit Erlaubnis des Vermieters. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter auf eigene Kosten zum Beispiel das Bad sanieren will, denn sämtliche Einbauten sind Eigentum des Vermieters. Solche Fälle sollten zudem detailliert schriftlich geregelt werden, um späterem Streit vorzubeugen.

Kleinere Änderungen wie die farbliche Gestaltung der Wände darf der Mieter allerdings ohne Rückfrage vornehmen. Auch das lose Verlegen eines neuen Bodenbelags ist unproblematisch. Allerdings kann der Vermieter fordern, dass dieser zum Ende des Mietverhältnisses wieder ausgebaut und so der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

Auch neuen Mitbewohnern oder Untermieter dürfen in der Regel nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen.

Link-Tipp

Wer seine Wohnung untervermieten darf, wird plötzlich selbst zum Vermieter - und muss sich wiederum auch an Regeln halten. Unsere Themenseite zur Untervermietung fasst das Wesentliche zusammen.
Mieter, die ihre Mietwohnung selbst renovieren, sollten diesen Artikel lesen.

7. Schönheitsreparaturen durchführen

Mieterpflichten, Schönheitsreparatuen, Foto: visivasnc / stock.adobe.com
Sofern wirksam im Mietvertrag vereinbart, ist der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig. Foto: visivasnc / stock.adobe.com

Gesetzlich ist geregelt, dass der Vermieter für den Erhalt der Mietsache zuständig ist. Das betrifft auch die Schönheitsreparaturen , also die typischen Malerarbeiten. Allerdings kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter diese Arbeiten übernimmt.

Allerdings sollten Mieter prüfen, ob die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. In vielen Fällen sind solche Klauseln nämlich zum Beispiel wegen zu kurzer oder starrer Fristen unwirksam. Das hat zur Folge, dass der Mieter nichts machen muss. Ist die Klausel allerdings wirksam, so ist der Mieter in der Pflicht.

8. Reparaturkosten bei übermäßigem Verschleiß übernehmen

Sind Renovierungen wegen eines normalen Verschleißes notwendig, ist üblicherweise der Vermieter zuständig. Das gilt etwa dann, wenn ein von ihm gestellter Teppichboden nach vielen Jahren verschlissen ist und erneuert werden muss. Bei einem übermäßigen Verschleiß sieht dies anders aus: Wenn ein neuer und hochwertiger Teppichboden schon nach ein oder zwei Jahren hinüber ist, muss der Mieter für den Schaden haften.

9. Pflichten bei der Wohnungsübergabe

Sofern der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält, so ist der Mieter beim Auszug nur dann zu den Arbeiten verpflichtet, wenn diese aufgrund des Zustandes der Wohnung auch fällig sind. Hat die Wohnung nur leichte Abnutzungserscheinungen, muss er nichts tun. Das gilt auch dann, wenn die Klausel über die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam ist. Dann ist der Mieter nur verpflichtet, die Wohnung besenrein zu übergeben.

Frank Kemter16.03.2021

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51 Kommentare

Hilde am 29.01.2024 21:58

Bin ich verpflichtet wenn ein Eigentümerwechel statt fand, den neuen Eigentümer zu informieren dass in der Wohnung in mehreren Räumen Schimmel ist. Er droht mir ich könnte haftbar für seinen Nachteil gemacht werden. Hilde

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Magne am 12.07.2023 16:18

Was ist wenn der Mieter heiratet und die Ehepartnerin einzieht, mache ich dann einen neuen Vertrag auf beide Personen, oder kann ich den bestehenden Vertrag ergänzen?

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christophe am 03.07.2023 19:07

Die wohnung soll in gleiche zustand wieder ubernommen werden Wie der Mieter eigetrofen ist. Wie erfahren immer wieder der versuch zu profitieren.

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Inge am 03.07.2023 15:16

Ich finde das witzig, besenrein. Meine Mieter machen nicht regelmäßig sauber. Mit dem Fenster putzen klappt es auch nicht. Man sollte dann doch beim Auszug mit einem feuchten Lappen putzen. Und was ist mit den staubigen Heizkörpern?

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Mary am 03.07.2023 14:25

Gehört Fensterputzen zur Übergsbepflicht?

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Inge am 03.07.2023 15:22

Wenn man die Fenster und alles andere regelmäßig putzt, reicht es wenn man mit dem Besen sauber macht. Schade das ich Ihnen keine Bilder schicken kann. Der Mieter hat mit mir keine Übergabe gemacht. Als ich mir dann die Wohnung angesehen habe, wusste ich warum. Im Laminat waren erhebliche Löcher,die Fensterscheiben schmierig. Zargen und Türen voll Farbe usw.

Efrem Marye am 28.06.2023 16:50

Ich habe in der Schlaf Zimmer 13 Jahre alte Teppich und wollte der Vermieter unbedingt wechseln und will aber nicht wechseln !

Ich wollte auch von meine Geld wechseln lassen und das weigert auch

Darf ich mal als Mieter trotz dem selber wechseln ?

Und darf er mich fristlos mich kündigen ?

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Maya K. am 28.06.2023 17:51

Guten Tag, ich würde, wenn ich etwas auswechsele, den alten ausgetauschten Gegenstand im Keller aufbewahren und nicht wegwerfen. Er darf deshalb nicht fristlos kündigen.

Zee am 28.06.2023 14:12

Nur die Pflichten des Mieters. Schreiben Sie uns die Pflichten des Vermieters auf

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m4braun am 28.06.2023 16:13

Darüber wird in ausreichend vielen Foren berichtet. Auch Vermieter haben Rechte, nicht nur Mieter, das wird in der allgemeinen Diskussion oft übersehen!

angelika am 28.06.2023 13:12

im Mietvertrag steht das ich Reperaturen in der Wohnung, sprich, Küche, Badzimmer, Schalosienkästen, Fenster bis 150 euro selber zahlen muss

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Jörg am 28.06.2023 13:41

Ja völlig korrekt. Das sind Kleinreparaturen die muss der Mieter tragen aber nur bis 100-150€ das ist zumutbar. Aber auch nur einmal im Jahr nicht mehrfach.

Goldi am 28.06.2023 12:31

Hallo, ich habe einen 1,6 kg leichten Hund/Prager Rattler. Wenn im zu schließenden Mietvertrag ausdrücklich steht keine Haustiere, was sind die Konsequenzen wenn ich unterschreibe - fristlose Kündigung? Muss ich Kosten tragen?

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Mahmoud al-Othman am 28.06.2023 11:55

Danke

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elektrotechnik-berners@t-online.de am 28.06.2023 11:55

bin im Mai 22 eingezogen, muß ich wenn im Dezember der Heizungsbauer die Heizung überprüft dies bezahlen.

Mein Vermieter hat die Müllabfuhr von 2023 im voraus für 2023 von der Nebenkosten abgezogen, ist das richtig obwohl das Jahr noch nicht rum ist.

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Troglio72 am 02.07.2023 18:27

Moin, moin,

wohnen Sie in einem Einzelhaus zur Miete (Bezug zur ersten Frage)? Neben-/Betriebskosten zahlen Sie nur Anteilig. Da Sie im Mai einzogen müssen Sie für 2022 nur 2/3 der Kosten tragen. Nebenkosten werden nach der Berechnungsperiode abgerechnet.

Edelgard am 18.05.2023 03:22

Hallo, ich ziehe in eine Wohnung bisher nur Eigentum gehabt, was muss ich alles beachten? Was muss der Vermieter machen?

z.B. der alte Boden ist verklebt und nicht zu gebrauchen, muss der Vermieter den wegmachen ? Die Heizung im Bad ist total versifft , könnte sogar Rost sein.......muss Sie die Ersetzen?

z.B. ist da kein Kran in der Küche wer muss den bezahlen?

Gibt es da vielleicht irgendwelche Literatur und wo ...für all diese Dinge ?

Wäre dankbar für diese Infos

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Sonne am 09.01.2023 18:20

Hallo,

In der Küche musste der Küchenaabfluss gereinigt werden. Er war verstopft

Jetzt soll ichdas bezahlen, weil es sich laut Vermieter um Nutzverhalten handelt...

Ist das rechtlich richtig .?.

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Anschu98 am 28.06.2023 11:39

Abflüsse sollten regelmäßig vom Mieter gereinigt werden. Da gibt es gute Mittel im Handel, die auch nicht teuer sind. Ist ein Abfluss verstopft und muss durch einen Abflussdienst gereinigt werden, kann das sehr teuer werden. Zudem wenn der Abflussdienst bescheinigt, das Speisereste oder auch Haushaltsrollenpapier gefunden wurde. Dann gilt wirklich, das es am Nutzungsverhalten des Mieters liegt und die Kosten müssen dann vom Mieter getragen werden.

Kleinen Tipp: Auch keine Haushaltsrollenabrisse in die Toilette schmeißen. Haushaltsrolle saugt sich voll, vergrößert dadurch sein Volumen und verstopft sehr gerne mal ein Klo oder eine Abflussleitung. dieses gilt auch für Binden oder OB´s. Wird dieses nachgewiesen, werden die Kosten für die Reinigung garantiert auf den Mieter umgelegt!!!


Julia am 10.01.2023 12:25

Keine Ahnung

Yasser Hasan am 24.06.2022 10:04

Ok

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Martina Tatura am 10.06.2022 16:59

Muss ich als Mieter eines Hauses die Dachrinnen regelmäßig säubern? Wer Haftet wenn ich von der Leiter Falle und mich dabei verletzen?

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Anna am 07.02.2023 07:15

Das ist die Aufgabe des Vermieters


Katinka am 13.06.2023 11:33

Wenn es mietvertraglich vorgesehen ist und innerhalb der Betreibskostenvorauszahlungen aufgeführt ist, muss der Mieter auch das regelmäßige Reinigen der Dachrinnwen bezahlen.


wissenschaftsexperte22 am 01.09.2022 13:21

Sobald es spezielles Equipment braucht, muss dies der Vermieter übernehmen und diese Kosten auch bezahlen.

F. Koob am 29.05.2022 23:38

Sachlich und mit den zusätzlichen Hinweisen zur Ergänzung verständlich und umfassend. Ich fühle mich als 'Neumieter' im wesentlichen bestens informiert. Herzlichen Dank!

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eono am 25.05.2022 16:21

Wer jetzt eine Wohnung mietet, weiß gar nicht worauf er sich ein lässt, was da kommen kann.

Heizkosten: 27 Euro, oder 30 Euro oder 40 Euro steht da an Vorauszahlung

Dann ist das Zentralheizung, Gas ...

Die meisten Vorauszahlungen besagen sowieso nichts - jetzt weniger denn je.

Früher in den 70ern/80ern erhielt ich immer Geld zurück, Rückzahlungen ...

Seit den 2000er Jahren schnellen die Nachzahlungen in nie gedachte Höhen/Beträge.

Sind wirklich schlecht zu kontrollieren - Berechnungen nach Schlüsseln /qm/Personen

oft nicht nachvollziehbar. - Ist ja auch ungerecht - die Einen lassen auch in den Korridoren

die Heizung durch laufen - die Anderen drehen ständig den einzigen Heizkörper im Zimmer ab, bei jeder Erwärmung oder jedem Lüften oder Verlassen der Wohnung-

Nutzen in warmen Wintern nur den einen Heizkörper im Zimmer, nicht im Bad/nicht Küche.

aber: Werden zur Kasse gebeten "wie alle" die alle Heizkörper an haben inkl. Korridor.

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Alex am 29.05.2022 09:16

wenn ihr nur einen anstatt alle Heizkörper im zimmer an habt verbrauchtg ihr mehr heizkosten als wenn alle laufen. Die wohnfläche muß ja doch auf temperatur gebracht werden. wenn nur einer läuft dann schaltet der nie ab und quält sich die ganze Zeit. Das ist ganz normale Thermische Physik. Nicht am falschen ende Sparen.


Biggi am 28.06.2023 11:28

Und was soll uns dein Kommentar nun sagen? Lieber keine Wohnung anmieten und unter der Brücke pennen?

Eigentlich hab ich nur einen Gedanken beim Lesen ... mimimimi

r.brock am 25.05.2022 15:26

gild die hausordnung für alle oder sind manche ausgeschlossen weil die meinen sie sind über den normalen wohne in miete bei uns vergeht kein tag ohne daß die sich an ordnung gegenüber bindent sind oder muß man da einen besserern namen haben sich alles zul erlauben

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eono am 25.05.2022 15:08

Zu wenig Wohnungen und zu viele Wohnungssuchende/Mieter. Das ist immer schlecht.

Es erinnert mich an die 80er. 1982/83 war zweifellos die "Wende" geplant.

Mitte der 80er "Lehrereinstellungsstop" "Sie werden 1988 fertig (2. Staatsexamen) werden aber

nicht mehr in den Schuldienst übernommen. In den 90ern wollen die Andere".

Die Lehrer wurden in die EDV oder zu den Bildungsinstituten geschickt: Deutsch als Zweit-Fremdsprachenkurse. Ein renommiertes, bekanntes Unternehmen erklärte: "Es gibt so viele Lehrer, da können wir das Honorar auf 12 DM/Stunde (oder Unterrichtsstunde) drücken."

Gleichzeitig kam Ende der 80er und in den 90ern auch so ein Missverhältnis von Vermieter und Leistung und Miethöhe und Ärger ohne Ende. Meine Nachmieterin in Essen erklärte mir später sie hätte für 25.000 DM die Wohnung renoviert modernisiert und hätte eine um 150.-DM höhere Miete zahlen müssen (als ich zuvor). Sie aber meinte: "In der heutigen Zeit muß man eben was tun um eine Wohnung zu bekommen."

Vermutlich laufen derartige Dinge auch jetzt schon lange wieder. Da kann man mutlos werden.

Wo sollen die Leute eigentlich hin, die mal eben so nach 4 Wochen gekündigt werden?

Es gibt doch Geld vom Amt. Ja evt vielleicht. Aber was ist, wenn man da erst irgendwann mal

einen Termin erhält? Und was wenn die dann Monate brauchen um einen Antrag zu bearbeiten?

Und wenn der die Mieter aus irgendwelchen Gründen aus dem System raus fallen - Verwechslung oder...

So auch mit Bafög. Das läuft nicht das ganze Studium. Da müssen stets neue Anträge gestellt werden - doch bis das Geld kommt - das dauert. Monate!

Ich habe nie verstanden, wie man studieren kann ohne einen Dispositionskredit zu haben.

Ich habe D noch nie verstanden. - Der Krieg ist erst jetzt in der Ukraine.

Warnungen vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch aber seit ? 2015-016-017

Vielleicht zufällig seit Putin schon deutlich machte wohin er will? ca 2014?

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A.G. am 06.09.2022 07:43

Man man man, nur am jammern.

Ich als Vermieterin habe es auch nicht wirklich leicht. Finde mal einen Mieter, der mit fremden Eigentum ordentlich umgeht. Kannst Du knicken. Habe mein Haus mit Kredit renoviert und als Bsp. der Hund meiner Mieterin hat die gesamte Wohnungstür zerfressen. Großartig. Sag ich was, bin ich böse. Ich habe alles auf den neuesten Stand gebracht, man muss die Heizung nicht voll aufdrehen, aber eine Grundwärme für das Mauerwerk MUSS sein. Mieter vom Amt sind mittlerweile auch keine Option mehr, da das Amt ja nicht mehr direkt an den Vermieter überweisen darf.

Ich habe auch keine Ahnung, wo die Reise für meine Mieter jetzt hingeht, aber Fakt ist, ich werde Ratenzahlungen machen, denn hohe Nachzahlungen kann sich keiner leisten. Bedanken wir uns beim Staat, der jetzt mit Gewalt die Energiewende will und bei den Konzernen die die Taschen nicht voll genug bekommen.

Das Deutsche Volk ist zu dumm sich zu wehren. Wenn es nach den Grünen geht soll ich die Heizkosten für die Mieter bezahlen. Ist auch von der Warte aus kein Honiglecken.

Also mal ganz ruhig. Es ist gerade für ALLE beschissen.

A.G.

Hussein am 25.05.2022 14:38

Meine name ist Hussein Aqil Ich suche eine 2 Zimmer wohnung ich hab festarbeit beim Rewe digital

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Flemon Hagos am 25.05.2022 14:31

Ich habe die alle Viraussetzungen genau gelesen und ich habe damit einverstanden.

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Ekaterina Kaytaz am 25.05.2022 13:47

Alles richtig. Ich bin dabei.

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Lia am 25.05.2022 13:40

Alles schön und richtig , daran halte ich mich gerne , wieso an alle Pflichten , aber wie sieht das mit dem Vermieter aus ? Hier werden kosten aufgestellt und keine Leistungen erbracht und sich um nichts mehr gekümmert !

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lady justice am 25.05.2022 17:22

Als Mieter muss man heutzutage so gut wie alles runter schlucken und zahlen.

Bloß nicht „ PIEP“ sagen, man hängt mit seinem Leben und seiner Familie am Tropf der Vermieter.

Und, eine Familiengründung bleibt fast nur noch den oberen 11% der Finanzkräftigen, vorbehalten.

Von daher, gibt’s ausreichend Wohnraum , leider in Größe und Preis, nur den gleichen 11% der begüterten, vorbehalten.

Salzbergwerk am 25.05.2022 13:28

Ich bin die Einzige die alle Pflichten erfüllt,keiner putzt das Haus,die Hoftür bleibt Tag und Nacht bis hinter auf! Schließe ich diese dauert es keine halbe Stunde und schon ist die Tür wieder offen! Die Briefkästen sind kaputt,der neu eingezogene Mieter bat mich für kurze Zeit seine Post in meinen Kasten werfen zu lassen,leider wird nun kein Briefkasten erneuert!

Der Vermieter kümmert sich nicht! Deshalb versuche ich hier auszuziehen,bekomme trotz

Suche keine!

Mit frdl.Gruß M.Dorn

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Anette am 25.05.2022 15:48

Wir sollten in den selben Block ziehen, mir geht es genauso. Das macht keinen Spaß, ich putze alleine das Treppenhaus, rolle die Gemeinschaftstonnen rein und raus, mache die Biotonne sauber, weil 20cm hoch Brühe darin ist und die Fliegen und Maden sich verteilen usw... und die Mieterin im selben Block macht nichts, meckert über jeden und alles und bekommt sogar noch immer Recht. Unverständlich sowas!


Gerhardt F. am 05.07.2023 17:39

Hallo

Ich bin Vermieter und möchte hierzu Stellung nehmen.

Die von Ihnen genannte Probleme sind mir auch bekannt, aber alle Mieter glauben, dass der Vermieter der Battler für die Mieter ist, und weil der Staat den Hausbesitzer ständig Mietbremse, und Verpflichtungen auferlegt, ist kein Investor daran interessiert Wohnungen zu bauen und zu vermieten, was zur Folge hat, dass eine Wohnungsnot entsteht, die zu Mietpreiserhöhungen führen.

Zu den Briefkästen: wer hat die Briefkästen zerstört? der Vermieter oder der Mieter der den Schlüssel verloren hat, oder keine Lust hatte diesen zu holen.

Putzen von Treppenhaus: da habe ich eine Firma beauftragt dieses zu tun und der Aufwand wird über die Nebenkosten abgerechnet. Das gleiche gilt für die Gartenpflege, erst wollen die Mieter das machen und nach 4 Wochen fühlt sich keiner angesprochen, aber ein schönen Grillplatz wollen sie haben, nur für die Pflage fühlen sie sich nicht für zuständig.

Es sollte jeder mal Vermieter sein und sehen was die Mieter alles zerstören und sich anhören welche Forderungen die Mieter stellen, und dann ändert sich die Einstellung von alleine.

Meine Diviese lautet: Zeig mir wie Du wohnst und ich sage Dir wer du bist.

Warum stellt sich keiner die Frage, warum der Staat nicht Sozialwohnungen baut oder unterhält, ganz einfach, den er will die Nachteile des Vermieters nicht haben und möchte sich nicht mit den Mietern auseinandersetzen. Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, dann versuchen sie als Vermieter den Mieter los zu werden! es dauert mindestens ein Jahr, was zu Lasten des Vermieters geht und nicht zu Lasten des Staates. Mieteinahmen werden versteuert, Verluste werden privatisiert.

Nadiia Senko am 25.05.2022 13:14

Die 9 wichtigsten Mieterpfichten sind sehr wichtig fuer beide Seiten und es ist logisch und sinnvoll, dass der Mieter das weiss und puenktlich erfuellt.

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L. J. am 25.05.2022 12:46

Das Problem in Deutschland, vor allem, als länger hier lebender,junger Mensch , ist doch ::

Wie werde ich erst mal Mieter ❗️❗️

Die Chancen gleichen doch schon den Chancen eines Lotto- Hauptgewinns.👎

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Iris M. am 25.05.2022 14:31

LEIDER stimmt das zu mehr als 100 %!!! Auch als nicht mehr ganz junger Mensch... Ich versuche, nunmehr seit DREI JAHREN eine bezahlbare Wohnung in meiner Heimatstadt AALEN zu ekommen - die meisten sind zu klein (30 - 40 m²) oder zu groß (77 - 120 m²). Für Einzelpersonen würden 60 - 66 m² vollkommen ausreichen!! Und da liegt die Crux: Ich bekomme für 70 - 90 m ² den gleichen Mietpreis wie ab 55 - 65 ²!!!Hier stimmt doch wohl etwas nicht! Ich brauche keine riesigen Apartments für eine einzelne Person, die womöglich noch ein kleines Haustier mitbringen möchte!! Dies ist auch so ein Thema, in Deutschland gibt es wohl nur Tierhasser, die einem das Leben sauschwer machen - und die dürfen das!!! Deutschland ist für mich langsam keine Heimat mehr - in der ich mich wohlfühlen kann und möchte. [...] Es sind häufig Kellerwohnungen mit nur einem äußerst schmalen Fenster... Wenn ich hinausschauen möchte, benötige ich eine Trittleiter mit drei Stufen!DAS IST DEUTSCHLAND - JUHUU!!!

[gekürzt durch die Redaktion, bitte auf Kommentar-Richtlinien achten]

Milomaus22 am 25.05.2022 12:11

Darf ein Mieter einfach so einen Balkon weg machen ohne die Vermieterin Bescheid zusagen

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Cyrus Schlüter am 25.05.2022 12:33

Nein, natürlich nicht. Das geht nicht ohne Einverständnis der Vermieterin, sonst ist er schadenersatzpflichtig.


UrBe am 25.05.2022 12:36

Nein. Der Balkon ist fest installierter Bestandteil des Hauses. Schäden sind dem Vermieter, möglichst schriftlich, zu melden und er entscheidet dann. Der Mieterbund und Portale wie immowelt veröffentlichen regelmäßig Artikel und man kann fragen.

Cosulean am 25.05.2022 12:05

Da sunt de acord cu toate intrebarli

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Shahideh am 25.05.2022 11:47

Hallo

Dieser Artikel ist etwa alt. Es gibt neue Regelungen über die Wohnungsübergabe, wie z.B. Weiß färben Pflicht unwirksam oder ....

Könnten Sie bitte diesen Artikel mit neuen Regeln anpassen?

MFG

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immowelt Redaktion am 25.05.2022 16:08

Hallo Shahideh,

wir erwähnen bereits, dass Schönheitsreparaturklauseln womöglich unwirksam sind. Welche Regel, die veraltet sein soll, meinen Sie genau? Wir sind für hilfreiche Anmerkungen sehr dankbar.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

LukasLea2812 am 04.05.2022 15:36

Mein Mieter hat nach 12 Jahren noch keine Kaution bezahlt. Habe ich jetzt noch ein ANRECHT auf Zahlumg der Kaution?

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Engelchen am 28.06.2023 13:41

Ich verlange auch immer ganz wenig oder gar nichts an Kaution. Ich hatte immer Glück mit meinen Mietern. Darüber bin ich sehr froh.

Ich bin es leid am 03.05.2022 10:55

Genau, das ist auch meine Erfahrung. Einfachste Lösung: Keinen Anwalt einschalten, nicht zu Gericht gehen. Einfach nur schnell den Mieter loswerden und viel Geld für Anwälte, Gutachter und Gericht sparen. Es wird sowieso immer ein Vergleich angestrebt, das Geld teilen sich dann Anwälte und Gericht. Was hat man davon? Nur Stress, Lebenszeit-Verlust und Arbeit! Beispiel: 3 Jahre Anwalt und Gericht blockieren 3 Jahre zwecks beabsichtigter Beweisaufnahme trotz über 100 Beweisfotos die Neuvermietung. Die Richterin sieht sich außerstande Schäden auf den Fotos zu erkennen bzw. zu bewerten, lehnt einen Ortstermin ab, will stattdessen 5 Gutachter einschalten mit einen Kostenvorschuss je € 1.500,-- macht € 7.500,- . Über € 40.000,- Mietausfall zzgl. erhebliche Reparaturen von über € 10.000,-. Fazit und Hinweis an die Richterin: Machen Sie die Akte zu, verteilen Sie das vom Mieter hinterlegte Geld € 5.000,- an die Anwälte und das Gericht, ende dieses Trauerspiels. Für mich blieb ein Dauerlutscher übrig. Nie wieder!!!

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tonyasamoah7 am 02.05.2022 18:33

Hollo guten tag.bitte ich suchen 1oder2zimmer wonhung.bitte melden sie much wann gibt moment frie whoung IST.(017646628477

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Gretchen am 02.05.2022 17:51

Wir sind Mieter und wohnen in einer großen Anlage mit vielen Eigentumswohnungen, die allerdings einer Familie gehören. Diese Familie betreibt auch eine eigene Haustechnik und erledigt von Elektro- bis Gartenarbeiten hier in unserer Anlage alles selbst. Welchen Stundenlohn darf uns die Haustechnik verrechnen? Gibt es da Vorgaben od. dürfen sie abrechnen was sie wollen und wir Mieter müssen bezahlen? Bitte um Antwort. Vielen lieben Dank!

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Justizgeschädigter am 02.05.2022 14:25

Was nutzen die besten Gesetze, Vorschriften o. ä. wenn es zu einen sog. Rechtsstreit kommt ? d

Dann ist man immer den Launen und Ansichten der Richter/rinnen ausgesetzt.

Zig-mal erlebt. Da zählt kein Gutachten o. ä. nur die Sympathie.

Wenn dem/der deine Nase nicht gefällt, dann hats du verloren. Das ist meine Lebenserfahrung.

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e.wuellner@t-online.de am 02.05.2022 16:17

Genau das hört man immer häufiger, es ist zu häufig um zu Fall zu sein.

Extrem häufig ist es in den Fällen wo eine Berufung an das obergericht nicht möglich ist, Anwälte sprechen davon dass der Richter dann nur den blauen Himmel über sich hat aber kein Gericht


Ich bin es leid am 03.05.2022 10:55

Genau, das ist auch meine Erfahrung. Einfachste Lösung: Keinen Anwalt einschalten, nicht zu Gericht gehen. Einfach nur schnell den Mieter loswerden und viel Geld für Anwälte, Gutachter und Gericht sparen. Es wird sowieso immer ein Vergleich angestrebt, das Geld teilen sich dann Anwälte und Gericht. Was hat man davon? Nur Stress, Lebenszeit-Verlust und Arbeit! Beispiel: 3 Jahre Anwalt und Gericht blockieren 3 Jahre zwecks beabsichtigter Beweisaufnahme trotz über 100 Beweisfotos die Neuvermietung. Die Richterin sieht sich außerstande Schäden auf den Fotos zu erkennen bzw. zu bewerten, lehnt einen Ortstermin ab, will stattdessen 5 Gutachter einschalten mit einen Kostenvorschuss je € 1.500,-- macht € 7.500,- . Über € 40.000,- Mietausfall zzgl. erhebliche Reparaturen von über € 10.000,-. Fazit und Hinweis an die Richterin: Machen Sie die Akte zu, verteilen Sie das vom Mieter hinterlegte Geld € 5.000,- an die Anwälte und das Gericht, ende dieses Trauerspiels. Für mich blieb ein Dauerlutscher übrig. Nie wieder!!!

birke am 02.05.2022 12:42

1. Mietkaution zahlen

also ich würde die kaution immer komplett bezahlen zu lassen, denn sonst läuft man immer hinterher um es zu bekommen. ... besenrein für viele heisst das, dass der boden nur notdürftig sauber ist und nicht sauber. und sauber heisst wirklich sauber und nicht das überall (da ein fetzten , dort ein kleiner sandhaufen , da ein schnipsel usw. das ist nicht sauber.

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UweJorns am 02.05.2022 12:09

Mieter reklamiert Sonderkündigungsrecht , weil ein pauschaler Mietvertrag mit darin enthaltenen Nebenkosten bestand . Der Vermieter hatte vorher eine Nebenkosten Abrechnung gesandt und wegen gestiegener Kosten eine Erhöhung der Nebenkosten angemahnt .

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A. Hintermeier am 17.12.2021 11:43

Meine Tochter wohnt in einem alten, umgebauten Bauernhof mit einem weiterer Mieter im Obereschoss. Zur Zeit wird der am Haus angrenzende Stall auch zu Wohnungen umgebaut.

Jetzt war der Abfluss verstopft und musste außerhalb der Wohnungen gereinigt werden. Der Vermieter behauptet nun meine Tochter hätte die Verstopfung verursacht und schickte ihr eine Rechnung über knapp 400€ für ca.5 Stunden Arbeit, welche er mit seinem Vater zur Beseitigung benötigt hatte .( die Familie besitzt eine eigene Haustechnik Firma)

Es ist allerdings keineswegs ein eindeutiges Fehlverhalten von Seiten meiner Tochter nachzuweisen.

Ist es also rechtens ihr diese Kosten in Rechnung zu stellen ?

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erilika am 25.05.2022 14:16

Vermieter muss die Schuld der Mieterin an der Verstopfung nachweisen. Kann er das nicht eindeutig, muss er für die Kosten selbst aufkommen. Da es noch weitere Mieter gibt, würde ich in diesem Fall den Mieterschutzverein oder Anwalt einschalten.


Anett am 02.05.2022 11:39

Wenn es nicht nachweislich bewiesen werden kann dass der Mieter der Verursacher Können die Kosten nicht auf diesen umgelegt werden. Bin selbst Vermieter und hatte diese Situation


Miria am 02.05.2022 11:56

er müsste beweisen, dass Ihre Tochter schuld ist! Dafür hat er doch eine Versicherung. Würde ichnicht zahlen (hatten den gleichen Fall: ROhr war verstopft mit einem Putzlappen, den jemand in die Toilette geworfen hatte. Da der Übeltäter nicht ausfindig gemacht werden konnte, musste die Hausgemeinschaft für den Schaden aufkommen, was aber die Versicherung übernahm!


A. Hintermeier am 17.12.2021 11:45

Kein Fehlverhalten !!!!!

Schawara am 04.12.2021 09:41

Muss ich als Mieter Haus- und Grundsteuer zahlen ?

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immowelt Redaktion am 06.12.2021 09:22

Hallo Schawara,

die Grundsteuer kann vom Vermieter als Betriebskosten auf den Mieter anteilig umgelegt werden. Jedoch muss dies im Mietvertrag auch so vereinbart worden sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für eine rechtssichere Antwort wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder einen Mieterverein.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Malermaus am 29.11.2021 00:12

Ich habe in der Küche die Wände teilweise mit Lackfarbe gestrichen. Was muss ich bei Auszug beachten??

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redaktion.immowelt.de am 29.11.2021 10:43

Hallo Malermaus,

das kommt auf den Mietvertrag an. Lackfarbe kann unter Umständen dazuführen, dass die Wände die Feuchtigkeit nicht absorbieren können und es deswegen vermehrt zu Schimmelbildung führt. Wenn Lackfarbe laut Vertrag expliziert nicht genutzt werden darf, muss die Farbe entfernt werden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Nazhat Mohammad am 18.09.2021 06:14

Ich suche eine Wohnung in Schwetzingen, bestehend aus zwei Zimmern im ersten Stock, oder es gibt einen Aufzug und es ist vorzuziehen, dass die Küche ausgestattet ist.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 20.09.2021 16:14

Hallo,

Ihre Suche können sie bequem unter immowelt.de eingeben.

Beste Grüße

immowelt redaktion

ClaudiS. am 13.04.2021 17:56

Hallo...ich suche in Mannheim eine Wohnung.1-2ZKB mit Balkon bis 350€ KM.Beziehe ALG 2 habe keine Haustiere keine Mietschulden.Jobcenter Mannheim übernimmt komplette Miete plus Kaution.Bitte um Wohnungsangebote....Vielen lieben Dank!!!! [gekürzt, Anm. d. Red.]

MfG ClaudiS.🙋

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immowelt Redaktion am 14.04.2021 07:58

Hallo ClaudiS.,

wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie gern auf unserem Portal einen Suchauftrag anlegen und erhalten aktuelle Wohnungsangebote. Passt eine Wohnung können Sie ganz einfach Kontakt zum Anbieter aufnehmen. 

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Fehima Yusuf am 13.04.2021 17:03

Sehr geehrte Damen und Herren ich bin Frau fehima Yusuf ich habe 2 Kinder 5 und3halb Jahre ich brauche eine Wohnung 3 bis4 Zimmer bitte ich habe keine Zeit ich mochte eine Antwort mit freundlichen Grüßen

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immowelt Redaktion am 14.04.2021 09:21

Hallo Frau Yusuf,

wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie gern auf unserem Portal einen Suchauftrag anlegen und erhalten aktuelle Wohnungsangebote. Passt eine Wohnung können Sie ganz einfach Kontakt zum Anbieter aufnehmen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

bzifrsch am 12.04.2021 11:57

Was ist wenn ein Mieter die für die Sicherheit des Hauses wichtigen und notwendigen Einrichtungen wie Ölpumpe, Stromzähler und Hauptsicherungskasten und den Zugang zum Öl lagerkeller dauerhaft und immer wieder, trotz Abmahnungen zustellt mit Gerümpel ?

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G. WERNER am 14.04.2021 09:34

1.Frage: gehören die Räume zur Wohnung, sind also mitvermietet oder nicht.

2.anmahnen mit Fristsetzung unter Angabe entstehender Kosten für Räumung und Zwoschenlagerung.

3. evtl.Nachfrist setzen

4. Räumung selbst beauftragen

5. Rechnung stellen.

6. Bei Zahlungsweigerung Mahnverfahren eröffnen.


immowelt Redaktion am 15.04.2021 09:19

Hallo bzifrsch,

kommt der Mieter Ihrer Aufforderung nicht nach und reagiert auch nicht auf die erfolgte Abmahnung, bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Anwalt und vor Gericht. Eine andere Möglichkeit sehen wir nach Ihrer Schilderung hier nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


AW Immobilien am 16.04.2021 19:48

Ich bin bei sowas rabiater. Einmal alle Wohnungen geklingelt, wessen Müll das ist . Wenn sich keiner innerhalb von zwei Tagen bequemt das zu beräumen werfe ich das einfach in den Müll .Ist ein Fluchtweg und für die Feuerwehr frei zu Halten. So lernen die wenigstens. Sollen sie doch versuchen zu klagen. Es ist einfach ein Fluchtweg .

Yogini am 12.04.2021 11:14

Darf ich in meinem Garten Yoga unterrichten, zb wenn es sehr heiss ist oder COVID nur Sport im Freien erlaubt?

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immowelt Redaktion am 15.04.2021 12:24

Hallo Yogini,

das können wir nicht beurteilen. Es hängt wohl maßgeblich davon ab wie die Bestimmungen an Ihrem Wohnort sind.

Am besten fragen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt nach.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

YAMYAM am 27.02.2021 12:56

Wie ist das bei z.B.6-tägigem Heizungsausfall in 3 bewohnten u.dauerhaft genutzten Räumen und in der Küche,wenn gar Mienustemperaturen Draußen herrschen.Dies war der Fall über ein Wochenende sogar und auch bei allen 10 Mietparteien,die an diesem defekten Strangventil dranhängen.Wieviel % von der Kaltmiete sind maximal ankündbar beim Vermieter?

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Troglio72 am 27.02.2021 18:21

Moin YAMYAM,

die Mietminderung bezieht sich nicht in allen Bundesländer auf die Kaltmiete.

Wie kalt war es in Eurer Wohnung, davon hängt die Minderung auch ab.

Suchen Sie sich eine Internetadresse, auf der es um % Mietminderung geht und erhalten dort einen `Richtwert` für Minderung pro Monat, den geteilt durch die Anzahl der Tage des betroffenen Monats mal sechs = Wert der Minderung. Dann dem Vermieter die Minderung (mit Hinweis auf def. Heizung) anzeigen und Geld mit der nächsten Monatsmiete verrechnen.

Einen genauen Wert wird (wenn´s dumm läuft) ein Richter entscheiden, also mit Maß und Fingerspitzengefühl `rangehen.

Viel Erfolg,

Troglio 72


immowelt Redaktion am 01.03.2021 15:57

Hallo Yamyam,

ist die Heizung kaputt, hat der Mieter fast immer ein Recht auf Mietminderung – und zwar prinzipiell ab dem ersten Tag. Wie hoch eine Mietminderung wegen einer kaputten Heizung ausfallen darf, hängt immer vom Einzelfall ab. Gesetzlich verankerte Regelungen, um wie viel die Miete bei Mängeln – wie dem Heizungsausfall – gekürzt werden kann, existieren nicht.

pickelhaube am 25.02.2021 08:49

Bei mir besteht ein Problem mit der Heizung,die pfeift zischt u.kluckert...laut Aussage des Heizungsbauer würde das an den alten Rohren in der Wand liegen.......witzig weil es gluckert in der Heizung u.nicht in der Wand oder sind die Luftblasen in den Rohren???? Ich bin Ratlos....

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Michael am 12.04.2021 11:43

Ich habe dies Problem an zwei Heizkörpern, seitdem ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, wobei die Ventilunterteile erneuert wurden. (Da der Raum eher wenig genutzt wird, kann ich gut damit leben.)


eri tigermaul am 12.04.2021 12:18

pickelhaube, das kann durchaus auch länger dauern bis die ganze luft heraus ist nur geduld, manch mal dauert das einen ganzen tag bis es weg ist.


Casparjoern am 12.04.2021 13:03

Natürlich kann man alle, ich wiederhole alle Geräusche beseitigen. Die Frage ist nur, mit welchem Aufwand. In Ihrem Fall sind es möglicherweise Leitungs-Einschnürungen/Verengungen in den Ventilen. Das Gluckern wird häufiger erzeugt durch Luft im System.

Ich würde den Vermieter bitten, einen hydraulischen Heizungs-Abgleich durchführen zu lassen, der allerdings Geld kostet, aber auch vom Staat gefördert wird, weil er Energie einsparen hilft. Als Nebeneffekt wird auch eine sehr ruhige Heizung gewährleistet.


immowelt Redaktion am 25.02.2021 09:15

Hallo pickelhaube,

wird Wasser im Heizkessel erwärmt, entstehen kleine Luftbläschen. Wenn diese nicht rechtzeitig abgeleitet werden, gelangen sie in die Heizkörper. Da Gas nach oben steigt, sammelt sich die Luft im höchstgelegenen Heizkörper. Für Verbraucher ist dann oft ein Gluckergeräusch zu hören und der Heizkörper wird eventuell nicht mehr richtig warm. Auch um Heizenergie zu sparen, sollten Verbraucher ihre Heizkörper regelmäßig entlüften.

Hilft das nicht sollten Sie in Absprache mit dem Vermieter einen Fachmann zu Rate ziehen, womöglich muss die Heizung aus anderem Grund repariert werden. Aus der Ferne können wir das aber nicht beurteilen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Schinle Hilde am 25.02.2021 10:40

Entlüften am Heizkörper direkt könnte hilfreich sein


pickelhaube am 25.02.2021 15:45

Ich habe bereits Selbstentlüftene Teile an den Heizungen,sie gluckert noch immer....und auf Stufe 4,5 wird sie erst heiß....das sind doch meine Kosten....traurig

Iris Dorloff am 24.02.2021 18:16

Ich habe Meine Wohnung unrenoviert übernommen, muss ich Renovieren wenn ich mal Ausziehe?

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immowelt Redaktion am 25.02.2021 09:19

Hallo Iris,

das kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht und ob es vor Ihrem Einzug vielleicht mündliche Absprachen gab. Aus der Ferne können wir das nicht beurteilen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

simone am 24.02.2021 14:39

meine nachbarin hatt einen untermiter und macht ständig lärm und streiten sich und das stick im haus ich habe es den vermiter auch gesagt der vermiter sagte das were sie nicht , ich habe mein vermiter auch gesagt das , das klo von mir kapuppt ist der sagte nur ich muß es selber bezahlen wer kann mir helfen danke

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immowelt Redaktion am 25.02.2021 09:44

Hallo Simone,

im Fall der Lärmbelästigung kommt es darauf an wie andauernd diese Belästigung ist. Unter Umständen könnten Sie die Miete mindern. Allerdings raten wir Ihnen die Miete nicht einfach so zu kürzen, sondern einen Fachanwalt zu kontaktieren oder sich Rat bei einem Mieterschutzbund zu holen.

Bei einer defekten Toilette kommt es darauf an was und warum sie defekt ist. Auch hier würden wir empfehlen einen Fachanwalt zu kontaktieren, um zu erfahren, wer hier die Kosten tragen muss.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerleit rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Troglio72 am 27.02.2021 18:32

Moin simone,

bei Lärm im Haus ist ein `Lärmprotokoll`immer gut und eine Zeugin, die den Ursprung/die Quelle der Lärmbelästigung bestätigt.

Troglio72

Noorzad farida am 24.02.2021 12:13

Hallo ich bin farida Noorzad ich Brauch wohunug . 4 zimmer warme Mitte 1200€als

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balticstar am 24.02.2021 14:33

Wo, Farida? Wo?

Heidinabi am 24.02.2021 11:18

Sehr geehrte Dame und herrn!

Wie ist es wenn man eine Katze hat kann der Vermieter mir verbieten eine Katze zu holen oder gehören Katzen zu haustiere

Es wäre nett wenn sie mir da bescheid sagen könnten da ich eine Katze habe

Mit freundliche Grüße

NBi

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immowelt Redaktion am 25.02.2021 10:12

Hallo Heidinabi,

ob und welche Haustiere Sie halten dürfen, kommt auf den Mietvertrag an. Ist dort die Haustierhaltung nicht erlaubt, dürfen Sie auch kein Haustier halten. Hier können Sie nachlesen, was erlaubt beziehungsweise verboten ist.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Readktion

Sabrina Seltmann am 31.01.2019 10:44

Seit langen ,ca. 1 Jahr bitte ich den Vermieter sich um meine feuchte innen Wand im Wohnzimmer zu kümmern bis heute ist dies nicht erfolgt! Auch die Toilette im Bad ist nicht besonders schön anzusehen seit Einzug obwohl ich schon mit Tabs gearbeitet habe !

Unter anderem habe ich letztes Jahr mein Bettgestell und die Lattenroste im Trockenraum in Keller verlagert da ich mein damals 3 Jährigen Sohn sein eigenes Reich einrichten wollte und ich aber kein Platz mehr in mein eigenen Keller hatte

Obwohl ich mit dem Vermieter nachdem auszug meiner Nachbarn unten im Keller war und mich fragte wem die Sachen alle gehören habe ich ihn gesagt das nur das Bettgestell/Lattenroste meine sind das ich es aus oberen Grund hier hinein gestellt habe.

Als der Hausmeister sich um die Nachbar Wohnung und Kellerräume kümmerte und ein Kontener vor Ort war wurde meine untenstehenden Sachen einfach entsorgt, als ich ihn Ansprach behauptete er das ich angeblich gesagt hätte das ich sie in 2 Wochen wegräume (aber wohin wenn ich es angeblich gesagt haben soll?!) Nachdem ich sauer darüber war und finaziell mit 2 Kinder eingeschrenkt bin und mir nicht neue Möbel anschaffen kann, äusserte ich "Ich habe es ja so dicke " darauf hin zuckte der Vermieter nur gleichgültig die Schulter und äusserte sich mit der Aussage "weiss ich doch nicht ob sie es dicke haben " somit war das Gespräch beendet und ging in meine Wohnung!

Die Frage ist was ist rechtens was ist nicht rechtens was kann ich tun , ehlrich gesagt bin ich ratlos ????!!!

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Spieker am 14.09.2021 11:04

Sehr geehrte Frau Seltmann,

der Wasch/ Trockenkeller ist ein Raum, der allen Mietern des Hauses zur Verfügung steht. Daher darf er (verständlicherweise- hoffe ich) nicht von einem einzelnen mit Zeugs, Lattenrosten, Müll oder Ähnlichem versehen werden.

Ihr persönliches Kellerabteil können Sie mit Ihren Dingen befüllen. Wenn Sie da so viel drin haben, dass nichts weiteres hineinpasst, können Sie es nicht einfach woanders abstellen und der restlichen Hausgemeinschaft die Wege versperren.

Die eigentliche Frage lautet nicht "darf der Vermieter das wegwerfen?" sondern WARUM RÄUMEN SIE NICHT ENDLICH IHREN EIGENEN KELLER AUF?

Was Sie hier praktizieren ist das Abschieben Ihrer Verantwortlichkeit auf andere (den Vermieter). Kinder zu haben und mit wenig Geld auskommen zu müssen entbindet Sie nicht davon, verantwortlich für das eigene Leben zu sein.

Wenn Sie das berücksichtigen, ist evtl. auch die Bereitschaft des Vermieters für mehr Investitionen in Ihre Wohnung größer!

Mit freundlichen Grüßen,

A. Spieker


Karl am 30.11.2019 21:52

Nun gute Frau,was der Schimmel etc an den Wohnungen angeht,gebe ich Ihnen selbstverständlich recht. Ich gehe einmal davon aus,dass Sie ausreichend geheizt und gelüftet haben. Das mit den Bettsachen,ist aber mitunter auch Ihre Schuld. Ich gehe einmal davon aus,daß Sie diese Sachen mit den des Nachbars vermischt haben,und in dessen Kellerraum abgelagert haben. Richtig so? Sie können nicht vom Vermieter verlangen,dass er Ihre Sachen aussortiert,er muss davon ausgehen,dass der Müll der entsorgt werden soll,der des Nachbarn ist. Wäre es nicht möglich gewesen,Ihre Sachen vorrübergehend von diesem Müll zu trennen?Es ist schon schlimm genug,wenn Mieter ausziehen und dann der Vermieter auf seine Kosten den Müll entfernen muss.


Immowelt-Redaktion am 31.01.2019 13:58

Sehr geehrte Frau Seltmann,

der Vermieter darf natürlich nicht einfach Ihre Sachen entsorgen lassen, zumindest nicht, wenn er sie nicht zuvor aufgefordert hat, sie zu entfernen. Zudem können Sie im Hinblick auf die feuchten Wände unter anderem die Miete Mindern. Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung leisten und würden Ihnen daher in beiden Angelegenheiten dazu raten, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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