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Wer ein Haus erbt, muss entscheiden, was damit passiert. Selbst nutzen, vermieten oder doch verkaufen? Ein Überblick über die Möglichkeiten und was für einen Verkauf der geerbten Immobilie spricht.
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Wer erbt, muss das Erbe genau prüfen.
Falls noch Kredite für die Immobilie laufen oder der Verstorbene Schulden hatte, sollte man überlegen, ob man das Erbe ausschlägt. Wenn es keinen emotionalen Grund gibt, das Erbe anzunehmen, kann dies aus finanzieller Sicht vernünftig sein. Denn ein Erbe muss als Ganzes angenommen werden, inklusive aller Schulden, die nicht einzeln abgelehnt werden können.
Ein Blick ins Grundbuch kann äußerst hilfreich sein. Erben haben ein Recht auf Einsicht (Grundbuchordnung, § 12). Dadurch können sie Informationen über bestehende Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten wie einem Wegerecht erhalten. Dies kann erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie haben.
Wenn keine emotionalen Argumente für das Erbe sprechen und es sich aus finanzieller Sicht nicht wirklich lohnt, sollte das Erbe form- und fristgerecht ausgeschlagen werden.
Wer sein Erbe ausschlagen will, muss diese Entscheidung schnell treffen. Der Gesetzgeber gibt dem Erben nur 6 Wochen Zeit (§1944 BGB). Eine Verlängerung der Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Hat der Erblasser jedoch seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder der Erbe befindet sich zum Beginn bei Kenntnisnahme des Erbfalls im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Wurde das Erbe angenommen oder ausgeschlagen, gibt es normalerweise kein Zurück mehr (§ 1943 BGB). Nur in Ausnahmefällen kann die Entscheidung geändert werden (§§119 und 123 BGB). Das ist der Fall, wenn:
Trifft eine der Ausnahmen zu, haben Erben eine Frist von 6 Wochen, um die ursprüngliche Entscheidung beim zuständigen Gericht zurückzunehmen (§ 1954 BGB).
Für die Erbausschlagung ist die Einhaltung der Frist und Form entscheidend. Dies kann entweder beim zuständigen Amtsgericht durch den Rechtspfleger oder über einen beauftragten Notar erfolgen.
Wenn du dich entscheidest, das Immobilienerbe anzutreten musst du die Berichtigung des Grundbuchs beantragen (§ 82 GBO). Den Antrag auf Berichtigung müssen Erben schriftlich an das zuständige Grundbuchamt richten. Der Antragsteller muss die Erbfolge nachweisen (§ 35 GBO). Dafür dient der gültige Erbschein. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Erbes. Je höher der Wert, desto teurer der Erbschein. Kannst du ein notariell beglaubigtes Testament oder einen Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll vorlegen, spart das die kostenintensive Erbschein-Ausstellung.
Der Erbschein, der die rechtmäßigen Erben bestätigt, kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat.
Achtung! Sobald der Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angetreten.
Richtiger Zeitpunkt für Berichtigung des Grundbuchs
Die Eigentumsübertragung der Immobilie sollte innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall erfolgen, um Grundbuchkosten zu vermeiden. Innerhalb dieser Frist kann der Erbe auch auf die Grundbuchberichtigung verzichten, insbesondere wenn er das geerbte Haus oder die Wohnung schnell verkaufen möchte (§40 GBO). Dann wird der neue Eigentümer direkt im Grundbuch eingetragen.
Eine Erbschaft bringt unter Umständen einige Kostenpunkte mit sich:
Erbschaftssteuer: In Deutschland liegt der Erbschaftssteuersatz zwischen 7 und 50 Prozent – je nach Steuerklasse und je nachdem wie hoch der Wert des Nachlasses ist. Jedoch gibt es für Erben Freibeträge.
Im Jahr 2023 wurden die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro für die Erbschaftssteuer in Deutschland angehoben. Dadurch müssen Erben in vielen Fällen einerseits weniger Steuern zahlen. Auf der anderen Seite wurde zeitgleich die Bewertung von Immobilien an die aktuelle Marktlage angepasst. Dadurch werden Immobilien nun möglichst nahe am tatsächlichen Verkaufswert bewertet, was je nach Lage dazu führt, dass Erben von Immobilien höhere Steuern zahlen müssen.
Erhöhung der Freibeträge ab 2023 für Erbschaftssteuer in der Übersicht
Die Erbschaftssteuer wird auf den Restwert, nach Abzug des Freibetrags, fällig. Die Steuersätze in der Erbschaftssteuerklasse I betragen 7 Prozent des Nachlasswerts bis zu 75.000 Euro, 11 Prozent für Nachlässe bis zu 300.000 Euro und 15 Prozent bis 600.000 Euro.
Mit unserem Erbschaftssteuerrechner weißt du sofort, wieviel Steuern du auf deine geerbte Immobilie bezahlen musst:
Ist das Immobilienerbe erst einmal angetreten und sind alle Formalitäten geklärt, stellen sich neue Fragen. Soll man:
Bei der Entscheidungsfindung sollten Erben neben den eigenen Befindlichkeiten einige andere Faktoren mit einbeziehen. Wie ist beispielsweise der Zustand der Immobilie? Gibt es einen Sanierungs- oder Renovierungsstau? Auch können steuerliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.
Lesetipp: Haus schätzen lassen
Die Selbstnutzung kann dafür sorgen, dass Erbschaftssteuer gespart werden kann:
Übrigens: Wer eine Immobilie erbt, übernimmt automatisch auch die Versicherungen vom Erblasser. Oft gibt es aber in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Ist das geerbte Immobilie vermietet, und der Erbe will selbst einziehen, kann er dem Mieter fristgerecht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Soll die geerbte Immobilie vermietet werden, kommen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder nicht um die Erbschaftssteuer herum. Ab 2023 wird das für Erben teurer, da sich künftig die Wertermittlung der Immobilie am tatsächlichen Verkehrswert zu orientieren hat, entschied das Bundesverfassungsgericht. Künftig sind bei vermieteten Immobilien außerdem Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung einkommensteuerpflichtig. Im Gegenzug können Vermieter laufende Kosten steuerlich geltend machen.
Bei bereits vermieteten Häusern oder Wohnungen tritt der Erbe als Rechtsnachfolger in die Mietverträge als Vertragspartner ein. Er hat dann sämtliche Rechte und Pflichten, die auch der Erblasser hatte.
Wer sich die Arbeit und Verantwortung für eine Immobilie ersparen will, kann diese verkaufen. Verkaufswillige Eigentümer müssen alle notwendigen Unterlagen zusammensuchen, die Kaufpreise in der Region kennen und einen realistischen Wert ihrer Immobilie ermitteln.
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Unter Umständen müssen noch bestehende Grundschulden und Hypotheken bezahlt werden. Laien schätzen den Verkehrswert einer Immobilie oft falsch ein, eine Wertermittlung kann Orientierung bieten.
Lesetipp: Geerbtes Haus verkaufen Steuer
Es sprechen gute Argumente dafür, ein geerbtes Haus zügig zu verkaufen:
Wenn das Haus verkauft werden soll, ist es wichtig, den Wert des Hauses zu kennen:
Gibt es mehr als einen Erben, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden, was mit dem geerbten Haus oder der geerbten Wohnung passiert. Neben dem gemeinsamen Verkauf oder der gemeinsamen Vermietung kann auch einer der Miterben seine Geschwister auszahlen und so zum alleinigen Eigentümer der Immobilie werden.
Werden sich die Erben nicht einig, kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag das Erbe aufteilen. Dazu muss das gesamte Vermögen inklusive der Immobilie entsprechend auf die Erben verteilt werden. Neben dem Haus werden Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Geschäftsanteile oder Autos so verteilt, das alle ein gleich großes Erbe erhalten.
Beispiel:
Teilungsversteigerung kann teuer werden
Wird sich die Erbengemeinschaft auch so nicht einig, bleibt als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei dieser Methode normalerweise weniger Erlös erzielt wird als beim regulären Hausverkauf. Wenn ein Gebot mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts erreicht, muss es akzeptiert werden.
Eine Erbschaft bringt unter Umständen einige Kostenpunkte mit sich:
Übrigens fällt im Falle einer Immobilienerbschaft keine Grunderwerbsteuer an.
Kilian Treß 20.11.2023ottotoc am 24.02.2024 20:34
Es fehlt ein wesentlicher Aspekt: Meines Wissens entstehen aus dem Gebäudeenergiegesetz Pflichten beim Wechsel des Eigentümers. z.B. hinsichtlich von Nachrüst- und Sanierungsmaßnahmen.
Es können beachtliche Kosten anstehen Bei alten Häusern außerhalb der beliebten Lagen kann sich das zum wirtschaftlichen Totalschaden auswachsen.
auf Kommentar antwortenDie immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.