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Auf dem Weg vom alten ins neue Zuhause kann leicht etwas zu Bruch gehen. In solchen Fällen hilft eine Transportversicherung, Wer sie braucht, und was sie kostet.
Beim Umzugstransport können Möbel, Fernseher oder wertvolle Vasen leicht beschädigt werden. Doch wer soll das bezahlen? Die Hausratversicherung bietet meist nur für den Versicherungsort – also das alte oder neue Zuhause – vollen Schutz. Wer mit einem Umzugsunternehmen umzieht, kann dieses zudem nicht für jeden Transportschaden zur Verantwortung ziehen.
Wer vor dem Umzug eine Transportversicherung abschließt, kann sich dadurch viel Ärger ersparen. Denn diese Versicherung haftet für alle Schäden am Transportgut auf dem Weg zum neuen Wohnort.
Bei einem Umzug in Eigenregie rät Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann aus Nürnberg, im Zweifel eine Transportversicherung abzuschließen. Denn über die Hausratversicherung sind Transportgüter nur am Wohnort in vollem Umfang versichert. Je nach Versicherungsumfang hilft sie zwar auch bei Diebstahl aus dem Transportfahrzeug, doch ob sich dieser Schutz auch auf den kompletten Inhalt des Transporters erstreckt, hängt stark von der individuellen Vereinbarung ab.
Auch beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen sei grundsätzlich eine Transportversicherung sinnvoll, so Wittmann. Zwar besteht bei Transportschäden, die von Umzugsunternehmen verursacht werden, laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine gewisse Grundhaftung des Unternehmens, diese deckt aber nicht jeden Schaden ab:
Umzugsunternehmen können zudem für einige Fälle einen Haftungsausschluss vereinbaren, zum Beispiel:
Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann rät: „Gerade wenn mein Hausrat im Wert die Haftungshöchstbeträge des Spediteurs übersteigt, würde ich zusätzlich eine Transportversicherung abschließen.“
„Die Transportversicherung haftet grundsätzlich für alle Schäden am Hausrat während des Transportes von A nach B“, erklärt Wittmann – egal ob sie durch Blitzschlag, Verkehrsunfall oder Diebstahl verursacht wurden. „Das ist wie eine Art Haftpflichtversicherung für mich selbst.“
Allerdings: Damit der Versicherte die Versicherung in Anspruch nehmen könne, dürfe er den Schaden natürlich nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen.
Das kann zum Beispiel sein, wenn er seinen Hausrat so unzureichend verpackt, dass er der üblichen Beanspruchung während des Transports nicht standhält. Wer Großmutters gutes Teeservice ohne Polster und mit viel Spielraum in die Umzugskiste stapelt, ist hinterher selbst für den Scherbenhaufen verantwortlich.
Lesen Sie hier, wie Sie Fehler beim Packen der Umzugskartons vermeiden.
Oft bieten Umzugsunternehmen oder die Vermieter von Kleintransportern an, eine Transportversicherung über sie abzuschließen. Diese Angebote sollten genau untersucht und auch mit anderen Angeboten verglichen werden. Dabei sollten Umziehende wie folgt vorgehen:
Schritt 1: Versicherungswert der Umzugsgüter abschätzen
„Umziehende sollten sich erst fragen: Was habe ich, und wie viel ist es wert?“ Laut Wittmann gibt es bei der Wertbemessung eine Daumenregel der Versicherungsunternehmen: „Pro Quadratmeter Wohnfläche liegt der Versicherungswert zwischen 600 und 650 Euro.“ Diese grobe Rechnung beinhalte oft aber auch die Kosten einer kompletten Küche – wer als Mieter eine Einbauküche mitgemietet habe, könne eventuell mit weniger rechnen. „Auf der anderen Seite sollte man aber auch überlegen, ob man nicht doch ein paar wertvolle Gegenstände besitzt, die den Gesamtwert anheben.“
Schritt 2: Zeitwert oder Neuwert vereinbaren
Umziehende können ihre Güter zum Zeit- oder Neuwert versichern. Beim Zeitwert wird davon ausgegangen, dass Gegenstände eine bestimmte Lebensdauer haben, zum Beispiel bei einer Spülmaschine zehn Jahre. Entsprechend ihrem Alter wird mit einem Werteverfall gerechnet, sodass man mit zunehmendem Alter nur noch einen Bruchteil des Neupreises erstattet bekommt. Wittmann rät darum, grundsätzlich den Neuwert zu vereinbaren. Für eine Neuwertversicherung ist es jedoch notwendig, den Neuwert auch belegen zu können – Kaufbelege sollten also stets aufbewahrt werden.
Bei wertvollen oder gar antiken Stücken ist aber Vorsicht geboten: „Ein barockes Sofa von 1820 wird zum Beispiel mit der Zeit immer wertvoller.“ Diesen gestiegenen Wert solle man in der zu vereinbarenden Versicherungssumme berücksichtigen.
Schritt 3: Kosten der Transportversicherung prüfen
Wie viel die Transportversicherung kostet, hängt stark vom Wert der Ladung ab. "Hier kann man als Daumenregel mit 2,5 Promille der Versicherungssumme rechnen", so Wittmann. Bei einem Hausrat im Wert von 50.000 Euro wären das etwa 125 Euro. In jedem Fall sollte aber der Wert der Umzugsgüter nicht zu niedrig angesetzt werden.
Ist die Versicherungssumme kleiner als der tatsächliche Wert des Transportguts, so wird von einer Unterversicherung gesprochen. „Grundsätzlich sollte man in diesem Fall darauf achten, dass ein sogenannter Unterversicherungsverzicht eingeräumt wird. Hier verzichtet der Versicherer, im Schadensfall zu prüfen, ob das versicherte Eigentum tatsächlich so viel wert ist, wie in der Versicherung angegeben wurde“, erklärt Wittmann.
Sind sämtliche Kisten und Möbel in der Wohnung, ist es noch nicht Zeit für eine Verschnaufpause – denn laut Wittmann besteht eine Untersuchungspflicht. Umgezogene sollten sämtliche Kisten und Gegenstände umgehend durchsehen, ob sie Schäden finden oder etwas fehlt.
Der Toaster ist defekt, ein Stuhlbein abgebrochen? Dann sollte der Versicherte den Gegenstand in dem Zustand lassen, in dem er ihn vorgefunden hat und nichts verändern. „Als Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer eigenen Transportschadenversicherung die Pflicht, unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern – den Schaden zu melden“, betont Wittmann. Je nach Fallgestaltung könne es ansonsten bei verspäteter Meldung dazu kommen, dass der Versicherte keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz habe.
Die Schadensmeldung rät Wittmann, stets schriftlich zu machen, zum Beispiel per E-Mail. „So können Versicherte auch beweisen, dass sie den Schaden gemeldet haben.“ Die Schäden müssen dabei genau beschrieben sein: „Welcher konkrete Schaden an welchem konkreten Gegenstand aufgetreten ist, eventuell auch eine Beschreibung, wie der Gegenstand verpackt war.“ Ein weiterer Tipp: Ein Foto sei oft hilfreich für einen selbst, um den Schaden zu dokumentieren – in die Schadensmeldung müsse es aber nicht unbedingt hinein, so der Rechtsexperte.
Wenn das Umzugsunternehmen den Schaden regulieren soll, muss ihm rasch eine Schadensanzeige gesendet werden. Die Fristen:
Auch hier muss die Schadensanzeige konkret formuliert sein, also welche Schäden wo genau aufgetreten sind. Der Schaden muss zudem immer schriftlich gemeldet werden – per E-Mail, Fax oder Brief. Um die Frist für die Schadensmeldung einzuhalten, reicht es aber, sie rechtzeitig abzusenden.
Ein Autofahrer fährt bei Rot über die Kreuzung und rammt dem Umzugswagen – dann müsste eigentlich der Unfallverursacher oder seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Doch die Sache hat einen Haken: „Die Kfz-Haftpflicht ersetzt nur den Zeitwert des Umzugsgutes“, so Wittmann.
Wer bei seiner Transportversicherung den Neuwert vereinbart hat, könne die Differenz von Neu- und Zeitwert zwar bei der eigenen Versicherung einfordern – muss dabei aber aufpassen, nicht zwischen die Fronten zu geraten: „So kann es sein, dass die Transportversicherung den Zeitwert höher einschätzt als die Kfz-Versicherung, und der Versicherte muss zwischen beiden verhandeln.“
Um nicht in ein solches Versicherungs-Ping-Pong zu geraten, rät der Rechtsexperte: „Der Versicherte sollte sich in diesen Fällen immer auf seinen Regulierungsanspruch gegenüber der eigenen Transportversicherung berufen.“ Durch diesen hat er das Recht, den Schaden bei seiner eigenen Versicherung einzufordern, auch wenn jemand anderes haftet.
Auch gleich am Tag nach dem Umzug kann in der neuen Wohnung etwas zu Bruch gehen. Damit hier die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt, sollte man diese vor dem Umzug über den Wohnortwechsel informieren. Übrigens: Es gibt auch Hausratversicherungen, die dann für eine Übergangszeit von bis zu zwei Monaten für beide Wohnorte gelten – das ist praktisch, falls sich der Umzugstermin doch einmal verschiebt.
Schon ans Ummelden gedacht? Kfz, Telefon, Einwohnermeldeamt – damit Sie vor und nach dem Umzug beim Ummelden nichts vergessen, hilft Ihnen diese Checkliste.
Steppi13 am 06.09.2021 22:06
Welche Versicherung bietet überhaupt eine Umzugsversicherung für den Privatumzug in Eigenregie an.
Ich suche und suche und finde keinen Anbieter
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 08.09.2021 15:25
Hallo Steppi13,
laut geltender Rechtsprechung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Schäden, die aus einer Gefälligkeit heraus entstanden sind, zu ersetzen. Das heißt: beschädigt einer Ihrer Umzugshelfer etwas von Ihnen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Die Begründung: Erweist jemand unentgeltlich und unter einem gewissen Aufwand einen Gefallen, dann widerspricht es dem menschlichen Empfinden, dass er auch noch das Haftungsrisiko für einen damit verbundenen Schaden tragen soll. Sie könnten einen Vertrag zwischen Ihnen und den Helfern abschließen, dass die Versicherung der Helfer im Schadensfall aufkommen würde. Dafür müsste die Versicherung der Helfer allerdings Gefälligkeitsschäden abdecken, was nur selten der Fall ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Experten in Verbindung zu setzen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion